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Außenwirtschaftsrundschreiben Februar 2024

Umfrage Going International 2024

Die globalen wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und geopolitische Risiken stellen den weltweiten Handel vor große Herausforderungen. Ansteigende Handelshemmnisse erschweren das deutsche Auslandsgeschäft. International tätige deutsche Unternehmen werden zudem durch die notwendige Diversifizierung ihrer Lieferketten sowie der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor weitere Anstrengungen gestellt.
Um gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit die Herausforderungen, aber auch die Erfolge im Auslandsgeschäft aufzeigen zu können, führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) die größte Umfrage zum Auslandsgeschäft durch. Mit Ihren Antworten setzen wir uns gegenüber der Politik dafür ein, dass Hemmnisse im Außenhandel beseitigt werden.
Wir freuen uns, wenn Sie sich bis zum 11.02.2024 etwa fünf Minuten Zeit für die Beantwortung des Online-Fragebogens nehmen.
Die Befragung ist anonym, die erhobenen Daten werden nicht namentlich gespeichert. Die Gesamtergebnisse der Befragung werden von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Allgemeines

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die Bundesregierung hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) benannt.
Der Zugang zum CBAM-Übergangsregister erfolgt in Deutschland über das Zoll-Portal. Der Zoll hat auf seiner Internetseite eine Anleitung veröffentlicht, wie Unternehmen Zugang zum Übergangsregister erhalten.
Die deutsche CBAM-Behörde DEHSt hat am 16.01.2024 folgende Informationen veröffentlicht: „Die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland führen für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen. Die CBAM-Berichte für die ersten beiden Berichtszeiträume können bis zum 31.07.2024 abgeändert werden. Zudem sind mit der Möglichkeit der Verwendung von Standardwerten in den CBAM-Berichten bis zum 31.07.2024 Erleichterungen bei der Berichterstattung vorgesehen. Sanktionen nach Artikel 16 der EU-CBAM-Durchführungsverordnung werden grundsätzlich nicht ohne die vorherige Durchführung eines Berichtigungsverfahrens verhängt. Schließlich werden wir als zuständige Behörde für die Einleitung von Sanktionsverfahren die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten sowie die Bereitschaft der Anmelder zur Mitwirkung bei der Anwendung der Rechtsvorschriften im Rahmen unserer Entscheidungsspielräume angemessen berücksichtigen.“
Die EU-Kommission hat am 22.12.2023 die CBAM-Standardwerte veröffentlicht.
(Quelle: DEHSt/EU-Kommission/IHK)

