IHK-Zugehörigkeit

IHK wieso weshalb warum

Wie vertritt die IHK die Interessen der Unternehmen?

Ob Taxifahrer oder Industriebetrieb, ob Existenzgründer oder erfahrener Unternehmer - jedes Unternehmen profitiert davon, dass die IHK sich für die Wirtschaft in der Region einsetzt:
  • Wenn die IHK zum Beispiel dafür sorgt, dass die Verkehrsanbindung an die Innenstadt verbessert wird, kann sich jeder freuen, der dort ein Geschäft hat.
  • Wenn die IHK sich dafür stark macht, dass eine Gemeinde ihre Abgaben nicht erhöht, kommt das allen betroffenen Unternehmen in der Kommune zugute.
  • Wenn sich die IHKs zusammen mit Arbeitsagenturen, Schulen, Hochschulen dafür einsetzen, dass qualifizierte junge Leute und Unternehmen zusammenfinden, dann ist das wichtig für die Beschäftigung in der Region.
  • Und wenn sich die IHKs über ihre Dachorganisation, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, gegen Steuererhöhungen und für leichtere Unternehmensgründungen einsetzen, sich für gut qualifizierte Fachkräfte sowie für sichere und bezahlbare Energie stark machen, dann ist das für die Unternehmen in ganz Deutschland gut.

Welche Serviceleistungen bietet die IHK den Unternehmen?

  • Ob Bildung oder Steuern, Innovationen oder Recht - in der IHK finden Unternehmen zu vielen wichtigen Themen wertvolles Know-how von Experten und ein Unterstützungsangebot zu ihren betrieblichen Fragestellungen.
  • Existenzgründer können mit ihrer IHK die Geschäftsidee erörtern. Sie erhalten Begleitung beim Businessplan, wichtige Branchendaten, Tipps für das Bankgespräch und Hilfe bei Förderanträgen.
  • In Sprechtagen mit Kreditinstituten und Förderbanken können Unternehmen Fragen zur Unternehmensfinanzierung klären.
  • Bei Branchentreffs und Unternehmerstammtischen werden wertvolle Kontakte geknüpft. Unternehmer, die ihren Betrieb übergeben möchten, lernen über ihre IHK potenzielle Nachfolger kennen.
  • Und wer in einem ausländischen Markt Fuß fassen möchte, der kann die ersten Schritte bereits von zu Hause erledigen. Die IHK ist nämlich bestens vernetzt mit den Auslandshandelskammern (AHKs). In 92 Ländern gibt es Büros. Über seine IHK oder auch direkt bei der AHK kann jeder Betrieb Informationen über den Markt erhalten und sich mit den notwendigen Formalien wie Einfuhrbestimmungen vertraut machen. Später hilft die AHK bei den ersten unternehmerischen Schritten im jeweiligen Land. Und nicht zuletzt: Die IHKs sorgen für eine solide Aus-bildung. Sie nehmen jedes Jahr mehr als 563.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Davon profitiert auch derjenige, der vielleicht selbst nicht ausbilden kann, aber zum Beispiel eine Bürokauffrau einstellt. All das tun die IHKs in Eigenverantwortung - nach dem Motto: „Von der Wirtschaft, für die Wirtschaft."

Kann sich nicht der Staat um die Ausbildung kümmern?

Die Wirtschaft kann selbst viele Angelegenheiten, die sie betreffen, praxisnah, demokratisch und unbürokratisch regeln und so auch den Staat entlasten. Deshalb hat die Politik der IHK die Verantwortung für die berufliche Bildung übertragen.
Die IHKs entlasten den Staat nicht nur, sie organisieren die Ausbildung auch schneller, sachgerechter und günstiger als staatliche Einrichtungen dies könnten. Das liegt nicht zuletzt an den über 189.000 Frauen und Männern aus Wirtschaft und Berufsschulen, die ehrenamtlich in rund 26.700 IHK-Prüfungsausschüssen engagiert sind.

Ist die gesetzliche Mitgliedschaft sinnvoll?

