Außenwirtschaftsrundschreiben Juli 2023


Allgemeines

Ausbildungsbetriebe gesucht: THAMM Projekt des BMZ sucht knapp 100 Lehrstellen

Das Projekt „Unterstützung regulärer Arbeitsmigration und -mobilität zwischen Nordafrika und Europa“ (THAMM) sucht für den Ausbildungsbeginn 01.08.2023 beziehungsweise zum 01.09.2023 Ausbildungsplätze für knapp 100 Kandidaten aus 8 Gewerken: Hotel- und Gaststättengewerbe, Bäckerhandwerk , Elektrogewerbe, Baugewerbe, Metallgewerbe, Sanitär, Heizung, Klimatechnik, Fachinformatik  sowie Logistik.  Die Kandidaten stammen aus Marokko, Tunesien und Ägypten. Das vom deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierte Projekt bereitet seit 2019 Auszubildende und Fachkräfte in den drei nordafrikanischen Ländern auf ihren Einsatz in Deutschland vor und unterstützt bei den Einreiseformalitäten. Alle Teilnehmer haben eine erfolgreiche Sprachausbildung absolviert.
Die Teilnahme an dem Projekt selbst ist kostenlos und zunächst unverbindlich. Die Kandidaten stellen sich in virtuellen Treffen vor und danach entscheiden dann Unternehmen und Kandidat, ob es passt.
Erst nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages wird die Übernahme von Kosten wie etwa die Anreise nach Deutschland, die Ausbildungsvergütung erwartet sowie Unterstützung bei der Integration in Deutschland und vor allem bei der Wohnungssuche. Seit 2019 hat THAMM über 300 Fachkräfte und AZUBIs vermittelt.
Interessenten melden sich bitte formlos bei Christine Mikliss: christine.mikliss@giz.de
Detaillierte Informationen zu THAMM finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur

NCTS: Verzögerung/Verschiebung des Einführungstermins Phase 5

Mehrere Länder können die gesetzte Frist (30.11.2023) für die nationale Einführung des neuen IT Standard NCTS Phase 5 nicht einhalten. Im gemeinsamen Versandraum werden deshalb nationale Versandanwendungen in den IT-Standards NCTS-Phase 4 und NCTS-Phase 5, entgegen der bisherigen Planung der EU-Kommission, auch ab 01.12.2023 weiter nebeneinander bestehen. Die EU-Kommission wird den verspäteten Ländern eine Verlängerungszeit für die nationale IT-Umsetzung gewähren.
In Deutschland wurde das Datum, bis zu dem die ATLAS-Teilnehmer ihre Software vom Stand des Releases 9.0 auf den Stand des Releases 9.1 (für Versand) spätestens umgestellt haben müssen, vom 16.07.2023 auf den 29.10.2023 verschoben (ATLAS-Info 0440/23 vom 31. März 2023).
Die von der EU-Kommission angekündigte Verlängerungszeit hat die deutsche Zollverwaltung veranlasst, die IT-Vorgaben für die deutsche Anwendung ATLAS-Versand betreffend Angabe der Warennummer wie folgt zu ändern:
  • Grundsatz: Bis zum zurzeit noch unbestimmten Ende der Verlängerungszeit bleibt die Angabe der Warennummer in der Versandanmeldung optional.
  • Ausnahme: Im Fall „Export followed by transit” ist dem Anmelder die Warennummer aus dem Ausfuhrverfahren bereits bekannt, da die Warennummer dort bereits länger eine Pflichtangabe ist. Deshalb muss im Fall „Export followed by transit” auch im Versandverfahren die bereits bekannte Warennummer in Deutschland ab der Umstellung der TeilnehmerSoftware auf den Stand des ATLAS-Releases 9.1 verpflichtend angegeben werden.
Diese zollseitige Anpassung der Software wurde am 06.05.2023 eingespielt (ATLAS-Info 0456/23). (Quelle: Zoll)
Das bedeutet:
  1. Einfuhrseitig und z.B. im Transit über die Schweiz nach Italien (T2) müssen bis auf Weiteres keine Warennummer angeben werden, ausgangseitig – also bei Exporten in Drittländer - hingegen (spätestens ab dem 29. Oktober 2023) schon.
  2. Das Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5 endet in Deutschland zum 29. Oktober 2023 (der Termin 16. Juli 2023 wurde verschoben), europaweit zum 1. Dezember 2023. Da jedoch durch Österreich, Litauen, Griechenland und Niederlande Verzögerungen sogar bis in die zweite Jahreshälfte 2025 mitgeteilt wurden, ist derzeit noch unklar, bis wann die verpflichtende Angabe der 6-steilligen Warennummer (einfuhrseitig und im Transit) tatsächlich ausgesetzt ist.