BAFA: Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren

Am 08.12.2023 informierte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Sondernewsletter über Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verfahren zur Exportkontrolle.
Allgemeine Genehmigungen Nr. 19, 21, 22, 26, 27 und 28
Der Zeitraum zur Abgabe der halbjährlichen Meldungen von Ausfuhren/Verbringungen, die unter Nutzung der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung getätigt wurden, wird verlängert. Die halbjährlichen Meldungen der Nutzung der o. g. Allgemeinen Genehmigungen können daher für das zweite Halbjahr ab dem 01.01. bis zum 31.01. und für das erste Halbjahr ab dem 01.07. bis zum 31.07. abgegeben werden.
Allgemeine Genehmigung Nr. 33
Der Meldezeitraum der AGG Nr. 33 wurde von derzeit zwei Kalenderwochen auf einen Monat erweitert wird.
Mithin sind für Ausfuhren, die ab dem 01.01.2024 auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 getätigt werden, Meldungen spätestens innerhalb des nachfolgenden Monats abzugeben. Abweichend von den o. g. Allgemeinen Genehmigungen können bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 täglich und mithin laufend Meldungen abgebeben werden.
Daneben werden die erforderlichen Angaben bei Abgabe der Meldungen um Informationen zum Endverwender (Name, Adresse, Art des Endverwenders) erweitert und zwischen den drei folgenden Optionen auszuwählen:
  1. Streitkräfte
  2. Polizei- und Sicherheitsbehörden.
  3. Unternehmen und sonstige Endverwender
Diese Änderungen sind am 11.12.2023 in Kraft getreten.
Zudem informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Sondernewsletter am 05.01.2024 über weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle. Bereits zum 01.09.2023 wurden die bestehenden nationalen Allgemeinen Genehmigungen (AGG) grundlegend überarbeitet und fünf neue AGGs eingeführt. Nun will das BAFA weitere Maßnahmen für eine "effektive und effiziente" Exportkontrolle einführen, die bereits zum 08.01.2024 in Kraft getreten sind. Dies soll unter anderem durch angepasste und erweitere AGGs erreicht werden.
  • Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 35 - Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 % des Wertes der Hauptsache, für deren Ausfuhr oder Verbringung eine Genehmigung des BAFA vorliegt, an bestimmte Länder.
  • Allgemeine Genehmigung Nr. 19  - Erweiterung des Güterkreises um militärische Landfahrzeuge in bestimmten Fallgruppen sowie Erweiterung des Länderkreises
  • Allgemeine Genehmigung Nr. 23 - Verzicht auf das Vorliegen einer Ursprungsgenehmigung für Wiederausfuhren und -verbringungen in bestimmte Länder
  • Allgemeine Genehmigung Nr. 25 - Erweiterung von Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger
  • Allgemeine Genehmigung Nr. 33 - Erweiterung des Länderkreises um Singapur
Neuerungen im Bereich der Dual-Use-Güter
  • Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 40 - Lieferung von bestimmten Chemikalien nach Indien
  • Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 41 - Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 % des Wertes der Hauptsache
  • Allgemeine Genehmigung Nr. 13 - Neue Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger, Ausfuhren von Dentalfräsmaschinen für zahnmedizinische Zwecke in bestimmte Länder
  • Allgemeine Genehmigung Nr. 14 - Erweiterung um Durchlaufmischer mit Ausnahme explosionsgeschützter Maschinen
  • Allgemeine Genehmigung Nr. 17 - Erweiterung um Kondensatoren
  • Allgemeine Genehmigung Nr. 37 - Erweiterung des Länderkreises um Brasilien
Haben Sie laufende Anträge wie z. B. Einzelgenehmigungen, so sollten Sie prüfen, ob Sie nicht von einer der neuen oder überarbeiteten AGG Gebrauch machen können. In diesem Fall können Sie ein laufendes Einzelgenehmigungsverfahren beim BAFA stornieren. Beim Stornieren der Anträge sollten Sie zudem diese begründen und mitteilen, dass sie eine der neuen oder überarbeiteten AGG nutzen und eine Einzelgenehmigung nicht mehr erforderlich ist.
(Quelle: BAFA/IHK)

ATLAS-Ausfuhr: Neuerteilung Allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen des BAFA

Mit ATLAS–Info 0562/24 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 228 KB)informiert die Zollverwaltung über die ab dem 09.01.2024 zur Verfügung stehenden Codierungen für die neu bekanntgegebenen AGGs. Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen folgende Codierungen zur Verfügung:
  • 3LLC/A35: „Allgemeine Genehmigung Nr. 35“
  • X071/A40: „Allgemeine Genehmigung Nr. 40“
  • X071/A41: „Allgemeine Genehmigung Nr. 41“
(Quelle: Zoll)

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Anfang Dezember 2023 hat der Zoll das neue Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2024 (MZSW) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1955 KB)  veröffentlicht. Auf über 250 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren.
(Quelle: Zoll)

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 441 KB) wurde aktualisiert. Das Handbuch liegt in Version 12.1 vor und spiegelt den Stand 08.01.2024 wider.
(Quelle: Zoll)

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik: innergemeinschaftlicher Warenverkehr

Das Statistische Bundesamt hat den Leitfaden zur Intrastat 2024 veröffentlicht. Der Leitfaden enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. Anhang 5 beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Intrastat.
(Quelle: destatis)

Länder

Algerien – Verbot des Lastschriftverfahrens bei Transport über marokkanische Häfen

In einer Mitteilung vom 10.01.2024 teilte der algerische Verband ABEF offiziell mit, dass alle Lastschriftverfahren für Transportverträge, die eine Umladung/Transit durch marokkanische Häfen vorsehen, verboten sind.
Gemäß den Richtlinien der ABEF ist vor der Durchführung jeglicher Lastschriftverfahren sicherzustellen, dass die Umladung bzw. der Transit der Waren nicht über marokkanische Häfen erfolgt.
(Quelle: AHK)

China – Ausfuhr- und Einfuhrlizenzen, Importlizenzen, Dual-Use, Ausfuhrzölle, Zollsenkungen 2024

Ausfuhrlizenzen 2024
Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat bekannt gegeben, welche Waren nur mit Lizenz aus der VR China ausgeführt werden dürfen. Betroffen sind 43 Warenarten, darunter Agrarerzeugnisse, Energieträger, Chemikalien, Rohstoffe (darunter seltene Erden) und Fahrzeuge. Details ergeben sich aus einer als Anhang veröffentlichten Liste. Diese ist wie folgt aufgebaut:
序号
货物种类
海关商品编号
货物名称
单位
laufende Nummer
Warenart
chin. Zolltarifnummer
Warenbezeichnung
Maßeinheit
Anträge auf Erteilung der Lizenzen sind vom (in China ansässigen) Exporteur bei den örtlichen Niederlassungen des MOFCOM oder anderen damit beauftragten Behörden zu stellen.

Einfuhrlizenzen 2024
Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Erlass Nr. 64 vom 29.12.2023 bekannt gegeben, für welche Waren bei der Einfuhr in die VR China Lizenzen erforderlich sind. Betroffen sind Ozon abbauende Chemikalien, chemische Anlagen, Anlagen zur Eisenverhüttung, Baumaschinen, Erzeugnisse des Maschinenbaus, Hebe- und Transportgeräte, Anlagen zur Papierherstellung, Elektrotechnik, Nahrungsmittel- und Verpackungsanlagen, Landwirtschaftliche Maschinen, Druckmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Leder und Textilien, Schiffe, Tonerkartuschen und Röntgengeräte. Details ergeben sich aus einer als Anhang veröffentlichten Liste. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:
序号
货物种类
海关商品编号
货物名称
单位
laufende Nummer
Warenart
chin. Zolltarifnummer
Warenbezeichnung
Maßeinheit
Anträge auf Erteilung der Lizenzen sind vom (in China ansässigen) Importeur bei den örtlichen Niederlassungen des MOFCOM zu stellen.

Importlizenzen
Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste mit den Waren veröffentlicht, für die bei der Einfuhr nach China Automatische Importlizenzen erforderlich sind. Betroffen sind: landwirtschaftliche Waren, darunter Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen und Geflügel, Milch und Milchpulver, Gerste, Soja und Raps, Tabak, Erze von Eisen und Kupfer, Kohle, Roh- und Mineralölerzeugnisse, Düngemittel, Elektrostahl, Maschinenbauerzeugnisse wie Bau-, Druck- Textil- Metallbearbeitungs- und Werkzeugmaschinen, Elektronische Erzeugnisse wie Satelliten-, Radio- und Fernsehtechnik, mobile Kommunikationsgeräte, Busse, Pkw, Flugzeuge, Schiffe und Medizintechnik. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:
序号
货物种类
海关商品编号
货物名称
备注
单位
Nr.
Warengattung
chinesische Zolltarifnummer
Warenbezeichnung
Bemerkungen
Maßeinheit
Automatische Importlizenzen gelten als erteilt, wenn die zuständige Behörde dem Antrag nicht binnen 10 Tagen widerspricht. Der Antrag ist vom (in China ansässigen) Importeur beim MOFCOM oder dessen lokalen Niederlassungen zu stellen:
Zuständig für den ersten Teil der Liste (S. 1 bis 30) ist das MOFCOM selbst. Für den zweiten Teil ( ab S. 31) die lokalen Niederlassungen des MOFCOM.

Ein- und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern
Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen. Betroffen sind folgende Warengruppen: Radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften und Messinstrumente sowie Raketentechnologie, Software und Informationstechnik. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:
序号
商品名称
描述
海关商品
编号
单位
Nr.
Warenbezeichnung
nähere Beschreibung
chinesische Zolltarifnummer
Maßeinheit
Anträge auf Erteilung der Lizenzen sind vom (in China ansässigen) Importeur bzw. Exporteur zu stellen. Antragsbehörde ist grundsätzlich das MOFCOM selbst. Für radioaktive Stoffe und Nukleartechnologie ist zuvor zusätzlich eine Genehmigung des Ministeriums für Ökologie und Umwelt zu beantragen.

