Gut informiert

Außenwirtschafts-Rundschreiben November 2023

Allgemeines

Zollaussetzungen / Zollkontingente 2024


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten Mitte November 2023 die Sitzungen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zu den Anträgen über die Maßnahmen, die zum 01.07.2024 wirksam werden sollen, beginnen.
Eine unverbindliche Übersichtsliste der in dieser Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge finden Sie auf der BMWK-Webseite. Bitte beachten Sie, dass die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) vorläufig sind und erforderlichenfalls angepasst werden.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat VA5 (E-Mail: buero-VA5@bmwi.bund.de), wird empfohlen, wenn – z. B. potenzielle Hersteller – nicht ausschließen können, dass sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens 08.12.2023 beim BMWK eingereicht werden (E-Mail: buero-VA5@bmwi.bund.de). Für bestehende Maßnahmen endet die Frist für wirtschaftliche Einwände bereits zum 10.11.2023.
Weitere Informationen zum Thema sowie zu Fristen finden Sie auf der BMWK-Webseite unter Zollabwicklung.
(Quelle: DIHK)

HANSEATISCHES ANTIDUMPINGREGISTER: Neue Untersuchungs- und Überprüfungsverfahren


Neuer oder runderneuerte Luftreifen aus Kautschuk
Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in der Volksrepublik China, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1579, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/737, eingeführt wurden. Dieselbe Ware mit Ursprung im betroffenen Land unterliegt zudem Ausgleichsmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1690, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/738, eingeführt wurden. Das Überprüfungsverfahren ist am 20.10.2023 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt C/2023/379 vom 20.10.2023).
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um eine für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendete Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121, die derzeit unter den KN-Codes 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012 12 00 10) eingereiht wird. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
 
Neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung
Die Europäische Kommission hat ein Antisubventionsverfahren betreffend o.g. Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Die Einleitungsbekanntmachung ist am 04.10.2023 veröffentlicht worden (vgl. Amtsblatt C/2023/160 vom 4.10.2023).
Bei der zu untersuchenden Ware handelt es sich um neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des Fahrzeugführers, bestimmt sind und ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden. Motorräder sind von dieser Untersuchung ausgenommen. Die zu untersuchende Ware mit Ursprung in der Volksrepublik China wird derzeit hauptsächlich unter dem KN-Code 8703 80 10 eingereiht. Der KN-Code wird nur informationshalber angegeben.
Bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl
Die EU-Kommission überprüft geltende Antidumpingmaßnahmen gegen o. g. Einfuhren mit Ursprung in Russland, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1469 eingeführt wurden. Das Überprüfungsverfahren ist am 02.10.2023 eröffnet worden (vgl. Amtsblatt C/2023/93 vom 02.10.2023).
Bei der zu überprüfenden Ware handelt es sich um bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von höchstens 406,4 mm, die derzeit unter den KN-Codes ex 7304 11 00, ex 7304 19 10, ex 7304 19 30, ex 7304 22 00, ex 7304 23 00, ex 7304 24 00, ex 7304 29 10, ex 7304 29 30, ex 7304 31 80, ex 7304 39 50, ex 7304 39 82, ex 7304 39 83, ex 7304 51 89, ex 7304 59 82 und ex 7304 59 83 (TARIC-Codes 7304110010, 7304191020, 7304193020, 7304220020, 7304230020, 7304240020, 7304291020, 7304293020, 7304318030, 7304395030, 7304398230, 7304398320, 7304518930, 7304598230 und 7304598320) eingereiht wird. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben.
(Quelle: HK)

EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Güterliste


Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Die Europäische Kommission kündigte eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an und veröffentlichte den aktuellen Entwurf.
Diese Aktualisierung betrifft hauptsächlich die Steuerungsparameter von Fertigungsanlagen (NSG), von Hochleistungsrechnern und von Lasern (WA), die Hinzufügung von Antriebsmotoren für Tauchfahrzeuge und von Technologie zur Entwicklung von Gasturbinentriebwerken für Flugzeuge (WA). ), sowie die Anpassung technischer Definitionen, Hinweise und Beschreibungen sowie redaktionelle Änderungen.
Die Comprehensive Change Note Summary – Update 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB) bietet einen detaillierten Überblick über alle Änderungen im Vergleich zur aktuellen Liste. Sie soll Mitte November 2023 in Kraft treten.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