Zoll: Neue Hotline-Rufnummern

Bei allgemeinen fachlichen Fragen mit Zollbezug, z.B. zum grenzüberschreitenden Warenverkehr, bei Anwenderfragen zu den IT-Anwendungen des Zolls und zur Kraftfahrzeugsteuer, können sich Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger an die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung wenden. Deren Hotline-Rufnummern werden in den kommenden Wochen nach und nach auf neue Telefonnummern umgestellt. (Quelle: Zoll)
Zur Übersicht der aktuellen Kontaktdaten der verschiedenen Hotlines

ATLAS–Ausfuhr: Fachliche Änderungen/ Störungsmöglichkeit bei Ungültigerklärung/ Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausgangsvermerk (AGV

Mit ATLAS-Info 0468/23 informiert der ITZ Bund über fachiche Änderungen der Ausfuhranwendung, mögliche Störungen bei einer Ungültigkeiterklärung vom 24.06. bis 01.07.2023 und Druckausgaben Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausgangsvermerk (AGV).
  1. Fachliche Änderungen der Ausfuhranwendung
Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Schnittstelle zwischen ATLAS Ausfuhr und EMCS, neuen Vorgaben der EU-Kommission und der späteren Inbetriebnahme der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE). Eine detaillierte Übersicht der Änderungen finden Sie in der ATLAS-Info.
  1. Mögliche Störungen bei einer Ungültigerklärung vom 24.06.2023 bis zum 01.07.2023
Ist bei einer Ungültigerklärung nach Überlassung eine (vorgesehene) ausländische Ausgangszollstelle beteiligt, kann es zwischen dem 24.06.2023 (Wartungsfenster 03) und dem 01.07.2023 bei Versendung einer Stornierungsanzeige vereinzelt zu Störungen kommen. Nach Behebung der Störung wird die Stornierungsanzeige systemseitig eingearbeitet.
  1. Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausgangsvermerk (AGV)
Die Druckausgaben ABD und AGV werden grundsätzlich mit den Daten des Release AES 2.4 erstellt. Dies gilt unabhängig vom Release der Anmeldenachricht (AES 2.4 oder 3.0). Das heißt, dass auch für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0 das ABD und der AGV mit den Daten des AES-Releases 2.4 ausgegeben werden (Downgrade). Ausnahmen bilden die MRN und die zusätzliche Art der Anmeldung. Hier erfolgt kein Downgrade für Teilnehmer im Nachrichtenformat AES 3.0. (Quelle: Zoll)

Länder

China – Haager-Apostille-Übereinkommen ab November 2023 in Kraft

Bereits im März 2023 trat die Volksrepublik China dem "Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" bei.
Das sogenannte "Haager Apostille-Übereinkommen" wird Unternehmen ab dem 07.11.2023 den Gebrauch ausländischer Dokumente in China erleichtern. Bestimmte bisher nötige Schritte zur Authentifizierung öffentlicher Urkunden durch Behörden werden dann nicht mehr erforderlich sein.
An die Stelle des Legalisierungsprozesses für öffentliche Urkunden, der bislang unter anderem beim Geschäftsaufbau in China zu durchlaufen ist, tritt künftig allein die sogenannte "Apostille". Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Behörde im Herkunftsland ausgestellt. Durch die angebrachte Apostille wird bestätigt, dass die Unterschrift echt und der Aussteller der Urkunde entsprechend befugt ist.
Insgesamt hat das Apostille-Übereinkommen inzwischen 125 Vertragsparteien. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM

Bereits am 01.10.2023 beginnt für betroffene Unternehmen die Übergangsphase des neuen EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM, womit Berichtspflichten einhergehen. Am 13.06.2023 hat die EU-Kommission den Entwurf für die CBAM-Durchführungsvorschriften veröffentlicht, die bis zum Spätsommer 2023 förmlich angenommen werden sollen. Der Entwurf der Durchführungsverordnung sieht eine gewisse Flexibilität bezüglich der Berechnung der in den Einfuhren enthaltenen Emissionen vor. Im ersten Jahr der Umsetzung können Unternehmen zwischen drei Arten der Berichterstattung wählen:
  1. vollständige Berichterstattung nach der neuen Methode (EU-Methode),
  2. Berichterstattung auf der Grundlage gleichwertiger nationaler Systeme von Drittländern und
  3. Berichterstattung auf der Grundlage von Referenzwerten.
Ihr Feedback zum Gesetzesentwurf können Sie in der öffentlichen Konsultation bis zum 11.07.2023 geben oder an Ihre zuständige IHK bis zum 05.07.2023. (Quelle: DIHK/EU-Kommission)

EU – Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass das Umschlüsselungsverzeichnis für Güterlisten aktualisiert wurde. Das Umschlüsselungsverzeichnis dient lediglich als Hilfsmittel und unterstützt Unternehmen, anhand der Warennummer zu prüfen, ob ihre Güter als Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) klassifiziert und damit ausfuhrgenehmigungspflichtig sind. (Quelle: BAFA)

EU – Verlängerung der Handelsvorteile für ukrainische Waren

Die Handelsliberalisierungen haben sich positiv auf den Handel der Ukraine mit der EU ausgewirkt. Gemeinsam mit den Solidarity Lanes haben sie dafür gesorgt, dass die Handelsströme aus der Ukraine in die EU im Jahr 2022 stabil geblieben sind - trotz der durch den Krieg verursachten Störungen und entgegen dem allgemeinen Trend eines starken Rückgangs des ukrainischen Handels insgesamt.
Nun verlängert die EU die Aussetzung von Einfuhrzöllen, Kontingenten und Handelsschutzmaßnahmen für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr bis zum 05.06.2024 (Verordnung (EU) 2023/1077).
Neben der Stärkung von Wirtschaft und Handel berücksichtigen die Maßnahmen zusätzlich auch die bestehenden Bedenken der EU-Industrie. Zu diesem Zweck und angesichts eines erheblichen Anstiegs der Einfuhren einiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine in die EU im Jahr 2022 enthalten die erneuerten Handelsliberalisierungen einen beschleunigten Schutzmechanismus, um den Unionsmarkt erforderlichenfalls zu schützen.
Die handelserleichternden Maßnahmen - ein Überblick
  • die Aussetzung der Anwendung der Einfuhrpreisregelung auf Obst und Gemüse
  • die Aussetzung von Zollkontingenten und Einfuhrzöllen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse
  • Aussetzung von Antidumpingzöllen
Der Beschluss ist dabei an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Einhaltung der Ursprungsregeln von Produkten und der damit verbundenen Verfahren gemäß dem Assoziierungsabkommen
  • Verzicht der Ukraine auf die Einführung neuer Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung und neuer mengenmäßiger Beschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung für Einfuhren mit Ursprung in der EU
  • Verzicht auf die Erhöhung bestehender Zölle oder Abgaben oder auf die Einführung sonstiger Beschränkungen, einschließlich diskriminierender interner Verwaltungsmaßnahmen (einzige Ausnahme: eindeutig im Kriegskontext gerechtfertigt)
