Erwerbstätigkei

Erwerbstätige sind nach den Definitionen der internationalen Ar­beits­or­ga­ni­sa­tio­nen (ILO) Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde in der Woche gegen Entgelt ir­gend­einer beruflichen Tätigkeit nach­gehen bzw. in einem Ar­beits­ver­hält­nis stehen (Ar­beit­neh­merin­nen und Arbeitnehmer) oder selbst­ständig ein Ge­wer­be, einen freien Be­ruf, ein Hand­werk oder eine Landwirtschaft betreiben oder als mit­hel­fende Fa­mi­lien­an­ge­hö­rige im Be­trieb eines Fa­mi­lien­mit­glie­des mit­ar­bei­ten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)           
Sonstige
A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei)
B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden)
D (Energieversorgung)
E (Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen)