Außenwirtschaftsrundschreiben Mai 2023



Allgemeines

Zollaussetzungen / Zollkontingente: Neu-Anträge aller EU-Mitgliedstaaten - Runde 01.01.2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert, dass im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten bald die Sitzungen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zu den Anträgen über die Maßnahmen, die zum 01.01.2024 wirksam werden sollen, beginnen. Eine unverbindliche Übersichtsliste der in dieser Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge finden Sie auf der BMWK-Webseite unter der Rubrik - "AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen" im Absatz „Anträge aller Mitgliedstaaten an die EU-Kommission“. Diese Angaben sind vorläufig und werden erforderlichenfalls angepasst.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat VA5, wird empfohlen, wenn – z.B. potenzielle Hersteller – nicht ausschließen können, dass sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Das BMWK bittet um Unterrichtung der Wirtschaftsbeteiligten im Hinblick auf eine mögliche Produktion dieser Waren in Deutschland. Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens Anfang Juni 2023  mit dem Word-Formular beim BMWK eingereicht werden (buero-VA5@bmwi.bund.de).
Für bestehende Maßnahmen endet die Frist für wirtschaftliche Einwände bereits Anfang Mai 2023.
Für Rückfragen steht Herr Zilg im BMWK, Telefon: 0228 615–3964, E-Mail: Heinz-Juergen.Zilg@bmwk.bund.de gerne zur Verfügung. (Quelle: DIHK/BMWK)


Aktualisierung fachlicher Codelisten EMCS

Die fachlichen Codelisten (18.04. und 27.04.2023) wurden bei den dynamischen und den historisierten dynamischen Codelisten aktualisiert. (Quelle: Zoll)

Aktualisierte Informationen zum zertifizierten Empfänger und Versender des Zolls

Die Zollverwaltung hat eine Klarstellung zur Definition des zertifizierten Empfängers und nähere Erläuterungen beim Empfang und Versand von Genussmitteln durch Steuerlagerinhaber mit Dauererlaubnis veröffentlicht. (Quelle: Zoll)

Definition des Einführers in Zollanmeldungen bei der Einfuhr

Mit Meldung vom 31.03.2023 weist die Generalzolldirektion auf eine Änderung bei der Definition des Einführers (Datenelement 13 04 000 000) in Zollanmeldungen hin. Gemäß Anhang B UZK-DA ist nun Einführer die Person, die die Zollanmeldung abgibt bzw. in deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. (Quelle: Zoll)

ATLAS–Ausfuhr: Reduzierung der Frist zur Ungültigerklärung im Nachforschungsverfahren (Follow Up)

Aufgrund zahlreicher offener Ausgangsvermerke (AGV) nach Großbritannien wurde die Frist zur Ungültigerklärung von Ausfuhranmeldungen im Nachforschungsverfahren bei ausbleibender Ausgangsbestätigung vorübergehend auf 500 Tage angehoben (siehe ATLAS Info Nr. 0255/21).
Zum 01.11.2024 wird die Frist wieder auf die gesetzlich vorgesehene Frist von 150 Tagen reduziert (ATLAS-Info 0445/23). Bitte beachten: Die 60 Tagefrist ist unverändert, das heißt zwischen dem 90. und dem 150. Tag sollte auf die Follow-up-Anfrage reagiert werden, auch von AEO. Einzelheiten können Sie der ATLAS-Info 0352/2022 entnehmen. (Quelle: Zoll)

ATLAS–Ausfuhr: Probleme beim Nachrichtenaustausch mit den Niederlanden (NL)

Der ITZ-Bund informiert mit ATLAS-Info 0452/23, dass es Probleme aufgrund der Umstellung auf AES-P1 in den Niederlanden im Nachrichtenaustausch zwischen Deutschland und den Niederlanden sowie zwischen Spanien, Irland und Niederlanden gibt. Bis das Problem behoben wird, kann bei Bedarf auf das Notfallverfahren zurückgegriffen werden. (Quelle: Zoll)