  • die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Ukraine und die Achtung des Rechtsstaatsprinzips sowie fortgesetzte und anhaltende Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption und rechtswidrigen Handlungen gemäß des bestehenden Assoziierungsabkommens
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 enthält Vorschriften über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr sowie besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel in die Europäische Union. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert.
Anhang I enthält die Liste der Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen am benannten Eingangsort unterliegen.
Anhang II enthält Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, deren Eingang besonderen Bedingungen unterliegt.
Änderungen in Anhang I
Folgende Erzeugnisse werden neu in die Liste aufgenommen:
  • Zuckerapfel/Süßsack (Annona squamosa) aus Ägypten
  • Kreuzkümmelfrüchten aus Indien
  • Papaya (Carica papaya) aus Mexiko
  • Tahini und Halva aus Syrien
Folgende Erzeugnisse werden in die Liste in Anhang I aufgenommen und im Gegenzug aus Anhang II gestrichen:
  • Gemüsepaprika (Capsicum annuum) und Paprika der Gattung Capsicum (außer Gemüsepaprika) aus der Dominikanischen Republik
  • Paprika der Gattung Capsicum (Gemüsepaprika oder andere Sorten) aus Indien sowie aus Pakistan
  • Johannisbrot (Carob), Johannisbrotkerne, die ungeschält und weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind, und Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen, auch modifiziert, aus Indien sowie aus der Türkei
  • Guarkernmehl aus Indien
  • Instant-Nudeln, die Gewürze/Würzmittel oder Soßen enthalten, aus Südkorea sowie aus Vietnam
  • Erdnüsse und aus Erdnüssen hergestellte Erzeugnisse aus Gambia sowie aus dem Sudan
Folgende Waren werden aus Anhang I gestrichen:
  • Johannisbrot (Carob), Johannisbrotkerne, die ungeschält und weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind, und Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot oder Johannisbrotkernen, auch modifiziert, aus Malaysia
  • Wassermelonenkerne (Egusi, Citrullus spp.) und daraus hergestellte Erzeugnisse aus Nigeria
  • Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse aus Senegal
  • Getrocknete Aprikosen und Aprikosen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, aus Usbekistan
Änderungen in Anhang II
Folgende Erzeugnisse werden neu in die Liste aufgenommen und im Gegenzug aus Anhang I gestrichen:
  • Unverarbeitete Aprikosenkerne aus der Türkei
Für folgende Erzeugnisse werden die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen erhöht:
  • Gemüsepaprika (Capsicum annuum) und Paprika der Gattung Capsicum (außer Gemüsepaprika) sowie Orangen aus Ägypten
  • Schoten des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) aus Indien
  • Reis aus Indien
  • Guaven (Psidium guajava) aus Indien
  • Gotu Kola (Centella asiatica) und Mukunu-Wenna (Alternanthera sessilis) aus Sri Lanka
  • Granatäpfel aus der Türkei
  • Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnissen aus Ägypten
  • Orangen aus der Türkei
(Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Embargomaßnahmen