Dual-Use: EU-Kommission veröffentlicht nationale Kontrolllisten


EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, zusätzliche bzw. ergänzende nationale Rechtsvorschriften zur Dual-Use Verordnung (EU) 2021/821 zu erlassen. Dazu zählt die Erstellung nationaler Kontrolllisten. Gemäß Art. 10 der Verordnung können unter den dort genannten Voraussetzungen Güterlisten anderer EU-Mitgliedstaaten eine Genehmigungspflicht auslösen, wenn sich das entsprechende Gut auf einer solchen nationalen Liste befindet.
Am 20.10.2023 veröffentlichte die EU-Kommission die nationalen Kontrolllisten Spaniens sowie der Niederlande.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

ATLAS: AES 3.0 und Versand ATLAS 9.1


In seiner Atlas Info 0521/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 217 KB)vom 12.10.2023 erinnert der ITZ-Bund an die am 30.11.2023 endende Frist für die Umstellung auf AES 3.0 und ATLAS 9.1.
Alle Unternehmen, die noch nicht umgestellt haben, können noch in Absprache mit ihrem Softwareanbieter die Umstellung beantragen.
(Quelle: Zoll)

ATLAS: Sonderzeichen in den EORI-Stammdaten

Wie die Zollverwaltung informiert Atlas-Info 528/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 193 KB) kann es aufgrund eines Fehlers im ELSTER-System bei einigen deutschen EORI-Datensätzen vorkommen, dass Sonderzeichen wie "ä, ö, ü, ß" durch das Symbol "�" in den Namens- und Adressangaben ersetzt wurden. Das fehlerhafte Zeichen kann in allen Druckausgaben wie z.B. Bescheiden auftreten. Um dies in den Stammdaten einer EORI-Nummer zu korrigieren, sind Unternehmen aufgerufen das Stammdatenmanagement per Mail an antrag.eori@zoll.de zu kontaktieren und um Korrektur des Datensatzes zu bitten. An der Fehlersuche und der Behebung des Problems wird weiterhin mit Hochdruck gearbeitet.
(Quelle: Zoll)

ATLAS-Ausfuhr: Fortbestand des ABD


Mit ATLAS-Info 0526/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 189 KB)informiert der ITB-Bund, dass zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahren (ehemals Notfallverfahren) die EU-Kommission auch nach dem Ende der EU-weiten Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments vorsieht.  Das bestehende ABD wird an die Vorgaben des UZK angepasst, in ATLAS erzeugt und den Beteiligten als PDF-Dokument zusammen mit der Nachricht „Überlassung zur Ausfuhr“ (E_EXP_REL) übermittelt. Es wird in allen Mitgliedstaaten gültig sein.
WICHTIG: Bis zur Anpassung bleibt das derzeitige ABD - auch über den 01.12.2023 hinaus unverändert. Es wird weiterhin generiert und den Beteiligten wie gewohnt übermittelt.
(Quelle: Zoll)

ATLAS-Ausfuhr: Unionsansässigkeit von Beteiligten


In der ATLAS-Info 531/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 199 KB) stellt die Zollverwaltung klar, dass Anmelder und ggf. sein Zollvertreter sowie der zollrechtliche Ausführer grundsätzlich in der Union ansässig sein müssen. Dies ist dann der Fall, wenn die Person seinen eingetragenen Sitz oder gewöhnlichen Wohnsitz, seinen Hauptsitz oder seine ständige Niederlassung im Zollgebiet der Union hat (Artikel 5 Nr. 31 UZK).
Bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung mit Sitz in einem Drittland, die eine ständige Niederlassung in der Union hat, ist sicherzustellen, dass in den Beteiligtenstammdaten das „Kennzeichen Ansässigkeit im Zollgebiet der Union“ hinterlegt ist. Ist dies noch nicht geschehen, so ist dies (Niederlassungsnummer) bei einer deutschen EORI-Nummer über das Zoll-Portal zu beantragen. Inhaber einer EORI-Nummer eines anderen EU-Mitgliedsstaates setzen sich bitte mit dem jeweiligen Mitgliedsstaat in Verbindung, damit die Ansässigkeit in dessen Daten vermerkt werden kann. Zwei EORI-Nummern sind nicht zulässig.
(Quelle: Zoll)

