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Außenwirtschafts-Rundschreiben Dezember 2023 | Januar 2024

Allgemeines

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2024


Zum 01.01.2024 gibt es wieder ein neues gültiges Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA). Das Warenverzeichnis dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der EU (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Für den von den beteiligten Unternehmen zu meldenden Warenverkehr im Kalenderjahr 2024 ist ausschließlich das Warenverzeichnis 2024 gültig. Es ersetzt somit die Ausgabe 2023 zum 01.01.2024. (Quelle: destatis)
Bitte beachten Sie, dass ein reiner Vergleich der Warennummern nicht ausreichend ist, weil sich immer auch inhaltliche Änderungen ergeben. So kann es durchaus möglich sein, dass die in der Vergangenheit genutzte Warennummer im neuen Jahr noch besteht, die Ware aber einer anderen Nummer zugeordnet werden müsste.
 

Neues Tool für den Außenhandel

Das neue EU-Außenhandelstool "Access2Conformity" wurde am 13.11.2023 von der EU-Kommission vorgestellt. Dieses soll zum internationalen Bürokratieabbau beitragen, indem Unternehmen EU-Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung in Drittländern besser nutzen können.

Wenn Unternehmen Waren in ein Handelspartnerland exportieren, müssen diese Waren von Konformitätsbewertungsstellen im Bestimmungsland zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie den örtlichen Vorschriften und Regelungen entsprechen, selbst wenn sie bereits für den heimischen Markt zertifiziert sind. Dies bedeutet, dass Exporteure ihre Waren doppelt prüfen lassen müssen. Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung können dieses Problem lösen.
Im Falle der EU ermöglichen sie es dem ausführenden Mitgliedstaat, seine eigene Konformitätsbewertungsstelle zu benennen, die in der Lage ist, die ausgeführten Produkte zu prüfen und zu zertifizieren, um sicherzustellen, dass sie den Regeln und Vorschriften des einführenden Handelspartners entsprechen. So müsste beispielsweise ein EU-Exporteur, der seine Waren nach Kanada versendet und dessen Produkte bereits von einer Konformitätsbewertungsstelle eines EU-Mitgliedstaats geprüft und zertifiziert wurden, nicht das kostspielige Verfahren einer erneuten Prüfung seiner Produkte durch eine kanadische Konformitätsbewertungsstelle durchlaufen.
Access2Conformity, das in das Access2Markets-Portal integriert ist, kann EU-Exporteuren dabei helfen festzustellen, wo in der EU sie Produktprüfungen und -zertifizierungen durchführen können, wenn sie in bestimmte Drittländer exportieren. Dies gilt für Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, die Vereinigten Staaten und die Schweiz. Bei einer Suche im Portal nach Gütern, die von Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mit den jeweiligen Ländern abgedeckt sind, erscheint nun ein automatischer Hinweis auf die relevanten Konformitätsbewertungsstellen.
(Quelle: DIHK)

ATLAS-Fachanwendung Wiederausfuhrkontrollsystem (WKS)

Mit ATLAS–Info 0539/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB) vom 24.11.2023 informiert der ITZ-Bund über die Inbetriebnahme des Wiederausfuhrkontrollsystems (WKS). Implementiert wird das WKS mit ATLAS-Release 10.1 und wird die summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) in ATLAS-EAS nach einer Übergangszeit vollständig ablösen und zudem die elektronische Übermittlung der Wiederausfuhrmitteilung (WAM) ermöglichen.
Die Europäische Kommission hat den Echtbetriebsbeginn auf Ende 2024 verschoben. Damit wurde auch die zollseitige Inbetriebnahme verschoben und ist aktuell für den 24.02.2024 geplant. Im 2. Quartal kann dann mit der Zertifizierung der Teilnahmesoftware begonnen werden, so dass spätestens im 4. Quartal 2024 für die ASumA nur noch das WKS-Verfahren verwendet werden kann.
(Quelle: Zoll)

ATLAS-Ausfuhr: Umstellung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) auf den UZK