Ausfuhrzölle 2024
Die Zolltarifkommission des Staatsrates der VR China hat die Exportzölle für das Jahr 2024 bekannt gegeben. Betroffen sind im Wesentlichen Erze von Blei, Zink, Zinn und Wolfram, Eisen in Rohformen, Kupfer, Nickel und Aluminium, Zink und Antimon sowie Waren daraus. Details ergeben sich aus Anhang 4 des Erlasses vom 20.12.2023. Der Anhang ist wie folgt aufgebaut:
laufende Nummer
ex
chinesische Zolltarifnummer
chinesische Warenbezeichnung
regulär anzuwendender Exportzollsatz 2024
tatsächlich angewendeter Exportzollsatz 2024
Sofern in der letzten Spalte (tatsächlich angewendeter Zollsatz) nichts eingetragen ist, gilt der regulär anzuwendende Zollsatz.

Zollsenkungen 2024
In China gelten weiterhin Zollsenkungen. Betroffen sind insgesamt 1010 Tariflinien aus dem Agrarbereich, mineralische Rohstoffe, Kohle und Erdöl, Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Holz und Papier sowie Waren daraus, Baumwollgewebe, Bekleidung, Glas und Glaswaren, Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile, optische Waren, Medizintechnik sowie Mess- und Regelinstrumente. Details ergeben sich aus Anhang 1 zur Bekanntmachung der Zolltarifkommission des chinesischen Staatsrates vom 20.12.2023. Der Anhang ist wie folgt aufgebaut:
Laufende Nr.
Ex
Chin. Zolltarifnummer
Chin. Warenbezeichnung
Normaler Zollsatz (WTO)
Ermäßigter Zollsatz (WTO) ab 01.01.2024
Zolltarifnummern werden bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der 7. Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen.

EU – Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Am 29.06.2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUA VO 2023/1115) in Kraft getreten. Mit der Verordnung will die Europäische Union einen Beitrag zur Eindämmung der weltweiten Entwaldung und zur Reduzierung von Waldschädigung leisten. In der EU ansässige Unternehmen, die in der VO genannte Waren (betroffen sind Rohstoffe oder Erzeugnisse aus Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz) auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, sehen sich mit umfangreichen Compliance-Pflichten konfrontiert, die ab dem 4. Quartal 2024 einzuhalten sind. Kleine und mittelständige Unternehmen werden ab dem 2. Quartal 2025 in die Pflicht genommen.
Die Verordnung enthält Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt sowie für die Ausfuhr von Waren aus der Union, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurde.

EU – Einfuhr von Holzverpackungen aus Belarus, China und Indien

Für China, Belarus und Indien gelten zusätzliche Anforderungen bei der Einfuhr von Holzverpackungsmaterial. Grund für die Maßnahmen waren Defizite bei der korrekten Kennzeichnung sowie die Gefahr, dass Schädlinge eingeschleppt werden. Kontrollen der Mitgliedstaaten zeigen, dass diese Gefahr nicht zurückgegangen ist. Daher werden die Anforderungen beibehalten.
Bestimmte Warengruppen in Holzverpackungsmaterial oder auf Holzpaletten aus diesen Ländern unterliegen somit weiterhin besonderen Pflanzengesundheitskontrollen. Dabei sollten die Kontrollen mindestens 15 Prozent der Einfuhren umfassen. Anhang I der Durchführungsverordnung enthält die Liste der betroffenen Waren.
Verpackungsmaterial aus Holz, das den Ausnahmen nach dem Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) unterliegt, ist von der Durchführungsverordnung ausgenommen.
Die Durchführungsverordnung gilt bis zum 31.12.2026. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU/AKP – Partnerschaftsabkommen wird vorläufig angewendet

Die EU und die AKP-Staaten haben das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits am 15.11.2023 unterzeichnet. Ab 01.01.024 wird es vorläufig angewandt. Die vorläufige Anwendung gilt bis das für das Inkrafttreten erforderliche Verfahren abgeschlossen ist.
Am 28.12.2023 veröffentlichte die EU den Text des Partnerschaftsabkommens zwischen der europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Mitgliedern der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten andererseits in deutscher Fassung im EU-Amtsblatt. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Embargomaßnahmen

