Standortpolitik
Förderprogramm Gaststätten
Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat das Förderprogramm Gastgewerbe Hessen neu aufgelegt. Gaststätten und Hotels mit einem öffentlich zugänglichen gastronomischen Angebot können Zuschüsse für Investitionen erhalten, wenn sie im ländlichen Raum liegen. Im IHK-Bezirk Lahn-Dill gehören dazu alle Kommunen außer die Kernstadt von Wetzlar.
Gefördert werden 45 Prozent der anerkannten Ausgaben, höchstens jedoch 30.000 Euro pro Betrieb. Die geplante Investition muss mindestens 10.000 Euro betragen. Zuschüsse gibt es zum Beispiel für Renovierungen und Umbauten, neue Möbel und Küchengeräte sowie moderne elektronische Systeme.
Wichtig: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Schon die Vergabe des ersten Auftrags gilt als Beginn. Anträge für das Jahr 2026 können bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen und Antragstellung beim Gastgewerbe im ländlichen Raum | Hessen Landwirtschaft.