Der ITZ-Bund informiert in der ATLAS–Info 0535/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 308 KB), dass zum 25.11.2023 auch die IAA-Plus auf die Datenfelder und Datenstruktur des UZK (AES 3.0) umgestellt wurde, so dass die Neuerungen nun auch für IAA-Plus-Nutzer gelten. IAA-Plus-Nutzer finden alle benötigten Informationen im EDI-Implementierungshandbuch, der Verfahrensanweisung ATLAS und dem Merkblatt für Teilnehmer zu AES-Release 3.0. (Quelle: Zoll)

ATLAS-Versand: Angabe der Warennummer bei vorgegangenem Ausfuhrvorgang

ITZ-Bund informiert in der ATLAS-Info 0534/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB), dass mit ATLAS-Release 9.1 die Warennummer bereits während der EU-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf 5 verpflichtend anzugeben ist, wenn im Versandvorgang mit der Codierung "N830" auf ein vorangegangenes Ausfuhrverfahren referenziert wird.
Dies führt zu erhöhten bürokratischen Herausforderungen, so dass für die Übergangsphase eine Erleichterung angeboten wird. Unter Eingabe der Codierung „9DFI“, anstelle der üblicherweise verwendeten Codierung „N830“, ist es möglich, Versandanmeldungen weiterhin ohne die Angabe einer Warennummer zu eröffnen, auch wenn diese auf einen oder mehrere Ausfuhrvorgänge referenzieren. Lesen Sie mehr in der ATLAS-Info. (Quelle: Zoll)

ATLAS-Versand: Angabe von zugelassenen Empfängern / zugelassenen Empfängern – TIR mit EORI-Nummern anderer Mitgliedstaaten

Mit Umstellung auf ATLAS-Release 9.1 war es nicht mehr möglich ein Versandverfahren im vereinfachten Verfahren mit einer EORI-Nummer eines anderen Mitgliedstaates zu beenden. Dies ist zum Anfang November 2023 behoben worden. Mit der Fehlerkorrektur können somit ZE/ZT mit einer EORI-Nummer anderer Mitgliedstaaten und einer deutschen ZE/ZT-Bewilligung unter ATLAS 9.1 wieder Versandverfahren im vereinfachten Verfahren in Deutschland beenden.
Mehr in der ATLAS-Info 0533/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB)

Länder

China - Neues Antidumpingverfahren Edelstahl

Das chinesische Wirtschaftsministerium (MOFCOM) hat die Einleitung eines Antidumping Untersuchungsverfahrens bekannt gegeben. Sollte die Untersuchung Hinweise auf unfair niedrige Einfuhrpreise ergeben, könnten künftig Antidumpingzölle bei der Einfuhr in China erhoben werden. Betroffen sind Flacherzeugnisse der HS-Unterpositionen 721891, 721899, 721911, 721912, 721913, 721914, 721921, 721922, 721923, 721924, 722011 und 722012 mit Ursprung in der EU, Japan, Südkorea und Indonesien. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Nachweispflicht für Eisen- und Stahlimporten im Rahmen des 11. Sanktionspaketes

Bereits in der Oktoberausgabe des Newsletters International haben wir über die Nachweispflicht für Eisen- und Stahlimporte informiert. Eine konkrete Nennung des Ursprungslandes ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass klar ersichtlich und nachvollziehbar ist, dass es sich um nichtrussischen Ursprung handelt.
Zur Nachweisführung ist grundsätzlich jedes Geschäftsdokument geeignet, welches einen Rückschluss auf den nichtrussischen Ursprung des Vorproduktes erkennen lässt. Ob das vorgelegte Dokument als Nachweis anerkannt werden kann, entscheidet die Zollstelle jedoch im konkreten Einzelfall. Das Vorhandensein des Nachweises wird durch die Anmeldung der Unterlagencodierung Y824 in der Zollanmeldung erklärt.
Die Nachweispflicht gilt auch bei Re-Importen, also auch für Eisen- und Stahlvorprodukte, die sich nur vorübergehend außerhalb der EU befanden (z. B. im Rahmen eines Veredelungsverkehrs). (Quelle: DIHK)

EU – Embargomaßnahmen

Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2670 DER KOMMISSION vom 22. November 2023
Venezuela
Beschluss (GASP) 2023/2498; ABl. L vom 13. November 2023.

