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Außenwirtschaftsrundschreiben März 2024

Allgemeines

EU-Zollreform

Die Mitglieder des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments haben einen Bericht zur Reform des EU-Zollkodex angenommen (Pressemeldung vom 22.02.2024). Hintergrund des Berichts ist der Vorschlag der Kommission zur Reform des EU-Zollkodex aus dem Mai 2023.
Die Reform zielt laut EU-Kommission darauf ab, die Zollbehörden zu entlasten, die aufgrund des exponentiellen Wachstums des E-Commerce und vieler neuer Produktstandards, Verbote, Verpflichtungen und Sanktionen, die die EU in den letzten Jahren eingeführt hat, unter enormem Druck stehen.
Der Bericht wurde im Ausschuss mit 34 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 5 Enthaltungen angenommen. Er wird nun auf einer der nächsten Plenartagungen (voraussichtlich im März) zur Abstimmung gestellt und stellt den Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dar. Das neue Parlament wird sich nach den Europawahlen vom 06. bis 09.06.2024 mit dem Dossier befassen. (Quelle: DIHK/EU)

Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 42

Am 20.02.2024 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die neue Allgemeine Genehmigung Nr. 42 bekanntgegeben.
Diese umfasst den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Gütern des Anhangs XXXIX der Russland-Embargoverordnung sowie die Erbringung der in Art. 5n Abs. 1 bis 3a der Russland-Embargoverordnung beschriebenen Dienstleistungen.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung:
X842/A42: „Allgemeine Genehmigung Nr. 42“ (Quelle: BAFA/Zoll)

Einfuhranmeldungen von Postsendungen

Die Generalzolldirektion (GZD) teilt in ihrem Schreiben vom 09.02.2024 mit, dass ab dem 01.04.2024 die Nutzung der Internetzollanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) für gewerbliche Anmelder verpflichtend wird. Mit dieser Änderung werden die EU-Vorgaben zur Digitalisierung bei Zollanmeldungen realisiert. Die Änderungen betreffen Wirtschaftsbeteiligte, die nicht am ATLAS-Verfahren teilnehmen oder einen Dienstleister beauftragen.
Die IPK wird mit der neuen Fachanwendung ATLAS-IMPOST umgesetzt. Ab dem 01.04.2024 ist die Abgabe von mündlichen Zollanmeldungen für Postsendungen bis 150 Euro damit nicht mehr zulässig.
Die Änderung wird laut GZD im März auf www.zoll.de veröffentlicht.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Zoll-Webseite unter: ATLAS-IMPOST und IPK. (Quelle: Zoll/DIHK)

Leitlinien für die Kontrolle von Ausfuhren mit doppeltem Verwendungszweck

Am 17.01.2024 hat die EU-Kommission neue Leitlinien für die Kontrolle von Ausfuhren mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Ziel ist es, die Transparenz durch einen verstärkten Informationsaustausch über die Genehmigungsentscheidungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Ausfuhrkontrolle zu erhöhen. Die Leitlinien wurden mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten vereinbart und legen das Verfahren für die Erhebung von Genehmigungsdaten durch die Europäische Kommission und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Einzelnen fest. (Quelle: DIHK/EU)

Proof of Union Status IT-Systems

Zum 01.03.2024 wird das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) eingeführt, dass die bisherigen EU-weiten T2L- bzw. T2LF-Dokumente in Papierform ersetzt. Diese Dokumente dienten bisher dem Nachweis des Unionscharakters von Waren innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union, insbesondere im Seeverkehr. Ab dem genannten Datum ist die Ausstellung dieser Dokumente ausschließlich in elektronischer Form möglich. Die Nachweismöglichkeit des Unionsstatus mit Handelsdokumenten in Form von Beförderungspapieren oder Rechnungen bleibt für Waren bis zum 15.08.2025 weiterhin unverändert bestehen. Ab dem 16.08.2025 werden Nachweise mit Handelsdokumenten für Waren ab 15.000 € über das PoUS System digital erfasst. Nachweise mit Handelsdokumenten für Waren, mit oder ohne Bewilligungsverfahren, unter 15.000 € sind auch nach dem 16. August 2025 in Papierform unverändert möglich.
Derzeit ist die Schaltfläche für PoUS im EU-Trader-Portal noch nicht aktiviert. Nach dem aktuellen Informationsstand müssen die Prozesse manuell erfasst oder durch einen XML-Upload übermittelt werden. Es besteht bisher keine Möglichkeit einer Schnittstellennutzung. Der deutsche Zoll weist darauf hin, dass der Nachweis des Unionsstatus mithilfe von T2L- oder T2LF-Daten auch nachträglich erfolgen kann. Statusnachweise T2L oder T2LF, die nachträglich ausgestellt wurden, werden im PoUS-System eindeutig mit dem Vermerk "Nachträglich ausgestellt" in roter Schrift gekennzeichnet. Bei konkreten Schwierigkeiten empfehlen wir Ihnen sich direkt an das zuständige HZA zu wenden. (Quelle: DIHK/Zoll)