ATLAS-Versand: Transportausrüstung und Warenpositionsverweis


In seiner ATLAS–Info 0524/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 280 KB) vom 12.10.2023 erläutert der ITZ-Bund die Datenfelder Transportausrüstung und Warenpositionsverweis, die nun mit ATLAS-Release 9.1 möglich sind. Enthalten sind auch zwei Anwendungsbeispiele.
Die Datengruppe „Transportausrüstung“ dient der Zuordnung von Containern und/oder Verschlüssen zu Warenpositionen. In einer Versandanmeldung darf je Datengruppe Transportausrüstung nur eine Containernummer angegeben werden. Darüber hinaus wird detailliert beschrieben, wie im Normalverfahren und im vereinfachten Verfahren des zugelassenen Versenders die Felder zu befüllen sind.
Die Datengruppe Warenpositionsverweis dient der Zuordnung einzelner Warenpositionen zu der angegebenen Containernummer und/oder den angegebenen Verschlüssen. Dementsprechend ist diese Angabe erforderlich, wenn mehr als eine Datengruppe Transportausrüstung angegeben wird. Unzulässig ist die Angabe, wenn keine Containernummer und keine Verschlüsse angegeben worden sind.
(Quelle: Zoll)

ATLAS-Versand: Mitteilungen an Abgangszollstellen in Versandanmeldungen

In seiner ATLAS-Info 529/23 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 195 KB) informiert der ITZ-Bund über die Möglichkeit von Freitextfeldern.
Bisher konnte im Versandverfahren über das Datenfeld „[Position] Besondere Vermerke (Vermerk)“ Mitteilungen bis zu 70 Zeichen alleinig an die Abgangszollstelle übermittelt werden. Dieses Freitextfeld besteht mit der Umstellung auf ATLAS-Release nicht mehr. Dafür ist nun auf der Sammelsendungs-, Einzelsendungs- und Warenpositionsebene die Datengruppe „Zusätzliche Information“ anmeldbar. Wird der Code „T0000 – Mitteilung an die Abgangszollstelle“ (siehe auch dynamische Codelisten I0903, I0905 und I0906) eingetragen, kann in einem Freitextfeld (512 Zeichen) eine Mitteilung alleinig an die Abgangszollstelle übermittelt werden. Wie bisher wird der Inhalt dieses Datenfeldes nicht auf das VBD gedruckt.
Dadurch, dass nun auf den verschiedenen Ebenen eine solche Mitteilung eingetragen werden kann, kann sich der Inhaber des Verfahrens differenzierter äußern, indem er beispielsweise die gesamte Sendung betreffende Informationen auf Sammelsendungsebene oder warenspezifische Mitteilungen auf Warenpositionsebene angibt. Um somit als Inhaber des Verfahrens fachlich korrekt der Abgangszollstelle eine Information zukommen zu lassen, ist die Codierung „T0000“ zu nutzen.
Nicht korrekt ist jedoch, dass Inhaber des Versandverfahrens vermehrt die Codierung „9ZZZ – sonstige“ in der Versandanmeldung als Dokument (in den Datengruppen „Vorpapier“, „Unterlage“, „Transportdokument“ oder „sonstiger Verweis“ auf den verschiedenen Ebenen) angeben, um dann beispielsweise das Feld „Referenznummer“ zu verwenden, um die Mitteilung einzutragen. Bei dieser Vorgehensweise wird die Mitteilung nicht nur an die Abgangszollstelle übersandt, sondern ist auch durch alle weiteren beteiligten deutschen Zollstellen einsehbar.
(Quelle: Zoll)

Länder

Deutschland – Diversifizierung Investitionsgarantien

Die Bundesregierung setzt Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und bietet vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in 20 ausgewählten Diversifizierungszielen, worunter sowohl einzelne Länder als auch Gruppen von Ländern wie der Westbalkan und die Mitglieder der CwA-Initiative fallen. Deutsche Unternehmen sollen damit noch wirkungsvoller bei der Erschließung neuer Märkte unterstützt werden. Die Anreize kommen dabei differenziert nach der jeweiligen OECD-Länderrisikokategorie zur Anwendung. Eine Überprüfung der Anreize und Zielländer erfolgt nach 5 Jahren im Herbst 2028.
(Quelle: PwC)

 EU – CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Zum 01.10.2023 ist die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM - Carbon Border Adjustment Mechanism) gestartet. Betroffen sind alle EU-Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte Vor- und nachgelagerte Produkte in reiner oder verarbeiteter Form aus Nicht-EU-Staaten importieren. Das CBAM wird als Teil des „Fit für 55“ Paketes eingeführt. Damit wird die Differenz beim CO2-Preis von importierten und heimischen Produkten ausgeglichen und soll sicherstellen, dass die EU-Klimapolitik nicht durch Produktionsauslagerung umgangen bzw. verhindert wird. Ab 2026 werden Einfuhren bestimmter emissionsintensiver Waren in die EU schrittweise besteuert. Dafür erwerben Importeure sogenannte CBAM-Zertifikate.
Ausgleichszahlungen fallen während der Übergangsphase nicht an. Unternehmen müssen jedoch den Umfang ihrer Einfuhren und die bei der Herstellung anfallenden grauen Treibhausgasemissionen melden. Der erste Bericht muss bis Ende Januar 2024 eingereicht werden.
Als Hilfestellung steht ein neues CBAM-Übergangsregister zur Verfügung. Die EU-Kommission stellt zudem auf Ihrer Internetseite eine detaillierte Anleitung, aktuelle Informationen, Dokumente und Leitfäden, Webinare und E-Learning-Kurse zur Verfügung. (Quelle: IHK/EU-Kommission)
VERORDNUNG (EU) 2023/956 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems 