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumping - Verbindungselemente aus Eisen mit Ursprung in China
Ein weiteres chinesisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Schrauben gelten seit Februar 2022.
Antidumping - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Erythrit mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping/Antisubvention - Reifen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Titandioxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - mobile Zugangstechniken mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Hebelmechaniken mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2018.
Antidumping - Polyvinylchlorid mit Ursprung in Ägypten und USA
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antisubvention – PET mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Kombinierte Nomenklatur

Änderung der Erläuterungen bei Sportschuhen
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur wird an einer Stelle geändert. Die Änderung betrifft die Erläuterungen zu Unterposition 6404 11 00 "Sportschuhe, Tennisschuhe, Basketballschuhe". Die bisherige Erläuterung wird gestrichen und durch einen neuen Absatz ersetzt. Details finden Sie in den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C vom 3. November 2023 (C/2023/610)
HME-Filter
"Ein Filter mit Wärme- und Feuchtigkeitstauscher (HMEF), bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit zwei Anschlussstücken von 22 mm und einem Luer-Lock-Anschluss. Der HMEF enthält auch Filtermaterial aus Glasfasern. Er hat ein komprimierbares Volumen von 65 ml und ein Gewicht von 43 Gramm.
Die Ware hat die folgenden Funktionen:
  • hocheffiziente Filtration
  • Erleichterung der Atmung aufgrund eines geringen Luftstromwiderstands
  • Vermeidung von Wärme- und Feuchtigkeitsverlust
Die Ware ist dazu bestimmt, an einem Ende an dem Atemwegskonnektor eines Patienten (zum Beispiel einer Gesichtsmaske) befestigt und am anderen Ende über Röhren mit dem Anästhesie- oder Beatmungsapparat verbunden zu werden. Sie ist für die Verwendung in der Intensivpflege oder während einer Anästhesie konzipiert, um eine Barriere gegen den Durchgang von Viren zu bilden und die vom Patienten eingeatmete Luft zu erwärmen und zu befeuchten."
Die Ware ist als "anderes Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90" unter folgendem KN-Code einzureihen:  9033 00 90.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2490

Radiator für Öltransformatoren
"Radiator mit Abmessungen von etwa 520 mm × 700 mm × 3 500 mm, bestehend (je nach Modell) aus 2 bis 32 flächig miteinander verschweißten rechteckigen Platten aus verzinktem Blech mit Rillenstruktur.
Er ist für die Montage auf einem Öltransformator bestimmt und dient der Kühlung des durchströmenden Isolieröls des Transformators. Durch Abführen überschüssiger Wärme an die Luft verhindert der Radiator ein Überhitzen des Transformators.
Der Radiator ist (oben) mit einem Einlassflansch und (unten) mit einem Auslassflansch versehen, die jeweils (mittels Schrauben und Dichtungen) an dem entsprechenden Auslass bzw. Einlass des Transformators angeschlossen werden.
Die Kühlung kann je nach den individuellen Anforderungen durch Kühlventilatoren (für einen schnelleren Luftstrom) und/oder Kühlpumpen (für eine schnellere Zirkulation des Öls) unterstützt werden. Die Ventilatoren bzw. Pumpen sind bei der Einfuhr nicht vorhanden."
Die Ware ist als "anderes Teil von Transformatoren und Selbstinduktionsspulen" unter folgendem KN-Code einzureihen: 8504 90 17.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2519