Regionales Übereinkommen

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt L/2024/390 den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 07.12.2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.
Damit werden alle Handelsabkommen zwischen den PEM-Handelspartnern modernisiert und so die Ursprungsregeln in diesem Abkommen flexibler und unternehmensfreundlicher gestaltet.
Diese neuen Regeln enthalten unter anderem
  • einfachere produktspezifische Vorschriften
  • erhöhte Toleranzwerte für Vormaterialien ohne Ursprung
  • die Möglichkeit der Zollermäßigung
Die Änderungen des Übereinkommens treten am 01.01.2025 in Kraft.
Die bisher bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens und die "Übergangsregeln" oder auch "Transitional Rules" der Anlage A sind gültig bis zum Inkrafttreten der Änderungen des Übereinkommens. (Quelle: Zoll)

No-Russia-Klausel in Verkaufsverträgen

Mit Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine Klausel aufzunehmen, die die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt. Diese sogenannte „No-Russia-Klausel“ gilt für Verkäufer bestimmter Güter ab dem 20.03.2024.
Um zu prüfen, ob auch Sie davon betroffen sind, sollten Sie die in Artikel 12g der EU-Verordnung 833/2014 erwähnten Güterlisten durchgehen.
Die Anhänge umfassen insbesondere folgende Güter:
  • Anhang XI: insbesondere Güter zur Verwendung in der Luft- und Raumfahrtindustrie
  • Anhang XX: insbesondere Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
  • Anhang XXXV: Feuerwaffen und andere Waffen
  • Anhang XL: unter anderem Schaltungen, Halbleiterbauelemente, bestimmte elektrische Geräte.
Daneben sollte der Anhang I der EU-Verordnung 258/201 auf Betroffenheit überprüft werden.
Ausnahmen für eine derartige Vertragsklausel bestehen bei Vertragspartner in Ländern wie USA, Japan, Schweiz, etc.
Zudem sieht Artikel 12g eine Altvertragsklausel vor. (Quelle: DIHK/IHK)

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" wurde aktualisiert. Aktueller Stand März 2024.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und -Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren sowie relevante Genehmigungscodierungen. Es erklärt die Codierung für Güter, die keine Ausfuhrgenehmigung benötigen, und die Rechtswirkung der Codierungen in Ausfuhranmeldungen. Anlage 2 behandelt die Codierungen für Einfuhren aus Belarus, Russland und der Ukraine angesichts der aktuellen geopolitischen Lage. (Quelle: Zoll)

Erste FAQ-Liste der DEHSt zu CBAM

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat in Ihrem Newsletter eine FAQ-Liste zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) veröffentlicht. Aktuell sind nur acht Fragen und Antworten enthalten. Die Liste wird aber stetig um weitere Fragen und Antworten erweitert. (Quelle: DEHSt)

Länder

 EU – Embargomaßnahmen
Belarus
Guatemala
Libyen
Republik Moldau
Russland
Zum zweiten Jahrestag des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat die Europäische Union das nun mittlerweile 13. Sanktionspaket beschlossen.
Tunesien
Menschenrechtsverletzung
Terrorismus

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumping - Sämischleder mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antisubvention - Räder aus Aluminium mit Ursprung in Marokko
Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
Antidumping - Glasfasergarne mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein
Antisubvention - Biodiesel mit Ursprung in Argentinien
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2019.
Antidumping - Keramikfliesen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping – Palettenhubwagen mit Ursprung in China und Thailand
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.

Frankreich – Neues zur Beschäftigung von Mitarbeitenden

Seit Januar 2024 beträgt der französische Mindestlohn 11,65 Euro brutto, ein Anstieg von 11,52 Euro im Jahr 2023. Der monatliche Mindestlohn steigt somit auf 1.766,92 Euro brutto bei einer 35-Stundenwoche (Decret Nr. 2023/1216). Der Mindestlohn für Praktika von mindestens zwei Monaten Dauer steigt auf 4,35 Euro pro Stunde.
Die Bemessungsgrenze für Sozialversicherungsleistungen beträgt für 2024 3.864 Euro pro Monat (46.368 Euro im Jahr), ein Anstieg von 3.666 Euro im Vorjahr (Arrêté vom 19. Dezember 2023). Die Bemessungsgrenze wird bei der Berechnung von Leistungen aus der Sozialversicherung wie zum Beispiel Krankengeld oder Altersrenten relevant, aber auch für einige Beitragssätze. Sie wird in jedem Jahr neu festgelegt, unter Berücksichtigung der allgemeinen Gehaltsentwicklung.
Eine wichtige Neuerung für ausländische Arbeitgeber ohne französische Repräsentanz, die Mitarbeitende in Frankreich beschäftigen, wird zum 01.03.2024 relevant: Es wird eine Registrierungspflicht für das Unternehmen selbst geben. Eine solche Registrierung kann künftig nicht mehr an in Frankreich ansässige Beauftragte delegiert werden. Das bestimmt der neue Artikel L 243-1-2 des französischen Sozialgesetzbuchs. Diese neue Rechtslage betrifft Mitarbeitende, die dauerhaft in Frankreich arbeiten sollen und dem französischen Sozialversicherungsrecht unterstehen. Sie betrifft nicht Entsendefälle mit nur vorübergehender Beschäftigung im Land. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Ghana – Emissionsgesetz seit Februar 2024

