Ihre Stimme zählt

Wählen

Aktives und passives Wahlrecht

Wer darf wählen, wer darf gewählt werden?

Wählbar und wahlberechtigt sind nur die im Wählerverzeichnis eingetragenen IHK-Mitglieder. Das Wählerverzeichnis wird vom Wahlausschuss aufgestellt und basiert auf den Angaben der IHK Lahn-Dill über die IHK-Zugehörigkeit. Im ersten Wahlaufruf werden alle IHK-Mitgliedsunternehmen aufgefordert zu prüfen, ob der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit zutreffend erfasst wurde. Die Bedingungen für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts sind in der Wahlordnung geregelt. 

Wahlen nach Bezirken und Gruppen

Selbst wählen und gewählt werden kann ein Wahlberechtigter nur
  • in seinem Wahlbezirk und
  • in seiner Wahlgruppe
der er jeweils im Wählerverzeichnis zugeordnet ist.