Ja - und zwar aus drei Gründen:
  • Erst die gesetzliche Mitgliedschaft macht es möglich, dass die IHKs alle Mitgliedsbetriebe ihrer Region gleichberechtigt vertreten - und nicht nur Spezialinteressen einiger Großunternehmen oder einzelner Branchen. So engagieren sich die IHKs für eine bessere Infrastruktur und Verkehrsanbindung, für niedrige Steuern und Abgaben, für Bürokratieabbau und Fachkräftenachwuchs durch Aus- und Weiterbildung. Gerade diese Form der Mitgliedschaft ermöglicht es, Dinge anzustoßen, die zwar keinen unmittelbaren Vorteil für jedes einzelne Unternehmen bringen, aber für die Wirtschaft in der Region insgesamt von Bedeutung sind. Das kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und sich an der Finanzierung beteiligen. Ansonsten hätten vielleicht nur finanzstarke Unternehmen das Sagen, nach dem Motto: „Wer bezahlt, bestellt die Musik".
  • IHKs ersetzen staatliche Verwaltung - auch dies wird erst möglich durch die gesetzliche Mitgliedschaft. Die IHKs nehmen eine ganze Reihe Aufgaben anstelle des Staats für die Unternehmen wahr, z. B. bei der beruflichen Bildung und der Förderung des Exports. Der große Vorteil: Über die IHK können die Betriebe die Umsetzung mitgestalten - Betroffene werden zu Beteiligten. Ohne die IHKs müsste der Staat diese Aufgaben mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand bestreiten. Die Beiträge der IHK-Mitglieder vermeiden also höhere Steuern und Abgaben.
  • Schließlich sichert die gesetzliche Mitgliedschaft die politische Neutralität der IHKs und garantiert deren Unabhängigkeit.
Übrigens hält auch das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Mitgliedschaft für erforderlich. „Nur eine Pflicht-mitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen und fachkundig vertreten werden. Auch mit Blick auf die übertragenen Aufgaben, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen, sind Fachkunde und Erfahrung aller in der Region tätigen Gewerbetreibenden gefragt. Auch dies rechtfertigt ihre Einbindung in die Kammer im Wege der Pflichtmitgliedschaft", argumentieren die Richter.

Könnten die IHKs ihre Aufgaben nicht auch ohne die gesetzliche Mitgliedschaft erfüllen?

Ohne die Mitgliedschaft aller gewerblichen Unternehmen würden die IHKs bei „öffentlichen" Aufgaben zu einem verlängerten Arm des Staates. Die Wirtschaft hätte viel weniger Gestaltungsspielraum. Die IHKs unterlägen einer strengen staatlichen Fachaufsicht und staatlichen Weisungsrechten.
Der Staat müsste in diesem Fall eine Vielzahl von Verordnungen erlassen, um das heutige Satzungsrecht der IHKs zu ersetzen. IHKs erfüllen mehr als 50 öffentliche Aufgaben.
Neben der Ausbildung gehören dazu das Ausstellen von Ursprungszeugnissen, die Durchführung von Sach- und Fachkundeprüfungen, die Führung von Registern, die Bestellung von vereidigten Sachverständigen - und es kommen immer wieder neue Aufgaben hinzu, so die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen oder die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler. Fällt die gesetzliche Mitgliedschaft, bräuchten wir beispielsweise ein Amt, das die betriebliche Ausbildung überwacht und die Auszubildenden prüft. Wir bräuchten regionale Wirtschaftsförderungsämter, Sachverständigenämter, staatliche Kommissionen zur Ernennung von Finanz- und Handelsrichtern, staatliche Gutachter-kommissionen für Wirtschaftsfragen in der Verkehrs- und Bauleitplanung. Die Liste ließe sich noch fortsetzen!
Und: Der Staat ließe sich solche zusätzlichen Aufgaben von den Steuerzahlern erstatten. Dadurch, dass der Staat zudem auf rund 223.000 ehrenamtlich Tätige verzichten müsste, und dadurch, dass staatliche Behörden z. B. die betriebliche Ausbildung weniger effizient als die Wirtschaft organisieren könnten, müssten die Unternehmen für diese zusätzlichen Staatsaufgaben über höhere Steuern und Abgaben mehr zahlen, als sie hierfür derzeit an die IHKs entrichten. Allein in der Berufs- und Weiterbildung engagieren sich jährlich rund 189.000 ehrenamtliche Prüfer aus den Unternehmen.
Die Übernahme dieser Prüfungsaufgaben würde den Staatshaushalt mit mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr belasten. Gleichzeitig verlöre die Wirtschaft Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten. Bei der Entwicklung von Ausbildungsverordnungen prägen die in der IHK-Organisation engagierten Unternehmerinnen und Unternehmer die Ausbildungsprofile der Zukunft und garantieren mit ihrer Sachkompetenz, dass Jugendliche nicht Dinge lernen müssen, die in den Betrieben nicht gebraucht werden. Die Ausbildung erfolgt damit wirtschafts- und praxisnah!

Wie berechnet sich der Mitgliedsbeitrag?

Er setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen:
  • Der Grundbeitrag ist so gestaffelt, dass er der Leistungsstärke der Unternehmen entspricht.
  • Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Firmen. Also: Wer mehr Gewinne macht, der zahlt auch mehr. Der IHK-Beitrag orientiert sich dadurch an den finanziellen Möglichkeiten der Betriebe - er ist zugleich eine Form der solidarischen Finanzierung.

Warum müssen nicht alle Unternehmen Beiträge zahlen?

Etliche Gewerbetreibende sind nur im Nebenberuf oder sonst in sehr geringem Umfang tätig. Sie erwirtschaften entsprechend niedrige Einnahmen. Seit 1999 ist diese Gruppe per Gesetz vom Beitrag freigestellt. Konkret:
  • Beitragsbefreit sind nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen und Personengesellschaften, wenn ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen - im Regelfall 5.200 Euro - nicht überschreitet.
  • Darüber hinaus sind Existenzgründer beitragsbefreit: Seit 2004 zahlen natürliche Personen, wenn sie erstmalig selbstständig tätig werden, in den ersten beiden Jahren keinen Beitrag und in den beiden Jahren danach lediglich den Grundbeitrag. Erst danach müssen sie Grundbeitrag und Umlage leisten. Wieder ist die Voraussetzung, dass sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und dass ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen - im Regelfall 25.000 Euro - nicht überschreitet.

Sollten die IHKs nicht erst einmal ihre Kosten senken, bevor sie ihre Mitgliedsunternehmen belasten?

Das machen sie kontinuierlich. Wie Unternehmen entwickeln sich die IHKs ständig weiter und passen ihre Struktur an. Sie sorgen dafür, dass ihre Organisation schlank bleibt und die Entscheidungswege kurz sind. Darauf achten die Unternehmer der IHK-Vollversammlungen und der IHK-Aus-schüsse. Die IHKs arbeiten effektiv und kostengünstig, weil hier die Unternehmer selbst über Ausgaben und Einnahmen entscheiden. Anders als die meisten Behörden bilanzieren IHKs nach dem Prinzip der doppelten Buchführung. Das ermöglicht es, transparent über Ertrag und Aufwand, Vermögen und Finanzierung zu berichten.

Wo steht, welche Leistungen Unternehmen für ihre Beiträge von den IHKs bekommen?

Sie wollen wissen, wie hoch die IHK-Beiträge sind? Wie viele kleine und mittelgroße Unternehmen Mitglieder der IHK-Vollversammlungen sind? Wie viele Mitarbeiter die einzelnen IHKs haben? Oder wie viele Ursprungszeugnisse die IHKs ausstellen? Wie viele Existenzgründer beraten werden?
Sehen Sie nach im Transparentportal der IHKs. Hier finden Sie umfangreiche Daten und Fakten zu Beiträgen, Leistungen, Haupt- und Ehrenamt. Die Informationen werden jährlich auf den neuesten Stand gebracht.

Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?

Die Parlamente der IHKs, also die gewählten Unternehmer in der IHK-Vollversammlung, entscheiden über die IHK-Haushalte und ihre Finanzierung. Und damit auch über die Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Warum sind die IHK-Beiträge von Region zu Region unterschiedlich?