ATLAS–Einfuhr: Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung

Mit ATLAS-Info 0447/2023 informiert die Zollverwaltung, dass eine Zollanmeldung sowie eine vereinfachte Zollanmeldung zwingend die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG erforderlichen Angaben enthalten muss. Hierfür sind seit dem ATLAS Release 9.1 die Funktionscodes FR1 (Einführer), FR2 (Erwerber) und FR3 (Fiskalvertreter) zu verwenden und die passenden USt-IdNr. anzugeben (siehe hierzu auch ATLAS-Info 0137/21).
Solange der Teilnehmer noch nicht auf das ATLAS Release 9.1 umgestellt hatte, wurden diese Angaben über die Unterlagencodierungen Y040/Y041/Y042 angemeldet. Die weiche Migration von ATLAS Release 9.1 für Einfuhrnachrichten ist inzwischen abgeschlossen, so dass alle Teilnehmer die vorstehenden Funktionscodes verwenden müssen.
Hinweis: Die Codierung Y044 ist von dieser Umstellung ausgenommen und entsprechend der ATLAS-Info 2097/13 weiterhin zwingend anzumelden!
Die ATLAS-Infos 1189/14, 1303/14 und 3697/19 werden hiermit vollständig aufgehoben. (Quelle: Zoll)

ATLAS–Einfuhr: Waren mit Präferenzursprung in Israel

Die Europäische Union gewährt bei der Überführung von Waren mit Ursprung in Israel Präferenzzollsätze. Dies gilt jedoch nur für Waren, die nicht in den israelischen Siedlungen, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, hergestellt werden.
Mit ATLAS-Info 0450/23 informiert der ITZ-Bund, dass ab dem 16.05.2023 eine TARIC-Maßnahmebedingung für die Präferenzmaßnahmen für Israel eingeführt wird, um die oben beschriebenen Regelungen abzubilden. Ab dem Inkrafttreten ist für eine Präferenzgewährung zusätzlich zu den präferenzbegründenden Unterlagen, folgende Unterlage anzumelden:
Y864 (Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.).
Einen Link zur Liste der Postleitzahlen (nicht präferenzberechtigen Orte) enthält die Fußnote CD906. (Quelle: Zoll)

Länder

Algerien – Einfuhrgenehmigung von Waren für den Wiederverkauf in unverändertem Zustand

Nach Mitteilung der AHK Algerien informierte das Handelsministerium am 04.04.2023 in einer Pressemitteilung die Wirtschaftsakteure, die Waren für den Wiederverkauf in unverändertem Zustand einführen, dass die Einfuhrgenehmigungen ab dem 05.04.2023 für bearbeitete und angenommene Anträge entnommen werden können. Die Genehmigungen sind auf der zu diesem Zweck eingerichteten Plattform einzusehen und herunterzuladen.
Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass seit April 2022 für jede das Lastschriftverfahren für die Einfuhr von Waren, die für den Wiederverkauf in unverändertem Zustand bestimmt sind, ein von den Dienststellen der Nationalen Agentur für Außenhandelsförderung "ALGEX" ausgestelltes Dokument erforderlich ist, dass den bei den Bankfilialen eingereichten Lastschriftverfahrensunterlagen beigefügt werden muss. (Quelle: AHK Algerien)

EU – Embargomaßnahmen

Irak
Iran
Mali, Demokratischen Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik Korea, Libyen, Südsudan, Sudan, Terrorismusbekämpfung
Ukraine: Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Russland
Syrien

EU – Antidumpingmaßnahmen

Stahl-Antidumpingmaßnahmen gegen China, Taiwan und Malaysia
Am 14.04.2023 hat die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus rostfreiem Stahl ("SSTPF") aus China und Taiwan um fünf Jahre verlängert. Eine Auslaufüberprüfung hatte zuvor ergeben, dass das schädigende Dumping bei einem Außerkrafttreten der Maßnahmen erneut auftreten würde. Die Verlängerung folgt auf die Ausweitung der Maßnahmen auf Rohrstücke aus Malaysia am 03.03.2023, nachdem eine Umgehungsuntersuchung ergeben hatte, dass chinesische Hersteller dort Montagevorgänge nutzen, um die für sie geltenden Maßnahmen zu umgehen. Die ausgeweiteten Antidumpingzölle reichen von 5,1 % bis 12,1 % für Taiwan und von 30,7 % bis 64,9 % für China. Der auf die Einfuhren aus Malaysia ausgeweitete Zollsatz aus Malaysia beträgt 64,9 %, wobei zwei malaysische Hersteller von den von den Maßnahmen ausgenommen sind.
Stahl-Antidumpingmaßnahmen gegen Indonesien und Türkei
Am 18.04.2023 hat die Europäische Kommission die Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von warmgewalzten Spulen aus nichtrostendem Stahl (SSHR) aus Indonesien auf Einfuhren von SSHR aus der Türkei ausgeweitet. Die Ausweitung der Maßnahmen folgt auf eine Untersuchung, die zuvor ergeben hatte, dass EU-Antidumpingzölle auf Einfuhren von SSHR aus Indonesien durch Einfuhren umgangen wurden, die vor dem Versand in die EU zur Endfertigung in die Türkiye verschifft wurden.
Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China und Taiwan
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Im März 2023 hatte sie die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia ausgeweitet. Die Ausweitung bleibt erhalten.
Antidumping – Natriumgluconat mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung.
Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus Marokko und Südkorea.
Antidumping – Coils mit Ursprung in China, Indonesien und Taiwan
Die EU-Kommission weitet die Antidumpingzölle auf Einfuhren aus der Türkei aus. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2020.
Antidumping/Antisubvention – Reifen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Wiedereinführung des endgültigen Antidumpingzolls sowie Ausgleichszolls bekannt.
Antidumping – Keramik mit Ursprung in China
Reduzierter Antidumpingzollsatz für zwei neue ausführende Hersteller. Die aktuellen Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2019.
Antidumping – Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Neuausführerüberprüfung ein. Gleichzeitig führt sie eine Auslaufüberprüfung durch. Die aktuellen Maßnahmen bestehen seit 2017.
Antidumping - Aluminiumheizkörper mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2019.
(Quelle: DIHK/Europäische Kommission/Germany Trade & Invest)

