Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber als Arbeitnehmer einzuordnen ist. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind.