Energiepreisbeihilfen
Energiekostendämpfungsprogramm
Update: 30.09.2022 ++Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat Verlängerung des Energiekostendämpfungsprogramms bereits beschlossen. Anträge können weiterhin und bis 31. Dezember 2022 gestellt werden. Die vollständige Pressemitteilung des BMWKs finden Sie
hier.++
Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind, können beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Die Anträge können online bis spätestens zum 30. September 2022 eingereicht werden.
Grundsätzlich wird ein Teil der
Erdgas- und Stromkosten von
Februar bis September 2022 bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021
mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Branche ist auf der
KUEBLL-Liste und Betrieb hat min.
3 Prozent Energiekosten. Weitere Informationen zum Energiekostendämpfungsprogramm sowie ein Merkblatt mit der KUEBLL-Liste erhalten Sie
auf der Website des BAFA.
Die Grundförderung beträgt maximal 30 Prozent der gestiegenen Kosten bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro. Mehr erhalten Firmen, die zudem einen Betriebsverlust nachweisen und noch einmal mehr erhalten besonders energieintensive Branchen auf der EU-Liste des Temporary Crisis Framework.
Ausführliche Informationen erhalten Sie
auf der Website des BAFA.