EU – Kombinierte Nomenklatur: Neue Einreihungsentscheidung

Verdampfer für elektronische Zigaretten
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Wiederverwendbarer (nachfüllbarer) Zerstäuber (Verdampfer) für eine elektronische Zigarette, bestehend aus:
  • einer Basis mit einer Öffnung für die Luftregulierung und einem Anschluss zur Verbindung mit dem Akkuträger (wird nicht mit dem Verdampfer gestellt)
  • einem Heizelement mit Metalldraht und Baumwollwatte
  • einem Glasbehälter
  • einem Mundstück.
Der Verdampfer wird ohne E-Liquid gestellt.
Der Verdampfer wird mit dem Akkuträger über einen Gewindeanschluss verbunden, über den auch der elektrische Anschluss hergestellt wird. Die gelieferte Energie erhitzt den Draht des Heizelements, das dann wiederum das E-Liquid erhitzt und dessen Verdampfung bewirkt. Hierdurch entsteht ein Dampf, der vom Nutzer eingeatmet wird."
Die Ware ist als "elektronische Zigarette" unter folgendem KN-Code einzureihen: 8543 40 00.
Weinset
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Eine Ware (sogenanntes Weinset), bestehend aus:
  • einem "Kellnermesser“ aus unedlen Metallen, bestehend aus einem Folienschneider, einem Korkenzieher und einem kombinierten Hebel/Kapselheber
  • einem Weinkragen aus unedlen Metallen, innen mit Vliesstoff überzogen
  • einem nach unten hin spitz zulaufendem Flaschenverschluss aus unedlen Metallen mit rundem Kopf, versehen mit zwei Ringen zum luftdichten Verschließen der Flasche
  • einem Glasthermometer mit Griff aus unedlen Metallen, zur Messung der Weintemperatur.
Das Set ist als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf in einer Holzkiste aufgemacht, die mit Aussparungen mit den genauen Abmessungen der Waren versehen ist."
Die Ware ist als "Haushaltswerkzeug" unter folgendem KN-Code einzureihen: 8205 51 00.

EU – Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA

Mit Wirkung zum 01.05.2023 wird der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) auf 0,164 Prozent festgesetzt.
Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren betroffen:
  • Zuckermais (0710 40 00)
  • Kranwagen/Autokrane (8705 10 00)
  • Brillenfassungen aus unedlen Metallen (9003 19 30)
  • Lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen oder ähnliche Hosen) für Frauen und Mädchen, aus Denim (6204 62 31)
Hintergrund ist der WTO-Streit zwischen der EU und den USA hinsichtlich des amerikanischen "Continued Dumping and Subsidy Offset Act of 2000“ (“Byrd-Amendment”). Dieses Gesetz sieht vor, dass in den USA erhobene Antidumping- und Ausgleichszölle an die Unternehmen verteilt werden, die die entsprechenden Antidumpingverfahren angeregt beziehungsweise unterstützt haben.
Das Gesetz wurde 2005 vom zuständigen WTO-Panel als nicht WTO-konform eingestuft. Der EU und sieben weiteren Klägern wurde die Erhebung von Strafzöllen zugebilligt. Die Genehmigung der WTO zur Aussetzung von Zollzugeständnissen sieht vor, dass der Umfang der Strafmaßnahmen jedes Jahr an den Umfang der durch das CDSOA zunichte gemachten oder geschmälerten Vorteile der Gemeinschaft angepasst wird. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Ghana – Neue Regelungen für die Einfuhr von Elektrogeräten