EU – Embargomaßnahmen

Burundi
Guinea
Nicaragua
Irak
Iran
Myanmar
Nicaragua
Niger
Chemische Waffen – Verlängerung bis 2026
Die Sanktionen betreffen zurzeit 25 Personen sowie drei Organisationen. Es bestehen Einreiseverbote in die Europäische Union (EU). Zudem werden Vermögenswerte eingefroren und es ist verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.Die restriktiven Maßnahmen richten sich sowohl gegen Personen und Organisationen, die unmittelbar für die Entwicklung und den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, als auch gegen jene, die dafür finanzielle, technische oder materielle Unterstützung bereitstellen, hilfestellend oder bestärkend dazu beitragen oder mit solchen Waffen in Verbindung stehen. Sie wurden 2018 eingeführt und werden regelmäßig überprüft.
(Quelle: EU-Kommission, Zoll, Germany Trade & Invest) 

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumping - Rohrformstücke mit Ursprung in China und Thailand
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Zuvor präzisierte sie die Warendefinition für die geltenden Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping/Antisubvention - Reifen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Glasfasern mit Ursprung in Ägypten und China
Die Antidumpingzölle bestehen seit 2020, Antisubventionsmaßnahmen seit 2022. Sie gelten auch für Einfuhren aus der Türkei. Ein weiteres türkisches Unternehmen wird befreit.
Antidumping - Verbindungselemente aus Eisen mit Ursprung in China
Ein weiteres chinesisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Schrauben gelten seit Februar 2022.
Antidumping - Zitronensäure mit Ursprung in China und Malaysia
Ein chinesisches Unternehmen wird als neuer Ausführer anerkannt und profitiert von einem reduzierten Antidumpingzollsatz. 2021 verlängerte die Kommission die Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping - Mangandioxide mit Ursprung in China
Ein chinesisches Unternehmen wird als neuer Ausführer anerkannt und profitiert von einem reduzierten Antidumpingzollsatz. 2021 verlängerte die Kommission die Antidumpingmaßnahmen. 

EU – Kombinierte Nomenklatur

Agarose-Kügelchen

"Agarose-Kügelchen, chemisch modifiziert mit Protein A (10 % Massenanteil). Die Kügelchen befinden sich in einem wässrigen Aufbewahrungspuffer; ihr Massenanteil darin beträgt 40-60 %. Die Ware wird als Harz in der Affinitätschromatografie verwendet. Sie dient in spezifischen Prozessen als selektives Filtermedium zur Isolierung von Antikörpern, zum Beispiel monoklonalen Antikörpern. Die Agarosepolymerketten sind stark vernetzt und bilden eine starre Matrix, an die rekombinante Protein-A-Moleküle kovalent gebunden sind. Die Ware ist in 50-Liter-Behältern verpackt."Die Ware ist als "andere natürliche Polymere und modifizierte natürliche Polymere, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen" unter folgendem KN-Code einzureihen: 3913 90 00.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2218; ABl. L vom 18. Oktober 2023

Rooibostee

Bisher wird sogenannter Rooibostee als "andere pflanzliche Ware der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in den KN-Code 1212 99 95 eingereiht (gemäß Verordnung (EG) Nr. 901/2007).Die EU-Kommission hebt diese Einreihungsentscheidung auf. Hintergrund ist ein Einreihungsavis der Weltzollorganisation. Dieses sieht eine Einreihung von Rooibostee aus getrockneten Blättern des Rotbuschs (Aspalathus linearis) zur Herstellung von Kräuteraufgussgetränken in die HS-Unterposition 1211 90 vor. Dies entspricht dem KN-Code 1211 90 86.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2217, ABl. L vom 18. Oktober 2023 

Großbritannien – Elektronische Einreisegenehmigung (ETA)