Zur Unterstützung bei der Risikoabwägung und sanktionskonformen Durchführung von Exportgeschäften hat das BMWK das Hinweispapier für Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen veröffentlicht.
Das Hinweispapier des BMWK spiegelt die aktuell bekannten Erkenntnisse zu sanktionsrelevanten Risikoindikatoren wider und soll für (exportierende) Unternehmen als unverbindliche und nicht abschließende Unterstützung bei der Sanktions-Compliance dienen. Es wird bei Bedarf inhaltlich angepasst. Ihr Feedback ist ausdrücklich willkommen.
In diesem Zusammenhang weist das BMWK darauf hin, dass die Sanktionsverordnungen Pflichten für Jedermann vorsehen, Informationen zu potenziellen Sanktionsverstößen, z. B. aufgrund potenzieller Beschaffungsversuche durch Zwischenhändler und Mittelsleute, offenzulegen. Zuständige Behörde für die Entgegennahme von Informationen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Melderegister-Sanktionen@bafa.bund.de), soweit Güter und güterbezogene Dienstleistungen betroffen sind. Die Unterlassung der Weitergabe sanktionsrelevanter Hinweise kann in Deutschland derzeit eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Russland
EU beschließt 12. Sanktionspaket
Am 18.12.2023 haben die EU-Mitgliedstaaten das 12. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Das neue Sanktionspaket umfasst die Aufnahme weiterer natürlicher Personen und Unternehmen aus Russland in die Sanktionsliste. Zudem besteht ein Einfuhrverbot von russischen Diamanten. Außerdem erließ die EU ein Einfuhrverbot für russisches Flüssigerdgas und für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren. Dazu sind neue Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter und Ausfuhrverbote für einige Industriegüter hinzugekommen. Darüber hinaus soll mit dem neuen Paket eine stärkere Überwachung der Einsatzmöglichkeiten von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze und somit eine striktere Durchsetzung der Obergrenze erreicht werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Verpflichtung für Wirtschaftsbeteiligte, die Wiederausfuhr bestimmter Kategorien sensibler Güter nach Russland vertraglich zu untersagen, darunter Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Schusswaffen und Güter mit hoher Priorität von der gemeinsamen Liste. Jetzt mehr erfahren!

EU – Antidumpingmaßnahmen

EU-Antidumpingmaßnahmen gegen Schiffbaukomponenten aus der Türkei und China
Die Europäische Kommission hat am 11.01.2024 Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Flachstahl aus der Türkei und China eingeführt, der im Schiffbau verwendet wird. Eine Antidumpinguntersuchung hatte zuvor ergeben, dass die Einfuhren aus der Türkei und aus China wirtschaftsschädigend wirken. Daher wurden Zölle von 23 % auf die Einfuhren aus China und 13,6 % auf die Einfuhren aus der Türkei eingeführt.
Antidumping/Antisubvention - Elektrofahrräder mit Ursprung China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit 2019.
Antidumping - Bügelbretter mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Antidumping - Aluminiumheizkörper mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Wulstflachprofile mit Ursprung in China und Türkei
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumping – Melamin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen wurden im September 2023 verlängert.
Antisubvention - Alkylphosphatester mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antisubventionsverfahren ein.
Antidumping – Biodiesel mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping/Antisubvention - Reifen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Die Auslaufüberprüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Antidumping - Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping - Warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen
Die EU-Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Betroffen sind Einfuhren mit Ursprung in Brasilien, Iran und Russland.
Antidumping – Fahrräder mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Maßnahmen wurden zuletzt 2019 verlängert.
Antidumping - Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Antidumping - Mischungen aus Harnstoff und Ammoniumnitrat
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Sie gelten seit Oktober 2019 für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Trinidad und Tobago und den USA.
 