Die Beiträge werden nicht zentral festgesetzt, sondern die regionale IHK-Vollversammlung entscheidet über die Beitragshöhe. Wenn die Unternehmer mehr IHK-Leistungen beschließen, so finanzieren sie diese ggf. über höhere Beiträge oder Gebühren. Eine untere Grenze ist dort gesetzt, wo die IHKs ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen müssen.
Zudem unterscheiden sich die Regionen in der Wirtschaftskraft ihrer Unternehmen. Das kann dazu führen, dass eine IHK in einer Region mit schwächerer Wirtschaftskraft etwas höhere Beiträge erheben muss, um ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden.
Derzeit variiert der niedrigste Grundbeitrag für Kleingewerbetreibende zwischen 20 und 65 Euro pro Jahr. Für in das Handelsregister eingetragene Unternehmen liegt der Einstiegsgrundbeitrag zwischen 10 und 265 Euro pro Jahr. Der durchschnittliche IHK-Beitrag beträgt bezogen auf die tatsächlich Beitrag zahlenden Mitgliedsunternehmen rund 303 Euro pro Jahr bzw. 25 Euro pro Monat. Aber: Rund 40 Prozent der IHK-Mitglieder müssen überhaupt keinen Beitrag zahlen, weil ihr Gewinn zu gering ist.

Darf eine IHK Rücklagen bilden?

Wie Unternehmen weisen die IHKs in ihren Bilanzen Rückstellungen, z. B. für Pensionsverpflichtungen, aus. Ziel ist, diese nicht nur zu passivieren, sondern auch auszufinanzieren. Darüber hinaus ist die Bildung von Rücklagen geübte Praxis nicht nur in den Unternehmen, sondern auch in den IHKs. Das entspricht dem kaufmännischen Prinzip der Vorsicht und einer geordneten Haushaltsführung. Die Finanz-statuten der IHKs, die von der Vollversammlung verabschiedet werden, sehen eine Ausgleichsrücklage und daneben die Möglichkeit der Vorsorge für bestimmte Ereignisse, wie Renovierung, Ersatzbeschaffung für z. B. IT, durch zweckbestimmte Rücklagen vor. Soweit IHK-Vollversammlungen feststellen, dass die Rücklagen nicht oder nicht in der gebildeten Höhe erforderlich sind, werden diese nach entsprechendem Beschluss auch reduziert oder aufgelöst.

Wie wird die Demokratie in der IHK gewährleistet?

Durch die IHK-Vollversammlung. Sie ist das Parlament und das wichtigste Organ jeder IHK. Alle vier oder fünf Jahre wählen die Mitgliedsunternehmen einer IHK frei und geheim die Mitglieder der Vollversammlung. Dabei werden die Unternehmen ihren Branchen entsprechend in Wahlgruppen eingeteilt. So spiegelt sich die Branchenstruktur der Region in der Vollversammlung ihrer IHK wider. Regelmäßig tritt die Vollversammlung zusammen und entscheidet über die Arbeitsschwerpunkte der IHK, die Finanzen und grundsätzliche Angelegenheiten. Insgesamt gibt es in 79 IHKs rund 5.250 Vollversammlungsmitglieder, davon sind 20 Prozent Frauen und 80 Prozent Männer.

Haben in den IHKs nur die Großen das Sagen?

Nein. Die IHKs sind mitgliedergetragen und demokratisch aufgebaut. Jedes IHK-Mitglied hat bei Wahlen eine Stimme, ob Industrieunternehmen, Gemüsehändler oder Taxiunter-nehmer. Das ist unabhängig davon, wie groß sein Betrieb ist oder wie viel Beitrag er zahlt. Dies ist ein entscheidender Vorteil der gesetzlichen Mitgliedschaft.
Zugleich sind die Vollversammlungen ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaftsstruktur: Alle Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen sind in den IHK-Gremien vertreten. Damit wird sichergestellt, dass die gesamte Breite der deutschen Wirtschaft repräsentiert wird. Die IHKs können so als Impulsgeber die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Interesse der Betriebe mitgestalten.

Welchen Einfluss haben kleine und mittlere Unternehmen in der IHK?

Die Wirtschaft in Deutschland ist mittelständisch geprägt mit vielen Hidden Champions und innovativen kleinen Unter-nehmen. Das zeigt sich auch in den Vollversammlungen. De facto gehören rund 78 Prozent der in den Vollversammlungen vertretenen Unternehmen zu den kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Nur rund 22 Prozent haben mehr als 250 Mitarbeiter. Auch in den Präsidien der IHKs sind KMU mit durchschnittlich 61 Prozent gut vertreten.