Die ghanaische Energiekommission wird ab November 2023 mit der Durchsetzung von 19 Verordnungen über die Einfuhr und die Herstellung von Elektrogeräten sowie Produkten und Ausrüstungen für erneuerbare Energien beginnen.
Bei den Geräten handelt es sich unter anderem um Waschmaschinen, Reiskocher, Wasserkocher, Fernsehgeräte, Computer, Set-Top-Boxen, (Industrie-)Ventilatoren, Klimageräte, Warmwasserspeicher, Elektromotoren, Verteilertransformatoren und öffentliche Beleuchtung. Zu den Produkten für erneuerbare Energien gehören Solarmodule, Batterien für erneuerbare Energien, verbesserte Biomassekochherde und Wechselrichter.
Die Verordnungen schreiben vor, dass Hersteller und Einführer der Geräte eine Genehmigung der Energiekommission einholen müssen. Die Geräte müssen die produktspezifischen Normen und Mindestanforderungen für die Energieeffizienz erfüllen. Auch Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten. Die erforderlichen Produktinformationen sind in englischer Sprache zu verfassen.
Ziel der neuen Vorschriften ist, die Einfuhr von Geräten zu verhindern, die nicht den Mindestanforderungen an die Energieeffizienz genügen. Zudem soll der sparsame Umgang mit Energie im Land gefördert und die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher geschützt werden.
Die Verordnungen sind zum 02.11.2022 in Kraft getreten, sehen jedoch eine Übergangsfrist von einem Jahr vor, damit sich der Markt anpassen kann. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Großbritannien – Neue Importkontrollen ab Oktober 2023

Das Vereinigte Königreich hat bereits mehrmals die Einführung der vollständigen Zollkontrollen für Waren aus der EU verschoben. Nun wurde ein neuer Entwurf veröffentlicht.
Die Neuerungen des neuen Border Target Operating Model sollen in drei Stufen eingeführt werden. Die ersten beiden Stufen betreffen tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte (sogenannte SPS-Waren). Die dritte Stufe betrifft Sicherheitsanmeldungen.  Mehr erfahren

Luxemburg – Anpassung des Mindestlohnes

Der soziale Mindestlohn (salaire social minimum) wird als Bruttomonatslohn für eine 40-Stunden-Woche verstanden und beträgt derzeit 2.508,24 Euro pro Monat (100 Prozent). Die konkrete Höhe des Mindestlohnes hängt vom Stand der beruflichen Ausbildung der Arbeitnehmenden ab.
Zum 01.04.2023 wurden die Sätze wie folgt erhöht:
Alter und Qualifikation der
Mitarbeitenden
Prozent des sozialen
Mindestlohnes
Mindestlohn pro Monat
(in Euro)
Qualifizierte Arbeitnehmende
120
3.009,88
Unqualifizierte Arbeitnehmende
100
2.508,24
17 bis 18 Jahre
80
2.006,59
15 bis 17 Jahre
75
1.881,18
Der Mindestlohn ist an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gebunden: Steigt oder sinkt der Verbraucherpreisindex im Laufe eines Halbjahres um 2,5 Prozent, so werden grundsätzlich auch die Gehälter im gleichen Verhältnis angepasst. Der Verbraucherpreisindex wird regelmäßig vom Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques – Statec) veröffentlicht.
Kommt ein Tarifvertrag zur Anwendung, so gilt der in der Lohntabelle festgelegte Tariflohn. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Ukraine – Verbrauchsteuer für zuckerhaltige Getränke

Der Konsum von Zucker und Süßungsmitteln soll in der Ukraine mit einem zusätzlichen Steuermechanismus reduziert werden. Der Gesetzentwurf Nr. 9032 schlägt vor, dass Wasser (einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser) mit Zusatz von Zucker, anderen Süßstoffen oder Aromastoffen in die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren aufgenommen wird.
Der Verbrauchssteuersatz soll 10 Griwna (0,25 Euro) pro 25 Gramm/l Zucker oder Süßungsmittel betragen.
Vorläufig soll jedoch zunächst ein Steuersatz von 5 Grwina festgesetzt werden. Dieser soll bis einschließlich 31.12.2023, jedoch nicht vor dem Datum der Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine, gelten.
Die entsprechende Verbrauchsteuer wird den kommunalen Haushalten gutgeschrieben. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Usbekistan – Verlängerung des Nullzollsatz für bestimmte Konsumgüter