Ersatzklingen für Glasschaber
"Klingen aus rostfreiem Stahl, mit einer Breite von 40 mm, mit seitlichen Einkerbungen und einem Loch in der Mitte. Die Klingen werden in Packungen zu 10 Stück angeboten. Die Klingen sind als Ersatzklingen für Glasschaber bestimmt.
Glasschaber sind Handwerkzeuge, die in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden, unter anderem beim Schneiden, Kratzen und Entfernen von Substanzen wie Farbe, Klebstoff, Etiketten, Aufklebern und Schmutz von Oberflächen wie Fenstern, Wänden, Fliesen, Böden, Arbeitsplatten, Glas und Öfen. Aufgrund ihrer Eigenschaften können die Glasschaber im Haushalt oder im gewerblichen Bereich (z. B. im Malerhandwerk) verwendet werden."
Die Ware ist als "Haushaltswerkzeuge" unter folgendem KN-Code einzureihen:  8205 51 00.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2489

Vlogging-Kit mit Ringlicht
"Ein sogenanntes „Vlogging-Kit mit Ringlicht“ aus Kunststoff, bestehend aus folgenden Bestandteilen:
  • einer LED-Ringleuchte mit einem Außendurchmesser von etwa 25 cm,
  • einem mit einer universellen, flexiblen Smartphone-Halterung ausgestatteten Dreibeinstativ mit Kugelkopf,
  • einer Stromversorgung über USB,
  • einer mit einer Ein-/Aus-Schalttaste ausgestatteten Inline-Steuerung zur Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts,
  • einer Bluetooth-Steuerung für die drahtlose Steuerung des Smartphones.
Das Dreibeinstativ mit der Smartphone-Halterung ist darauf ausgelegt, ein Smartphone zu halten und die Stabilität der Smartphone-Kamera in der gewünschten Position zu gewährleisten. Durch die Regelung der Helligkeit und Farbtemperatur des Lichts bietet das Ringlicht eine optimale Beleuchtung und verhindert Schatten im Gesicht des Nutzers.
Die Ware wird beim Vloggen verwendet, um bei der Aufnahme von Videos, Streams oder Selfies ein optimales Ergebnis zu erzielen."
Die Ware ist als "Dreibeinstativ aus Kunststoff " unter folgendem KN-Code einzureihen:  9620 00 91.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2491

Schuhe aus Spinnstoffen
"Schuhe mit einem Oberteil aus Spinnstoff (100 Prozent Baumwolle). Rund um den Spann und entlang der vorderen Öffnung sowie unterhalb der Ösen sind (ca. 5 mm breite) Streifen aus demselben Spinnstoff aufgenäht. An der Innenseite befestigen diese aufgenähten Streifen einen weiteren Streifen, der die Ösen verstärkt. Auf beiden Seiten der Schuhe sind auf dem Obermaterial zwei von den Ösen bis zur Sohle verlaufende (ca. 5 mm breite) vertikale Streifen aufgenäht.
Die Schuhe haben eine (ca. 2 cm dicke) Sohle aus Kautschuk. Der Teil der Sohle mit Bodenkontakt weist eine gleichmäßige, rutschfeste Oberfläche auf. Seitlich der Kautschuksohle verläuft ein ca. 3 cm breiter Kautschukstreifen, und dieser Streifen überlappt das Oberteil aus Spinnstoff rundum auf einer Breite von ca. 1 cm. Als Verschluss für die Schuhe dienen Schnürsenkel."
Die Ware ist nicht als Sportschuhe, sondern als Freizeitschuh zum Gehen zu klassifizieren. Sie ist als "andere Schuhe" mit Laufsohlen aus Kautschuk und Oberteil aus Spinnstoffen unter folgendem KN-Code einzureihen:  6404 19 90.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2451
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU/Japan - Abkommen zum digitalen Handel abgeschlossen

Am 28.10.2023 haben die EU und Japan ein Abkommen zum digitalen Handel abgeschlossen. Nach der Ratifizierung werden die vereinbarten Bestimmungen in das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan aufgenommen. Ein wichtiges Element des Abkommens ist die Abschaffung kostspieliger Datenlokalisierungsanforderungen. (Quelle: DIHK/EU)

Türkei - Neue Schutzmaßnahmen gegen EU-Walzdraht?