Im November 2023 führt das Vereinigte Königreich die elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorization - ETA) ein. Voraussichtlich ab Ende 2024 ist diese, neben dem Reisepass, auch für Reisende aus EU-Staaten verpflichtend. Wie auch bei der amerikanischen EST-Meldung, wird eine Bearbeitungsgebühr (voraussichtlich 10 Pfund) erhoben. Die Zahlung erfolgt über eine Kreditkarte. Die Bearbeitung eines Antrags soll innerhalb von 72 erfolgen und ist bei Genehmigung zwei Jahre gültig, die auch für mehrere Einreisen in das Vereinigte Königreich gültig. Unklar sind noch die Regelungen für Nordirland.Mehr auf der Seite der britischen Regierung.
Die Bearbeitung eines Antrags soll innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Die Genehmigung erhalten Antragsteller per E-Mail. Die ETA hat generell eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann auch für mehrfache Reisen nach England, Schottland oder Wales verwendet werden. Ob eine ETA auch für Nordirland erforderlich sein wird, ist noch offen.(Quelle: IHK) 

Kambodscha – Ausnahmen von den APS-Ursprungsregeln

Die Europäische Kommission gewährt Kambodscha eine Abweichung von den Präferenzursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Kambodscha erhält so die Berechtigung, bei der Herstellung von Fahrrädern Vormaterialien und Fahrradteile mit Ursprung in Vietnam als Vormaterialien mit Ursprung in Kambodscha zu betrachten. So können die Fahrräder bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) von den Zollpräferenzen unter dem APS profitieren.Die Abweichung betrifft Fahrräder der HS-Positionen 8711 und 8712, die unter Verwendung von Vormaterialien und Fahrradteilen der folgenden HS-Kapitel hergestellt werden: 32, 38, 39, 40, 48, 49, 73, 74, 76, 83, 85 und 87.
Erklärungen zum Ursprung, die von Ausführern in Kambodscha ausgefertigt werden, sind mit dem Vermerk "extended cumulation with Vietnam" zu versehen.Am 11.10.2023 hat die EU-Kommission weitere Informationen in einem Hinweis für Einführer veröffentlicht. Der Hinweis enthält eine detaillierte Übersicht über die Vormaterialien oder Teile mit Ursprung in Vietnam, die verwendet werden dürfen.(Quelle. Germany Trade & Invest) 

Kongo – Ermäßigter Einfuhrzollsatz für ausgewählte Lebensmittel

Seit 01.10.2023 können aufgrund steigender Lebensmittelpreise ausgewählte Lebensmittel für drei Monate ermäßigt in die Republik Kongo eingeführt werden. Für folgende Güter fällt ein ermäßigter Einfuhrzollsatz in Höhe von fünf Prozent an:
  • Raffiniertes Palmöl (Unterposition: 1511.90.00)
  • Fleisch und gefrorene genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Positionen des Kapitels 2 sowie Position 0504)
  • Gefrorener Meeresfisch (Position 0303)
  • Milch ((Unter-)Position: 0401, 0402 und 1901.90.90)
  • Weizen (Unterposition: 1001.19 und 1001.99)
  • Gesalzener Fisch (Unterposition: 0305.51.00 und 0305.59.00)
  • Tafelsalz (Unterposition: 2501.00.11)
  • Reis (Unterposition: 1006.20.00 bis 1006.40.00)
Darüber hinaus sind diese Güter von der Mehrwertsteuer befreit.(Quelle: Germany Trade & Invest) 

Schweiz – Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2024

Zum 01.01.2024 erhöht die Schweiz die Mehrwertsteuer auf 8,1 Prozent (vorher 7,7 Prozent). Auch der reduzierte Satz steigt auf 2,6 Prozent sowie der Sondersatz Beherbergung auf 3,8 Prozent.
(Quelle: Germany Trade & Invest) 

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen. 

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite

 AHK – Auslandshandelskammern

 Digitales Lieferantenverzeichnis Tschechien
Die Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer (DTIHK) unterstützt den Auf- und Ausbau der Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen und tschechischen Firmen und setzt sich für unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen in Tschechien ein. In dieser Funktion erhält das DTIHK-Team täglich Anfragen von deutschen Unternehmen, die Zugang zum tschechischen Markt suchen.Das vierte Jahr in Folge präsentieren sich tschechische Firmen, die Geschäftskontakte auf dem deutschen Markt aktiv suchen, im digitalen Lieferantenverzeichnis.
Aktuell sind über 100 Firmenprofile aus verschiedenen Branchen veröffentlicht. Das digitale Lieferantenverzeichnis steht zur freien Verfügung, Sie können darin Firmen nach unterschiedlichen Branchen und auch nach Schlüsselwörtern recherchieren.
Stand: 20.11.2023