Bauleitplanung

Beteiligung von IHKs & Wirtschaft bei der Bauleitplanung wichtiger denn je

Ein guter Standort mit verlässlichen Rahmenbedingungen ist für jedes Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Wie stark die Standortsicherheit mit der Bauleitplanung ihrer Kommune zu tun hat, ist vielen Beteiligten nicht bewusst. Dabei kommt fast jedes Unternehmen früher oder später mit ihr in Berührung: zum Beispiel, wenn der Betriebssitz erweitert oder ein neuer Standort errichtet werden soll. Dafür kann die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig werden. Aber auch eine an das Firmengelände heranrückende Wohnbebauung oder die Überplanung eines Betriebsgrundstücks können zu nachträglichen Anpassungen führen.

Kommunen müssen unterschiedliche Grundstücks-Interessen berücksichtigen

Die Bauleitplanung regelt die Nutzung aller privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune. Der Regelungsinhalt ist im Baugesetzbuch (BauGB) definiert. Dabei gliedert sich die Bauleitplanung in eine "vorbereitende Bauleitplanung", den sogenannten Flächennutzungsplan (FNP) für die Gesamtkommune, und eine "verbindliche Bauleitplanung", den sogenannten Bebauungsplan (B-Plan) für einzelne Teilbereiche. Die Kommunen haben bei der Bauleitplanung eine Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse zu berücksichtigen, die gegeneinander abgewogen werden müssen. Dazu gehören unter anderem Wohnen, Arbeiten und Wirtschaft sowie Umwelt- und Denkmalschutz. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses zeigt sich in den Bauleitplänen.
Die 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) vertreten als Trägerinnen öffentlicher Belange (TÖB) vor Ort die Interessen der Wirtschaft bei raumordnerischen Planverfahren – so bei der Bauleitplanung, aber auch der Landesentwicklungs- und Regionalplanung. Deshalb werden sie bei der Aufstellung von raumordnerischen Plänen über die beabsichtigten Planungen informiert und angehört. Für die Wirtschaft sind die IHKs in das Anhörungsverfahren eingebunden und tragen Anregungen und Hinweise in Form von schriftlichen Stellungnahmen innerhalb einer vorgegebenen Frist vor.
Im Jahr 2022 verteilten sich die Stellungnahmen der IHK-Organisation auf die verschiedenen Planungsbereiche Landesentwicklungsplanungen (47), Regionalplanungen (175), Regionale Flächennutzungsplanungen (54), Flächennutzungspläne (3.804) und Bebauungspläne (11.077). Hinzu kommen Beratungen zu Ansiedlungen im Einzelhandel (allein 2022 waren es mehr als 1.000), Beteiligungen bei Infrastrukturvorhaben (rund 900 IHK-Stellungnahmen im vergangenen Jahr) und umfangreiche Äußerungen in 266 Planfeststellungsverfahren. Die IHK ist hier als Interessenvertreterin ihrer Mitgliedsunternehmen sehr aktiv: Jedes Jahr übermitteln die IHKs rund 20.000 einschlägige Stellungnahmen an die zuständigen Behörden, um wirtschaftlichen Aspekten bei raumordnerischen Planverfahren Geltung zu verschaffen. Das ist rein statistisch in jeder IHK-Region eine Stellungnahme pro Arbeitstag. Erhalten die IHKs Kenntnis davon, dass vorgelegte Planungen ihre Mitgliedsunternehmen im Betrieb beeinträchtigen, informieren sie die Unternehmen hierüber und beraten sie zu weiteren Vorgehensmöglichkeiten.
Eine gelungene Raumplanung ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandorts. Deshalb machen sich die IHKs dafür stark, dass den Unternehmen ausreichend Flächen und Möglichkeiten zur weiteren Entfaltung beziehungsweise Neuansiedlung zur Verfügung stehen. Auf diese Expertise kann die DIHK bei der Beratung politischer Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel aufbauen.

Planungsbeschleunigung dringend nötig

Aus Sicht der Wirtschaft braucht Deutschland vor allem wesentlich schnellere Verfahren, damit etwa Energie-, Daten- und Verkehrsnetze rascher ausgebaut werden können. Auch die Bauleitplanungen müssen dazu beschleunigt werden. Erste Schritte dazu hat der Bundestag gerade beschlossen: So wird die digitale Bauleitplanung zur Regel und die Frist zur Genehmigung eines Teils der Bauleitpläne drastisch verkürzt – auf einen Monat. Das geht auf DIHK-Impulse und Anregungen zurück.
Nun sollten weitere Schritte folgen: Personalschlüssel und IT-Infrastruktur in den Verwaltungen müssen so ausgestaltet werden, dass die Bearbeitung in den vorgesehenen Fristen möglich ist. Hilfreich wäre zudem, die Prüfdichte und den Umfang von Unterlagen zu senken und es den Behörden zu ermöglichen, in Abstimmung mit den Vorhabenträgern auch auf die Kapazitäten privater Planungsbüros zurückzugreifen. Darüber hinaus sollten sämtliche Unterlagen den Verfahrensbeteiligten digital bereitgestellt werden.
Zentral ist nach Auffassung der DIHK eine grundlegende Überarbeitung des Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrechts für alle Wirtschaftsbereiche, um Doppelprüfungen zu vermeiden und die Zahl der Verfahrensstufen zu verringern.