Das türkische Wirtschaftsministerium hat mit Erlass Nr. 2023/6 ein Untersuchungsverfahren eingeleitet. Demnach prüft das türkische Wirtschaftsministerium, ob bei der Einfuhr von Walzdraht aus der EU Schutzzölle erhoben werden. Betroffen ist Walzdraht aus legiertem und nicht legiertem Eisen der Zolltarifpositionen 7213 und 7227.
Betroffene Unternehmen werden gebeten, auf der Internetseite des türkischen Wirtschaftsministeriums bestimmte Angaben in türkischer Sprache zu machen. Die Internetadresse und weitere Details ergeben sich aus dem Erlass. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs

Entsendung von Mitarbeitern nach Großbritannien am 25.01.2024
Trotz des Brexits gehört Großbritannien zu den wichtigsten Absatzmärkten deutscher Unternehmen. Bei der Mitarbeiterentsendung gelten jedoch unterschiedliche Regelungen bei Dienstleistungserbringung, konzerninterne Entsendungen, Geschäftsreisen, freiberufliche Tätigkeiten und dauerhafte Versetzungen.
Informieren Sie sich im Webinar "Entsendung von Mitarbeitern nach Großbritannien" über die einzuhaltenden Vorschriften.
Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern.

Company Mission Brasilien: MedTech und Healthcare mit Besuch der Messe Hospitalar
Eine Company Mission nach Brasilien vom 19. bis 24.05.2024 bietet hessischen Unternehmen der Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik die Möglichkeit wertvolle Kontakte im brasilianischen Markt zu knüpfen. Neben exklusiven B2B Treffen, Workshops und Netzwerkveranstaltungen, steht der Besuch der wichtigsten Messe der Gesundheitsbranche auf dem südamerikanischen Kontinent – die Hospitalar – auf dem Programm. Veranstalter der Company Mission ist die Hessen Trade & Invest GmbH in Kooperation mit der AHK Sao Paulo.
Jetzt mehr erfahren!

Enterprise Europe Network (EEN)

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank.
Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien.
Zu den Profilen des Monats: Dezember 2023 | Januar 2024

AHK – Auslandshandelskammern

AHK World Business Outlook Herbst 2023
Die deutschen Unternehmen spüren nach einer aktuellen Umfrage der Auslandshandelskammern (AHKs) auch an ihren internationalen Standorten eine insgesamt abgekühlte Konjunktur. Trotz der damit verbundenen Herausforderungen bauen sie ihr weltweites Engagement derzeit jedoch in vielen Märkten aus. Ein Drittel der Befragten (33 Prozent) beabsichtigt, seine Investitionen in den kommenden zwölf Monaten zu erhöhen (Frühjahr 36 Prozent), während ein Fünftel (20 Prozent) weniger investieren möchte (Frühjahr 17 Prozent). Insbesondere in Nordamerika, der MENA-Region und im Asien-Pazifik-Raum (ohne Greater China) planen die Unternehmen mit höheren Investitionsbudgets. In Europa und China zeigen sich die Betriebe hingegen zurückhaltender.
Zum AHK World Business Outlook Herbst 2023

Broschüre zur Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich
Deutsche Unternehmen, die Ihre Mitarbeitenden für z. B. Montagedienstleistungen nach Österreich entsenden möchten, müssen sich über die einzuhaltenden Melde- und Registrierungspflichten informieren.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich (AHK) unterstützt mit ihrer umfassende Entsendungsbroschüre 2023. Neben allgemeinen Erläuterungen und Begriffen werden darin über die einzuhaltende Melde- und Registrierungspflicht, der mitzuführenden Unterlagen, Arbeitnehmeransprüche sowie über mögliche Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung und der Haftung des Auftraggebers informiert. Die Broschüre kann für 35 Euro exkl. Ust bei der AHK erworben werden. Jetzt hier bestellen!
Stand: 06.12.2023