Was tun die IHKs für die kleinen Unternehmen?

Wenn ein Unternehmen ein Problem hat, findet es in der IHK Fachleute, die ihm helfen. Das ist gerade für kleine Unternehmen wichtig. Ob Aus- und Weiterbildung, Recht und Steuern, Umweltschutz oder Fragen der Werbung - die IHK hat die passenden Fachabteilungen und Experten. Die IHK bietet damit allen Betrieben ein Know-how an, das sich sonst nur große Unternehmen leisten können.
Existenzgründern bietet die IHK einen Rundum-Service aus einer Hand - durch Einstiegsinformationen zur Selbstständigkeit, persönliche Beratung zum Geschäftskonzept, Seminare, Sprechtage mit Banken und Sparkassen, Stellungnahmen zu Förderanträgen. Sie gibt auch Hinweise, wo und wie staatliche Mittel bereitgestellt werden und berät bei der Wahl der Unternehmensform. In IHK-Börsen können Gründer etwa Unternehmen finden, die zur Übergabe anstehen.
Nicht zuletzt können Unternehmer auf vielen IHK-Veranstaltungen Kontakte zu anderen Unternehmern knüpfen und so potenzielle Geschäftspartner kennen lernen.

Bestimmen bei den IHKs nicht immer die gleichen Personen die Richtung?

Wer mitmacht, kann auch Einfluss nehmen. Es kommt darauf an, sich aktiv zu beteiligen. Rund 223.000 Personen engagieren sich ehrenamtlich in der IHK - der Sache wegen. So gibt es in jeder IHK z. B. Fachausschüsse, in denen Unternehmen aktuelle regional- und wirtschaftspolitische Themen diskutieren und mit den Ergebnissen die Politik sachnah und objektiv beraten. Je mehr Unternehmen sich in ihrer IHK engagieren und sich nicht nur als passives Mitglied verstehen, desto breiter wird der Einfluss der Mitglieder - sowie das gemeinsame Gewicht in der Region und darüber hinaus.
Und: Jeder Unternehmer kann sich den Wahlen zur IHK-Vollversammlung stellen und als gewählter Vertreter die Geschicke der IHK und damit der regionalen Wirtschaft mitbestimmen. Also: Mitmachen lohnt sich!

Welchen Vorteil hat denn die Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung ersetzt Staatsverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet Eigenverantwortung: Die Wirtschaft entscheidet selbst, macht es selbst und bezahlt es selbst. Die wirtschaftliche Selbstverwaltung macht Betroffene zu Beteiligten und sichert Freiheit. So argumentiert auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zur gesetzlichen Mitgliedschaft.

Sollten die IHKs nicht noch mehr Aufgaben vom Staat übernehmen?

Das ist sinnvoll, soweit es sich um Aufgaben handelt, welche die Wirtschaft betreffen und die sie selbst besser erledigen kann als der Staat. Die IHKs sind Einrichtungen, mit denen die Unternehmen ihre eigenen Angelegenheiten regeln können und wollen.
IHKs würden gerne auch Gewerbeanzeigen rechtsverbindlich entgegennehmen und bescheinigen sowie Umweltzertifikate ausstellen. Das wäre konsequenter Bürokratieabbau.
Wie rasch und kostengünstig die IHKs solche Aufgaben übernehmen können, haben sie vor allem gezeigt, als ihnen der Staat die Registrierung und die teilweise Erlaubniserteilung für die Finanzdienstleister übertragen hat. Derzeit sind rund 212.000 Versicherungsvermittler, 37.700 Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater sowie 50.200 Immobiliendarlehensvermittler in das Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) eingetragen. Aktuelle Zahlen veröffentlicht die DIHK quartalsweise.

Was bringt den Unternehmen die IHK-Mitgliedschaft?

Die IHKs setzen sich gegenüber der Politik für die unternehmerischen Belange ein, sie begleiten und fördern ihre Mitgliedsunternehmen mit hervorragenden Beratungsangeboten und Dienstleistungen und übernehmen anstelle des Staates Aufgaben im Interesse der Wirtschaft. Die IHKs verstehen sich als Anwalt eines fairen Wettbewerbs und fördern nach dem Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns ein verantwortungsvolles Wirtschaften.