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Kombinierte Nomenklatur

Änderung der Erläuterungen
Die Erläuterungen zu Unterposition 2306 90 11 und 2306 90 19 "Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl" erhalten eine neue Fassung; C/2024/1013
Zur Position 0206 "Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren" wird ein Absatz eingefügt: C/2024/1012
Luftreifen aus Kautschuk
Luftreifen aus Kautschuk, neu, mit allen folgenden Merkmalen:
  • Größe 155/70R12C
  • Bauart "R“
  • Reifenbreite 155 mm
  • Felgendurchmesser 12 Zoll
  • Tragfähigkeitskennzahl 104/102 (entsprechende höchste Tragfähigkeit (kg) 900/850)
  • Geschwindigkeitsindex „N“ (maximal 140 km/h)
Die Reifen, unabhängig davon, ob sie auf der Seitenwand die Aufschrift "FRT“ (free rolling tyre) oder "For Trailer Use Only“ tragen, haben eine Tragfähigkeitskennzahl von 104 oder weniger. Sie werden in der Regel zur Verwendung für Anhänger angeboten, können aber auch für Omnibusse oder Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden."
Die Ware ist als "Reifen von der für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger" unter folgendem KN-Code einzureihen: 4011 20 10.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/339
Lebensmittelzusatzstoff aus Nisin
"Zubereitung, bestehend zu 17 GHT aus dem polyzyklischen Peptid Nisin, vermischt mit 83 GHT Natriumchlorid.
Das Natriumchlorid wird zunächst während einer Reinigungsphase bei der Herstellung von Nisin zugefügt. In einem späteren Schritt wird weiteres Natriumchlorid ausschließlich mit dem Ziel zugefügt, die Zubereitung mit einer definierten antibiotischen Wirkung zu standardisieren.
Die Zubereitung wird als Lebensmittelzusatzstoff verwendet, um das Wachstum von Bakterien zu verhindern."
Die Ware ist als "andere Zubereitung der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen" unter folgendem KN-Code einzureihen: 3824 99 96.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/353

Großbritannien – Einführung von CBAM angekündigt

UK hat am 18.12.2023 angekündigt, ab 2027 einen Grenzausgleichmechanismus (CBAM) für Importe von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Glas und Keramik einzuführen. Weitere Informationen finden Sie hier. (Quelle: DIHK)

Großbritannien – Border Target Operating Model ab dem 31. Januar 2024

Mit dem “Border Target Operating Model” (BTOM) hat die britische Regierung im August 2023 ein neues Konzept für die Zollanmeldung und Abfertigung von Wareneinfuhren nach Großbritannien festgelegt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten.
31.01.2024: Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen wird verpflichtend. Diese Anforderung gilt jedoch nur für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem hohen und mittleren Risiko, die aus der EU nach Großbritannien eingeführt werden.
30.04.2024: Einführung von Kontrollen für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP). Die Kontrollen umfassen physische Kontrollen und die Prüfung von Dokumenten.
31.10.2024:  die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (Safety and Security declarations) ist für Waren aus der EU verpflichtend. Bisher sind Einfuhren aus der EU von dieser Anforderung ausgenommen. Zudem reduziert sich der Datensatz von 37 auf 20 verpflichtende Angaben. (Quelle: DIHK/IHK)

Saudi-Arabien – Weitere Inhaltsstoffe in Kosmetik verboten

Die saudi-arabische Behörde "Saudi Food and Drug Authority" (SFDA) hat mit dem Rundschreiben Nr. 6391 die Liste der Substanzen erweitert, die bei der Herstellung von Kosmetik nicht verwendet werden dürfen. Dazu gehören zahlreiche potenziell kanzerogene Stoffe. Die neuen Bestimmungen sind seit dem 01.01.2024 in Kraft. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank .
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Weitere Veranstaltungen der hessischen IHKs

Entsendung von Mitarbeitern in die USA am 22.Februar 2024
Die USA sind der wichtigste Einzelmarkt für hessische Unternehmen. Entsendungen sind komplexer als im EU-Raum. Für jede Dienstreise muss man prüfen, ob diese über die elektronische Reisegenehmigung ESTA erfolgen kann. Bei längeren oder häufigen Entsendungen wird in der Regel ein Visum benötigt. Das Webinar gibt hierzu eine Einführung und typische Praxisbeispiele.
Jetzt anmelden!