Iran
Demokratischen Republik Kongo
Moldau (restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Republik Moldau destabilisieren)
Syrien
Russland
11. Sanktionspaket der EU gegen Russland
Die Europäische Kommission hat ein elftes Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg gebracht. Mit diesem Paket soll sichergestellt werden, dass die EU-Sanktionen noch besser durchgesetzt und umgesetzt werden. Das Paket umfasst Maßnahmen in den Bereichen Handel, Verkehr und Energie.
Ukraine - territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine
Menschenrechtsverletzung
Terrorismus
und die
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1140 DER KOMMISSION vom 9. Juni 2023
(337. Änderung der VERORDNUNG (EG) Nr. 881/2002)

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumping –  Sperrholz aus Okoumé mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping – Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission verlängert sowohl die Antidumping- als auch die Antisubventionsmaßnahmen.
Antidumping - Sämischleder mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die aktuellen Maßnahmen gelten seit 2019.
Antidumping - Betonstabstahl mit Ursprung in Belarus
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen
Antidumping/-subvention – Solarglas mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ändert und konkretisiert die Warendefinition. Die endgültigen Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen wurden 2020 verlängert.
Antidumping - Weinsäure mit Ursprung in China
Die Antidumpingmaßnahmen treten außer Kraft.

EU – Kombinierte Nomenklatur

Änderung der Erläuterungen
Die Änderungen betreffen Arzneiwaren, Seifen und Pflanzenschutzmittel.
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden an mehreren Stellen geändert. Es werden neue Erläuterungen für folgende (Unter-)Positionen eingefügt:
  • Position 3004 – "Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ erhält zwei neue Absätze und eine neue Tabelle mit Angaben zu definierten Tagesdosen;
  • KN-Unterposition 3402 50 10 und 3402 50 90 "Zubereitungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf";
  • Position 3808 – "Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (zum Beispiel Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)".
Kühlmatte
"Rechteckige Ware ("Kühlmatte“) mit Abmessungen von etwa 50 cm × 40 cm × 1 cm oder 90 cm × 50 cm × 1 cm, bestehend aus einer weichen Platte aus Polyurethan-Zellkunststoff, die mit einem Gel aus Wasser und 1,6 GHT Carboxymethylcellulose getränkt ist.
Die Kühlmatte ist mit einem wasserdichten Spinnstofferzeugnis aus synthetischen Fasern (Polyester), mit einer Kunststoffbeschichtung auf der Innenseite, bezogen. Sie hat aufgrund des Gels eine kühlende Wirkung, beispielsweise, wenn sich ein Tier auf sie legt. Sie ist für den Einzelverkauf aufgemacht und für Hunde und Katzen bestimmt, sie kann aber auch von Menschen verwendet werden."
Die Ware ist als "andere Ware aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914" unter folgendem KN-Code einzureihen: 3926 90 97
Vitamin-Gummibonbons - Neue Einreihungsentscheidung.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Vitamin-Gummibonbons in Form orangefarbener Bären, mit einem durchschnittlichen Gewicht von etwa 3 g pro Gummibonbon, bestehend aus (Gewichts-%):
  • Malzsirup (54,3)
  • Saccharose (35,0)
  • Glukose (5,6)
Zusätzlich enthält jedes Gummibonbon zwischen 10 % und 100 % der empfohlenen Tagesdosis der folgenden Vitamine und Mineralstoffe:
  • Vitamin A (als Retinylacetat) 375 μg
  • Vitamin B3 5 mg
  • Vitamin B6 1 mg
  • Vitamin B7 5 μg
  • Vitamin C 20 mg
  • Vitamin D 5 μg
  • Vitamin E 10 mg
  • Selen 10 μg
Außerdem sind folgende Stoffe enthalten: Betacarotin, Lutein, Lycopin, Pektin, Natriumcitrat, Zitronensäure, Pflanzenöl und natürliches Orangenaroma.
Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht und dient allgemein der Erhaltung der Gesundheit oder des Wohlbefindens. Die Vitamin- und Mineralstoffkonzentrationen sowie die empfohlene Tagesdosis (ein Gummibärchen pro Tag) sind auf dem Etikett angegeben."
Die Ware ist als "Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen" unter folgendem KN-Code einzureihen: 2106 90 98.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1131 (Quelle: Germany Trade & Invest/EU-Kommission)

EU/Kenia – Einigung auf ehrgeiziges Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

Die EU und Kenia haben ihre Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) politisch abgeschlossen. Das Abkommen wird den Warenhandel ankurbeln und neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen. Eine gezielte Zusammenarbeit soll auch die wirtschaftliche Entwicklung Kenias fördern. Mit Blick auf Bestimmungen zur Nachhaltigkeit - Klima- und Umweltschutz sowie Arbeitnehmerrechte - ist es das ehrgeizigste Handelsabkommen, das von der EU mit einem Entwicklungsland geschlossen wurde.
Mit dem bilateralen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA, engl. EPA) sollen die Einfuhrzölle der EU für kenianische Waren dauerhaft wegfallen. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia nach Inkrafttreten des Abkommens 82,6 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 15 Jahre zu liberalisieren. Für 2,9 Prozent davon ist ein Abbau der Zölle innerhalb von 25 Jahren vorgesehen. Zölle für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Kunststoffe, Textilien und Bekleidung, keramische Produkte, Glaswaren oder Fahrzeuge bleiben bestehen. (Quelle: Europäische Kommission/Germany Trade & Invest)

Israel – Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte aktualisiert

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen zum 09.06.2023 aktualisiert. (Quelle: Zoll)