Usbekistan hat die Anwendung des Nullsatzes, welcher zum 01.07.2023 auslaufen sollte, auf die Einfuhr bestimmter Nahrungsmittel bis zum 01.01.verlängert. Die angenommene Liste der betroffenen Waren umfasst:
  • Joghurt, Buttermilch, Kondensmilch oder Sahne, Kefir;
  • Käse und Hüttenkäse;
  • Datteln, Feigen, Ananas, Avocado, Guave, Mango und Mangostan oder Garcinia (frisch oder getrocknet);
  • frische Äpfel, Birnen und Quitten;
  • Mehl (mit Ausnahme von Weizen oder Weizengries);
  • Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.
(Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen und Veranstaltungen

 Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg
Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Hier finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

23.05.2023 Export- und Zollabwicklung in EU und Drittländer
25.05.2023 Verbrauchssteuern im Überblick – Webinar
14.06.2023 Betriebsprüfung Zoll – Webinar

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.
Die Übersicht der Seminare und Veranstaltungen im Bereich Außenwirtschaft sehen Sie hier

Veranstaltungen der IHK Limburg
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

Veranstaltungen der IHK Fulda
Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

25.05.2023 | Hessisches Webinar: Gewinnung von internationalen Fachkräften

Fachkräfte sind mittlerweile in vielen Unternehmen und Branchen eine Mangelware und der lokale sowie nationale Arbeitsmarkt können nicht zur Entspannung beitragen. Daher rückt die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stärker in den Fokus, um der Lücke von ca. 130.000 fehlenden Fachkräften allein im Jahr 2022 (wenigstens etwas) entgegenzuwirken. Da auch in vielen europäischen Ländern Fachkräfte fehlen, kann die Rekrutierung aus Ländern außerhalb der EU das Problem mildern. Welche Rahmenbedingungen und Regelungen dabei greifen, wie der Prozess abläuft und welche Unterstützungsangebote es dabei gibt, zeigt Ihnen dieses kostenfreie Webinar der hessischen IHKs „Gewinnung von internationalen Fachkräften - Grundlagen & Überblick zu den Angeboten für hessische Unternehmen“.

28./29.06.2023 | German-Korean Business and Investment Summit 2023

Die zweitägige Konferenz mit hochrangigen Wirtschaftsvertretern aus Korea und Deutschland findet am 28. und 29.06.2023 in der IHK Frankfurt am Main statt. An beiden Konferenztagen haben Sie die Möglichkeit, sich in ausgewählten B2B-Formaten innerhalb der deutsch-koreanischen Business-Community auszutauschen und zu netzwerken. Themenschwerpunkte der Konferenz sind u.a. Sicherung globaler Lieferketten, Strategien für eine digitale Zukunft, Lösungen im Bereich Erneuerbare Energien sowie Förderung von Handel und Investitionen.

Markterkundungsreise nach Indonesien zum Thema Produktionstechnik und Komponenten für Medizintechnik im Oktober 2023

Vom 23. - 27.10.2023 führt der OAV – German Asia-Pacific Business Association, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, eine Markterkundungsreise nach Indonesien durch. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU).
Die Markterkundungsreise soll Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft und Medizintechnikindustrie insbesondere aus dem Maschinen- und Anlagenbau Informationen über Indonesien in Bezug auf Marktentwicklung, Geschäftsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen sowie praktische Tipps für den Markteintritt vermitteln. Im Vorfeld der Reise werden die Unternehmensvertreter durch eine eigens von der AHK Indonesien erstellte Marktstudie gezielt auf den konkreten Markteintritt vorbereitet und können dieses theoretische Wissen dann vor Ort vertiefen.

Hessischer Gemeinschaftsstand auf dem Smart City Expo World Congress im November 2023

Vom 07. - 09.11.2023 treffen sich auf dem Smart City Expo World Congress (SCEWC) in Barcelona Experten aus Kommunen und Unternehmen, um sich auszutauschen, voneinander zu lernen und gemeinsam die Stadt der Zukunft zu entwickeln. Am hessischen Gemeinschaftsstand können Unternehmen sich kostengünstig präsentieren und vernetzen.