Seit dem 01.02.2024 muss in Ghana in bestimmten Sektoren eine Abgabe auf CO2-Emissionen entrichtet werden. Dies hat die ghanaische Finanzbehörde (Ghana Revenue Agency, GRA) bekanntgegeben.
In den Sektoren Bau, verarbeitendes Gewerbe, Bergbau, Öl und Gas, Strom und Heizung wird eine Emissionsabgabe in Höhe von 100 Ghana-Cedi (ca. 7,50 Euro) pro Tonne Emissionen im Monat fällig. Die betroffenen Unternehmen und Personen müssen dazu monatlich eine Erklärung über die Emissionsmenge und die zu zahlende Abgabe einreichen.
Darüber hinaus sind Fahrzeughalter verpflichtet, eine jährliche Abgabe zwischen 75 und 300 Ghana-Cedi (ca. 5,60 Euro und 22,50 Euro) je nach Art des zugelassenen Fahrzeugs zu zahlen. Die Abgabe ist ausschließlich über die Webseite ghana.gov zu entrichten. Die Zahlung der Abgabe muss nachgewiesen werden, bevor man eine Straßennutzungsbescheinigung erhält.
Das dazugehörige Gesetz (Emissions Levy Act, 2023) wurde bereits im Jahr 2023 verabschiedet und am 29.12.2023 vom ghanaischen Präsidenten unterschrieben. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Großbritannien – Border Target Operating Model

Mit dem Boder Target Operating Model (BTOM) informiert Großbritannien über die Einführung von Zollkontrollen. Nun stehen weitere Informationen und die Merkblätter in Deutsch zur Verfügung. (Quelle: DIHK)

Marokko – Untersuchung einer Schutzmaßnahme für Faserplatten

Das marokkanische Ministerium für Industrie und Handel hat eine neue Schutzmaßnahmenuntersuchung eröffnet. Die Untersuchung betrifft Faserplatten aus Holz mit den marokkanischen Zolltarifnummern 4411.12.00.90, 4411.13.00.90, 4411.14.00.90, 4411.92.00.90, 4411.93.00.90 und 4411.94.00.90.
Der Antrag auf die Einleitung einer Untersuchung basiert auf Indizien für eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleiche oder gleichartige Waren herstellt. Die Schädigung sei durch einen Anstieg der Einfuhren um 145 Prozent im Zeitraum zwischen 2019 und 2023 verursacht worden. Mit der Einleitung des Verfahrens wird die Absicht verfolgt, diese Schädigung zu beheben oder zu verhindern. Stellungnahmen interessierter Parteien sind bis zum 26.03.2024 schriftlich beim Ministerium einzureichen. Die Adresse und weitere Informationen sind in der Mitteilung DDC/02/2024 vom 19.02.2024 enthalten.
Für beschichtete Holzplatten besteht ebenfalls eine Schutzmaßnahme. Sie wurde im August 2022 verlängert und gilt bis September 2025. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Südafrika – Änderungen bei den Einfuhrabgaben

Südafrika erhöht einige Umweltabgaben und erhöht die Verbrauchsteuer auf Alkohol und Nikotinprodukte.
Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde die CO2-Steuer auf Treibhausgasemissionen von 159 Rand (R) auf 190R pro Tonne Kohlendioxidäquivalent der Treibhausgasemissionen eines Steuerpflichtigen erhöht.
Einhergehend mit der Erhöhung der CO2-Steuer auf Treibhausgasemissionen werden die Kraftstoffabgaben (fuel levy) zum 03.04.2024 um 1 Cent/Liter (c/l) von 10c/l auf 11c/l für Benzin und um 3 Cent/Liter (c/l) von 11c/l auf 14c/l für Diesel erhöht.
Zudem wird mit Wirkung zum 01.04.2024 die Abgabe auf Plastiktaschen von 28c/Stück auf 32c/Stück erhöht.
Bei der Verbrauchsteuer wurde mit Wirkung zum 21.02.2024 die Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke um zwischen 6,7 und 7,2 Prozent erhöht. Beispielsweise erhöht sich die Verbrauchssteuer auf 340ml-Dosen Bier, alkoholische Fruchgetränke oder Cider um 6,67 Prozent von 216.58R auf 231.02R.
Ebenfalls mit Wirkung zum 21.02.2024 wurde die Verbrauchsteuer auf Zigaretten und Zigarettentabak um 4,7 Prozent und auf Pfeifentabak und Zigarren um 8,2 Prozent erhöht. Beispielsweise erhöht sich die Verbrauchssteuer auf 50g Zigarettentabak um 4,7 Prozent von 23.38R auf 24.47R. (Quelle: Germany Trade & Invest)