Saudi-Arabien – Neues Arbeitsvisum

Das Königreich Saudi-Arabien hat ein neues Arbeitsvisum eingeführt. Es soll Unternehmen erleichtern, ausländische Arbeitskräfte für kurzfristige Einsätze zu engagieren.
Das neue, so genannte "Temporary Work Visa" wurde Ende Mai in Saudi-Arabien eingeführt. Dieses befristete Arbeitsvisum muss innerhalb eines Jahres nach seiner Erteilung verwendet werden und erlaubt es ausländischen Arbeitnehmern bis zu 90 Tage in Saudi-Arabien zu arbeiten. Es besteht auch die Option auf eine Verlängerung um weitere 90 Tage. Das Visum ist für mehrere Einreisen gültig, das heißt die Arbeitnehmer können innerhalb des 90-Tage-Zeitraums so oft ein- und ausreisen, wie sie möchten.
Das neue Visum ist schneller und einfacher zu erhalten als die bisherigen Arbeitsvisa, da die Ausstellung des befristeten Arbeitsvisums sofort erfolgt und keine Nachweise für den Arbeitnehmer erforderlich sind (z. B. beglaubigte Zeugnisse). Zudem ist es verlängerbar, solange sich der Inhaber im Land aufhält. Ein weiterer Vorteil des Visums besteht darin, dass multinationale Arbeitgeber eine größere Flexibilität erhalten. Denn Arbeitnehmern, die nicht in Saudi-Arabien ansässig sind, gibt das neue Visum die Möglichkeit, in Saudi-Arabien zu arbeiten, bevor sie sich für einen dauerhaften Umzug oder eine Verlagerung dorthin entscheiden. (Quelle: Germany Trade & Invest/EU-Kommission)

Südafrika – Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren aktualisiert

Am 09.06.2023 hat Südafrika eine aktualisierte Fassung der Liste der verbotenen und beschränkten Ein- und Ausfuhren veröffentlicht. Für Standmotoren der Zolltarifnummer 8408.90.65 gelten keine Beschränkung mehr.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

Ukraine – Informationen zum gemeinsamen Versandverfahren

Der ukrainische Zolldienst hat eine umfassende Übersicht für Wirtschaftsbeteiligte und Bürger zum Versandverfahren veröffentlicht. Dabei wird betont, dass viele Zollbehörden in der Ukraine trotz der derzeitigen Kriegssituation weiterhin ihre Arbeit fortsetzen. Derzeit arbeiten mehr als 200 Zollstellen als Abgangs- oder Bestimmungszollstellen und etwa 30 Straßengrenzübergangsstellen arbeiten zusätzlich als Transitstellen.
Besonders wichtig ist es, bei der Durchfuhr von Waren in das Hoheitsgebiet der Ukraine, die richtige Durchgangszollstelle beziehungsweise Transitzollstelle anzugeben. Die Liste der wichtigsten Straßengrenzübergangsstellen an der Grenze zwischen der EU und der Ukraine ist nach Nachbarländern gegliedert und in der Übersicht aufgeführt.
Außerdem erinnert der ukrainische Zolldienst, dass es nach Artikel 5 des Übereinkommens möglich ist, das gemeinsame Transitverfahren im Hoheitsgebiet eines Drittstaates auszusetzen. Für die Ukraine sind solche Länder zur Zeit Moldawien und Rumänien. Bedeutet, dass der Transit von Waren, die aus oder durch das Gebiet Rumäniens oder Moldawiens in oder durch das Gebiet der Ukraine (und umgekehrt) transportiert werden, nicht gestoppt oder beendet werden muss. Es müssen lediglich vorher Informationen über den Grenzübertritt in das elektronische System eingegeben werden. Wirtschaftsbeteiligte müssen in diesem Fall sowohl die rumänischen, moldawischen als auch die ukrainischen Grenzübergangsstellen als Transitzollstellen deklarieren.
Weitere umfassende Informationen zu den Themen Sicherheitsgarantie, Bürgschaft, Zerstörung und Beschädigung von Waren aufgrund höherer Gewalt finden Sie ebenfalls in der Übersicht des ukrainischen Zolldienstes.
Anfragen bezüglich des gemeinsamen Versandverfahrens in der Ukraine können an den UA NCTS Helpdesk per E-Mail während der normalen Arbeitszeiten (Mo - Fr 08:00 - 20:00 Uhr) gerichtet werden. Für dringende technische Fragen außerhalb der Arbeitszeiten steht eine andere E-Mail-Adresse zur Verfügung. (Quelle: Germany Trade & Invest)

USA – Aussetzung der Zusatzzölle auf chinesische Produkte

Mit Mitteilung vom 17.05.2023 hat die US-Handelsbeauftragte die Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf für den Kampf gegen Covid-19 benötigte chinesische Produkte erneut um sechs Monate bis zum 30.09.2023 verlängert. Die Ausnahmen betreffen 77 benötigte Produkte zur medizinischen Versorgung. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen, Veranstaltungen und Delegationsreisen

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht  unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite.

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den kommenden Veranstaltungen:

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.
 Weitere Veranstaltungen
Hessischer Exportpreis 2023
Neun Unternehmen sind für den Hessischen Exportpreis nominiert. Die Auszeichnung wird gemeinsam von den hessischen Industrie- und Handelskammern, den hessischen Handwerkskammern und dem Land Hessen vergeben. Am 12.07.2023 werden die Preise von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Haus der Geschichte in Darmstadt übergeben. Jetzt anmelden zur Preisverleihung

German-Turkish Conference am 13. Juli 2023
Die verheerenden Erdbeben im Februar haben eine beeindruckende Welle an Hilfsmaßnahmen für die Türkei und Syrien ausgelöst. Um die ökonomischen Perspektiven und Kooperationspotenziale in der betroffenen Region geht es bei einer Deutsch-Türkischen Wiederaufbaukonferenz Mitte am 13.07.2023 in Berlin.
Denn nach der humanitären Hilfe stehen die (Wieder-)Aufnahme gemeinsamer Geschäftsaktivitäten und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten in den betroffenen Regionen auf dem Programm.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die Union der Kammern und Börsen der Türkei (TOBB) sowie die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer (Auslandshandelskammer, AHK Türkei) und die Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer (TD-IHK) laden deshalb zu einer Deutsch-Türkischen Konferenz ein, die – so das Motto – "Die Rolle des europäischen Privatsektors bei der (Re-)Aktivierung der Wirtschaft in den vom Erdbeben betroffenen Regionen" in den Blick nimmt.

Sie suchen Metallfachkräfte? Virtuelles Fachkräfte-Speed-Dating am 18. Juli 2023
Die Fachkräftelücke in der der Metall- und Elektroindustrie nimmt seit Jahren weiter zu. Suchen Sie nach einer Möglichkeit, um in Ihrem Unternehmen dieser Herausforderung zu begegnen?
Das Programm PAM arbeitet an Lösungen für die globale Herausforderung des steigenden Fachkräftemangels. Durch eine Ausbildungspartnerschaft zwischen Vietnam und Deutschland können Bedarfe an Fachkräften in beiden Ländern beständig gedeckt werden.
Sie möchten die jungen Talente aus Vietnam persönlich kennenlernen und sich einen Eindruck verschaffen? Dann registrieren Sie sich für das virtuelle Fachkräfte-Speed-Dating am 18.07.2023

Spotlight Internationalisierung: Ausfuhrbestimmungen und Zolltarife auf einen Blick, 22. Juli 2023
Der Elektronische Zolltarif (EZT-Online) der deutschen Zollverwaltung ist ein wichtiges Hilfsmittel für Im- und Exporteure. Die Datenbank enthält alle relevanten Informationen aus dem Bereich Zolltarif sowie der weiteren Zollvorschriften. Wir geben Ihnen einen ersten Einblick in den EZT.

Save the Date: Deutsch-Japanischer Wirtschaftsempfang am 18. August 2023 in Offenbach
Japan fasziniert mit seiner bunten Vielfalt zwischen Tradition und lebhafter Popkultur. Bereits seit 2018 bringt das japanische Kulturfestival „Main Matsuri“ diese künstlerische und kulturelle Vielfalt Japans ins Rhein-Main-Gebiet. Erstmals findet das Main Matsuri vom 18. bis 20.08.2023 im Büsing-Palais in Offenbach am Main statt. Offizieller Start ist 17 Uhr, gefolgt vom exklusiven Deutsch-Japanischen Wirtschaftsempfang um 18 Uhr im Klingspor Museum.
Der Deutsch-Japanische Wirtschaftsempfang ist der Treffpunkt der Deutsch-Japanischen Business-Community im Rhein-Main-Gebiet

Geschäftsanbahnungsreisen und Messen

Digital Health - Geschäftsanbahnungsreise nach Norwegen im Oktober 2023
Vom 16. bis 20.10.2023 führt die Deutsch-Norwegische Handelskammer, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, eine Geschäftsanbahnungsreise zum Thema Digital Health nach Norwegen durch. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme, welche Bestandteil der Exportinitiative Gesundheitswirtschaft ist und im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt wird. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU).