Spotlight Internationalisierung: GIZ – Weltweite Projekte für eine lebenswerte Zukunft am 22. Februar 2024
Dr. Susanne Geipert, Business Scout for Development der GIZ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), gibt einen kurzen Einblick in die Arbeit der GIZ und internationale Projekte in den Bereichen berufliche Bildung, Handel, Klima, Nachhaltigkeit, u.v.m.
Jetzt anmelden!
Individuelle Beratung: Markteinstieg in Entwicklungsländern am 14. März 2024
Der Markteintritt in Entwicklungsländern bietet große Chancen, ist aber auch mit Unsicherheiten verbunden. Wie erhält man Zugang zu lokalen Netzwerken? Wie können finanzielle Risiken abgesichert werden? Wo bekommt man Unterstützung, z. B. für notwendige Ausbildungsprojekte vor Ort?
Dr. Susanne Geipert, hessischer Business Scout, zeigt Unternehmen niedrigschwellige Zugänge zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf: Sie berät zu Förder-, Finanzierungs- und Kooperationsangeboten und vernetzt mit potenziellen Partnern.
Jetzt anmelden!
Webinar Mitarbeiterentsendung nach Norwegen, 21. März 2024
Norwegen ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, jedoch Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Aber welche Rechtsgrundlagen gelten eigentlich für die Mitarbeiterentsendung nach Norwegen? Und was ist bei der Entsendemeldung für Norwegen zu beachten?
Antje Duca-Ingeberg, Abteilungsleiterin Recht und Steuern der Deutsch-Norwegischen Handelskammer, gibt einen Überblick über die länderspezifischen arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und möglicherweise sogar aufenthalts- und gewerberechtlichen Regelungen.
Jetzt anmelden!
US-Market Entry Bootcamp vom 20. bis 22. März 2024
Ein 3-tägiges Seminar zum US-Markteintritt vermittelt deutschen Unternehmen in konzentrierter Form das nötige Expertenwissen für einen erfolgreichen Markteintritt in die USA. An allen Tagen des Bootcamps werden interaktive Präsentationen von Fachexperten zu einer Reihe von relevanten Themen angeboten, gefolgt von 30-minütigen, persönlichen Beratungsgesprächen zwischen den Experten und den teilnehmenden Unternehmen. Alle Teilnehmer erhalten einen umfassenden Leitfaden zur Erstellung eines Businessplans für den Markteintritt in die USA.
Jetzt anmelden!

Enterprise Europe Network (EEN)

EEN Geschäftskooperationsdatenbank

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien.
Zu den Profilen des Monats Februar 2024.

Matchmaking auf dem Mobile World Congress (MWC), Barcelona, Spanien

Großunternehmen und Investoren auf der Suche nach neuen Lösungen für verschiedene technologische Herausforderungen führen im Rahmen des MWC 2024 vorab terminierte Einzelgespräche mit Start-ups und Anbietern innovativer Technologien. Das Matchmaking findet vom 26.02. bis 29.02.2023 vor Ort auf der Messe Mobile World Congress (MWC) in Barcelona statt.
Alle, die nicht vor Ort dabei sein können, haben die Möglichkeit, vom 04. bis 08.03.2024 Gespräche per Videocall  zu führen. Start-ups und andere Technologieanbieter können sich über die MWC-Open-Website kostenfrei registrieren.
Schwerpunkte:
  • Internet of Things
  • Artificial Intelligence
  • Fintech
  • 5G Connect
  • Healthcare
  • Deep Tech
  • Industry 4.0
  • Circular Economy
Kontakt: Mirjam Röhm, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network.
Jetzt anmelden!

Veröffentlichungen

Deutsche Unternehmen in Asien-Pazifik für 2024 optimistisch

Bei der Sonderauswertung des World Business Outlooks haben sich über 800 Unternehmen positiv über die Geschäftsperspektiven in Asien-Pazifik geäußert. Besonders Indien schnitt überdurchschnittlich gut ab und unterstreicht die wirtschaftliche Dynamik der Region, die viele deutsche Unternehmen im Zuge ihrer Diversifizierung anzieht. Niedrige Energiepreise, verfügbare Fachkräfte und wachsende Märkte stehen beispielhaft für die guten Rahmenbedingungen vor Ort. (Quelle: DIHK)

Eurochambres veröffentlicht Binnenmarktumfrage 2024

Überbordende Bürokratie und die damit verbundenen Kosten, unterschiedliche Vorschriften und Informationsdefizite sind die größten Hürden für die Betriebe im noch immer unvollendeten EU-Binnenmarkt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der europäischen Kammerorganisation Eurochambres.
Mit einem Potenzial von 447 Millionen Menschen und 23 Millionen Unternehmen ist der europäische Binnenmarkt einer der größten Wirtschaftsräume der Welt. Doch er ist nach wie vor fragmentiert – das verdeutlichen die Antworten der rund 1000 Geschäftsinhaberinnen und -inhaber sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in der EU, die im Rahmen der Eurochambres-Umfrage zwischen September und November 2023 ihre Erfahrungen geschildert haben. (Quelle: DIHK/EU)
Stand: 05.02.2024