Raumordnung und Regionalplanung
Die Regionalplanung konkretisiert die landesplanerischen Ziele und Grundsätze des hessischen Landesentwicklungsplans. Innerhalb der Raumordnung ist die Regionalplanung daher das Bindeglied zwischen der Landesplanung und der kommunalen Planung. Die Hessische Landesregierung hat den derzeit gültigen Regionalplan Mittelhessen im Jahr 2010 genehmigt. Mit diesem Plan ist die Grundlage für eine infrastrukturelle und wirtschaftliche Entwicklung Mittelhessens für acht Jahre geschaffen worden.
Der Regionalplan ist Grundlage für die städtebauliche Planung der mittelhessischen Städte und Gemeinden. Die IHK Lahn-Dill wird bei dem Aufstellungsverfahren des Regionalplans Mittelhessen als Träger öffentlicher Belange gehört und vertritt die gesamtwirtschaftlichen Interessen.
Die Bevölkerungsentwicklung und die Erarbeitung von Lösungen zur Begegnung der negativen Folgen des demografischen Wandels spielen dabei ebenso eine Rolle wie Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung, der Verkehrswege und der flächendeckenden Einzelhandelsversorgung, Regeln zum Schutz von Natur und Landschaft und die Sicherung von Rohstofflagerstätten. Die Industrie- und Handelskammern hatten sich unter anderem dafür eingesetzt, dass Rohstoffe verbrauchernah gesichert, Gewerbeflächen angebotsorientiert ausgewiesen, schnelle Breitbandverbindungen flächendeckend verfügbar sind und das Repowering bei Windkraftanlagen zulässig ist.