Raumordnung

Bauleitplanung: Aktuelle Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Gewerbe-, Misch-, Wohn- und Sondergebiete

Als sogenannter Träger öffentlicher Belange sorgt die IHK dafür, dass die Interessen der Wirtschaft schon zu einem frühen Zeitpunkt in die Planungsprozesse einfließen. Die IHK steht Ihnen zudem bei Fragen im Zusammenhang mit baulichen Entwicklungen, Grundstücksnutzungen, baurechtliche Einstufung Ihres Betriebsgrundstückes und der baurechtliche Beurteilung von Betriebserweiterungen zur Verfügung.
Was Bauleitplanung ist, was sie für Unternehmen bedeutet und wie die IHK Einfluss darauf nehmen kann, erläutert dieser Erklärfilm.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Bauleitpläne und ergänzende Informationen hessischer Kommunen stehen in einem Internetportal des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Verfügung. Das Portal gibt einen vollständigen Überblick über die in Aufstellung befindlichen sowie die seit 2017 in Kraft getretenen Bebauungs- und Flächennutzungspläne in Hessen. Zum Teil sind auch ältere Dokumente abrufbar. Über eine alphabetische Suchfunktion oder über eine interaktive Karte kann jede Gemeinde in Hessen aufgerufen werden.

Stadt / Gemeinde
Planung
Art der baulichen Nutzung Fristende
Gemeinde Gladenbach, Ot. Frohnhausen
Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
“Frohnhäuser Mühle”
Festsetzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung “Sondergebiet Pferdehof” 23.10.2026
Gemeinde Hüttenberg, Ot. Rechtenbach
Bebauungsplan 1. Änderung
“Gemeindeweide”
Die Fläche bleibt als Gemeinbedarfsfläche erhalten, künftig jedoch mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ statt „Festplatz“. 30.10.2026
Stadt Wetzlar, St.-Bezirk Sturzkopf
Bebauungsplan 2. Änderung
“Hörnsheimer Ecke”
Neben Gewerbe- und Mischgebieten werden Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel festgesetzt. Ziel ist es, bestehende Nutzungen zu sichern, die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe zu begrenzen und die Versorgungsstrukturen im Stadtgebiet zu stärken. Gleichzeitig wird durch die Ausweisung zusätzlicher Mischgebiete eine geordnete und flexible Entwicklung des Quartiers ermöglicht. 06.11.2026