Hessischer Firmengemeinschaftsstand auf der Baufachmesse "Big 5 Global 2023" in Dubai
Vom 4. bis 7.12.2023 findet in Dubai die Fachmesse "Big 5 Global" statt, die größte und wichtigste Baufachmesse im Mittleren Osten, Afrika und Südasien. Die Schwerpunkte liegen in den Sektoren Bautechnik und Baumaschinen, Baustoffe, Wassertechnik, Stadtreinigung, Entsorgung, Sanitärwirtschaft, Klima-, Kälte- und Lüftungstechnik sowie Innenausbau. Hessische Unternehmen können sich an einem Firmengemeinschaftsstand beteiligen und so ermäßigte Teilnahmebeiträge sowie kostenlose Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen (z. B. Planung und Rahmengestaltung des Messestandes, Unterstützung bei der Besucherakquisition durch einen gemeinsamen Flyer der hessischen Aussteller, Teilnahme am Hessen-Networking-Abend, Betreuung vor Ort, Förderung des Rücktransports der Exponate etc.).

Hessischer Firmengemeinschaftsstand auf der Messe „Arab Health 2024“ in Dubai
Vom 29.01. bis 01.02.2024 findet in Dubai zum 49. Mal die Fachmesse „Arab Health“ statt. Mit über 3.300 Ausstellern aus 66 Ländern und mehr als 130.000 Besuchern in 2023 ist die Arab Health eine der größten Fachmessen für Gesundheit und Medizintechnik weltweit. Die Branchenschwerpunkte liegen in den Sektoren Medizin- und Dentaltechnik, Gesundheit, Pharmazie und Pflege.
Das Land Hessen wird sich erneut mit einem Firmengemeinschaftsstand an der Messe beteiligen. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 75 Mio. Euro beträgt der ermäßigte Teilnahmebeitrag 735 Euro/qm, bei höherem Jahresumsatz 1.015 Euro/qm. Außerdem ist als günstige Möglichkeit zum Testen des Marktes auch eine Beteiligung in Form einer Arbeitsstation von ca. 2 qm zum Pauschalpreis von 2.800 Euro möglich. Beide Optionen beinhalten eine Reihe von kostenlosen Unterstützungsleistungen. Diese umfassen die Teilnahme an einem Vorbereitungs-Workshop zum erfolgreichen Verhandeln mit arabischen Geschäftspartnern, Planung und einheitliche Rahmengestaltung des Messestandes, Unterstützung bei der Besucherakquisition durch einen gemeinsamen Flyer der hessischen Aussteller, Teilnahme am Hessen-Networking-Abend, Nutzung des Loungebereichs, Standcatering, Betreuung vor Ort sowie finanzielle Förderung des Rücktransports der Exponate. Anmeldeschluss ist der 11.8.2023.
Nähere Auskünfte: IHK Frankfurt, Michael Fuhrmann, Tel.: 069 2197 1435, E-Mail: m.fuhrmann@frankfurt-main.ihk.de.

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45. Auflage der "K und M" erschienen – erstmals auch Online
ISBN: 978-3-943011-71-5; Autor: herausgegeben von der Handelskammer Hamburg; Ausgabe: 45. Auflage; Medium: Buch; Format 15 x 22 cm; Erschienen: Juni 2023; Seiten: ca. 740; Bestellung: Mendel Verlag
Die Neuauflage der "K und M" – Konsulats- und Mustervorschriften der Handelskammer Hamburg sind in der mittlerweile 45. Auflage erschienen. Seit 1920 gibt die Handelskammer Hamburg das Export-Nachschlagewerk heraus. Neben der Vermittlung von Exportbasiswissen und einer Darstellung der wichtigsten Formulare für den Außenhandel bilden die Länderinformationen den Kern der "K und M".
Mit der aktuellen Auflage sind die "K und M“ nun auch erstmals in einer Online Version unter KundM.online verfügbar.