USA – Antidumpingzölle auf Zinnwalzprodukte aufgehoben

Im Antidumpingverfahren gegen deutsche Zinnwalzprodukte hat nach dem Handelsministerium nun auch die ebenfalls am Verfahren beteiligte International Trade Commission (ITC) ihre endgültige Entscheidung bekanntgegeben. Diese ist im Gegensatz zur Entscheidung des Handelsministeriums negativ ausgefallen. Die Zollbehörde CBP wird daher nun alle Barsicherheiten erstatten und keine Antidumpingzölle mehr erheben. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank .
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs

Individuelle Beratung: Markteinstieg in Entwicklungsländern am 14. März 2024
Der Markteintritt in Entwicklungsländern bietet große Chancen, ist aber auch mit Unsicherheiten verbunden. Wie erhält man Zugang zu lokalen Netzwerken? Wie können finanzielle Risiken abgesichert werden? Wo bekommt man Unterstützung, z. B. für notwendige Ausbildungsprojekte vor Ort?
Dr. Susanne Geipert, hessischer Business Scout, zeigt Unternehmen niedrigschwellige Zugänge zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf: Sie berät zu Förder-, Finanzierungs- und Kooperationsangeboten und vernetzt mit potenziellen Partnern.

Webinar Mitarbeiterentsendung nach Norwegen, 21. März 2024
Norwegen ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, jedoch Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Aber welche Rechtsgrundlagen gelten eigentlich für die Mitarbeiterentsendung nach Norwegen? Und was ist bei der Entsendemeldung für Norwegen zu beachten?
Antje Duca-Ingeberg, Abteilungsleiterin Recht und Steuern der Deutsch-Norwegischen Handelskammer, gibt einen Überblick über die länderspezifischen arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und möglicherweise sogar aufenthalts- und gewerberechtlichen Regelungen.

US-Market Entry Bootcamp vom 20. bis 22. März 2024
Ein 3-tägiges Seminar zum US-Markteintritt vermittelt deutschen Unternehmen in konzentrierter Form das nötige Expertenwissen für einen erfolgreichen Markteintritt in die USA. An allen Tagen des Bootcamps werden interaktive Präsentationen von Fachexperten zu einer Reihe von relevanten Themen angeboten, gefolgt von 30-minütigen, persönlichen Beratungsgesprächen zwischen den Experten und den teilnehmenden Unternehmen. Alle Teilnehmer erhalten einen umfassenden Leitfaden zur Erstellung eines Businessplans für den Markteintritt in die USA.

Enterprise Europe Network (EEN)

EEN Geschäftskooperationsdatenbank

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien.
Zu den Profilen des Monats März 2024.

Veröffentlichungen

German American Business Outlook

Anfang Februar 2024 veröffentlichten die Deutsch-Amerikanischen Handelskammern (AHK USA) die Ergebnisse des diesjährigen German American Business Outlook 2024.
Deutsche Unternehmen in den USA blicken vornehmlich positiv auf die US-Wirtschaft und ihre Geschäftsentwicklung: 99,5 Prozent der in den USA aktiven deutschen Unternehmen, die von der AHK USA befragt wurden, erwarten für 2024 keine Rezession der US-Wirtschaft – ein Ausdruck der Stabilität des amerikanischen Marktes und der damit verbundenen Wachstumschancen. Dieser Optimismus spiegelt sich in den Prognosen der Unternehmen zur Entwicklung ihres US-Geschäfts wider: 91 Prozent erwarten für 2024 ein Wachstum ihres Nettoumsatzes, 75 Prozent einen Anstieg ihrer Investitionen. (Quelle: AHK)

Geschäftsklimaumfrage China 2023/2024

Am 24.01.20.24 veröffentlichte die Deutsche Handelskammer in China ihre Konjunkturumfrage für 2023/24.
Wachsender Wettbewerb durch lokale Betriebe, ungleicher Marktzugang, eine schwächelnde Wirtschaft und geopolitische Spannungen: Die aktuelle Geschäftsklimaumfrage der Deutschen Handelskammer in China zeigt, dass deutsche Unternehmen vor Ort vor vielen Herausforderungen stehen. (Quelle. AHK)
Stand: 05.03.2024