Erwerbstätigkei
Erwerbstätige sind nach den Definitionen der internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde in der Woche gegen Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf, ein Handwerk oder eine Landwirtschaft betreiben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitgliedes mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) |
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Sonstige
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A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) D (Energieversorgung) E (Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen) |