Außenwirtschaftsrundschreiben April 2023

Allgemeines

ATLAS-Release 10.1

Am 25.02.2023 wurde das ATLAS-Release 10.1 in den Echtbetrieb überführt. In seiner ATLAS-Info 410/23 stellt das ITZ Bund eine Zusammenfassung der fachlichen Änderungen zur Verfügung.
Eine Aufstellung aller Anpassungen an der Teilnehmerschnittstelle können Sie der Änderungsliste zum EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.0 auf der Website der deutschen Zollverwaltung entnehmen.
Weiterhin ergänzt das ITZBund mit ATLAS-Info 0434/23, dass ab dem ATLAS-Release 10.1 das Beantragen der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld nach Artikel 244 UZK-IA über die Unterlagencodierung „9DFB“ erfolgt. Hierzu wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Eintragung der Unterlage nur auf Vorgangs- bzw. Kopfebene einer Einzelzollanmeldung zu dem gewünschten Systemverhalten führt.
Eine Anmeldung der Unterlage „9DFB“ auf Positionsebene führt zu keinem Systemverhalten, so dass zu entrichtende Sicherheiten weiterhin nicht unverzüglich als Zollschuld mitgeteilt werden. (Quelle: Zoll)

Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 werden bis zum 31.03.2024 verlängert. Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nummer 28 werden bis zum 30.09.2023 verlängert. (Quelle: BAFA)

Fachliche Codelisten EMCS

Die fachliche Codeliste 08 “Country Codes” wurde bei den dynamischen und den historisierten dynamischen Codelisten aktualisiert. (Quelle: Zoll)

ATLAS–Einfuhr: Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten (GGED) über „CERTEX“

Mit ATLAS–Info 0430/23 korrigiert das ITZBund (InformationsTechnikZentrum Bund) wie Abschreibemengen bei Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten in der Zollanmeldung anzugeben sind.
  • C085 (GGED-PP), C678 (GGED-D) und N853 (GGED-P): Bei der Anmeldung der Unterlagencodierungen ist in der Zollanmeldung auf Positionsebene im Bereich „Unterlagen“ als Abschreibemenge grundsätzlich das Nettogewicht (kg) der Sendung, auf die sich das GGED bezieht, anzugeben. Die Angabe von allgemeinen Packstückangaben als Abschreibemenge ist unzulässig.
  • C640 (GGED-A): Bei der Anmeldung der Unterlagencodierung ist in der Zollanmeldung auf Positionsebene im Bereich „Unterlagen“ als Abschreibemenge grundsätzlich die Anzahl der Tiere / Einheiten (NAR) der Sendung, auf die sich das GGED bezieht, anzugeben.
Bitte beachten Sie auch, dass die im GGED in Feld I.31 „Beschreibung der Sendung“ angegebene Codierung für das Erzeugnis (z. B. HS-Code 0201 10 oder KN-Code 0601 10 10) mit der Angabe in der Zollanmeldung übereinzustimmen hat. Sollte dies nicht der Fall sein, ist im GGED die Codierung für das Erzeugnis (über die ausstellende Behörde) zu ändern. (Quelle: Zoll)

ATLAS–Ausfuhr: Angabe des Ursprungslands

In der ATLAS-Info 0426/23 informiert das ITZBund über das neue verpflichtende Datenfeld „Ursprungsland“. Mit der Umstellung auf AES 3.0 ist in Deutschland das Datenelement „Ursprungsland“ D.E. Nr. 16 08 000 000 nach Anhang B UZK-DA, neben der Angabe der Versendungsregion, anzumelden.
Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versendungsregion der Code „99“ für „Ausland“ einzutragen.
Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.
Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ wird bei nächster Gelegenheit angepasst. (Quelle: Zoll)

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

ATLAS–Einfuhr: Einfuhrkontrolle REACH

Die Bestehende TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien) wurde seitens der EU-Kommission zum 10.02.2023 erweitert, ein neuer Maßnahmentyp implementiert und neue TARIC-Unterlagencodierungen aufgenommen. Mehr in der ATLAS–Info 0418/23 (Quelle: Zoll)

ATLAS–Ausfuhr: Übermittlung einer ergänzenden/ersetzenden Anmeldung zur Ausfuhr von AES 2.4 auf 3.0

Das ITZBund informiert in seiner ATLAS-Info 0438/23, dass aus technischen Gründen keine vereinfachte Ausfuhranmeldungen im Nachrichtenformat AES 3.0 durch Teilnehmende, die noch im Nachrichtenformat AES 2.4 anmelden, vervollständigt/ergänzt werden können.
Dies ist technisch erst möglich, wenn der Teilnehmende seine Software auf das Nachrichtenformat AES 3.0 umgestellt hat. Bis zum Ende der weichen Migration müssen alle Teilnehmende umgestellt sein, daher wird die Frist bis zur Abgabe der ergänzenden/ersetzenden Anmeldung bis zum Ende der weichen Migration verlängert. Anmahnungen des Teilnehmers per E_EXT_URG ergehen unter Umständen in diesen Fällen nicht.
Nach Umstellung der Teilnehmenden auf das Nachrichtenformat AES 3.0 sind die Ergänzungen selbstständig und zeitnah nachzuholen. (Quelle: Zoll)

Länder

Algerien - Nutzung von Barcodes verpflichten

Das algerische Ministerium für Handel und Exportförderung hat bekannt gegeben, dass die Anbringung von Barcodes auf verpackten Waren für den menschlichen Gebrauch seit dem 29.03.2023 verpflichtend ist.
Die Vorgaben beziehen sich sowohl auf lokal hergestellte als auch importierte Waren. Letztere müssen einen Barcode von einer im Exportland anerkannten Organisation aufweisen. Die Nutzung von Barcodes geht auf einen interministeriellen Erlass aus Februar 2021 zurück. Der Erlass enthält die technischen Vorgaben für die Anbringung von Strichcodes auf verpackten Waren, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind. (Quelle: Germany Trade & Invest)

EU – Kumulierung mit den SADC-Staaten oder mit Côte d’Ivoire

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den SADC-Staaten (EU-SADC-WPA) sowie das Interims-WPA mit Côte d’Ivoire sehen Möglichkeiten zur Kumulierung vor. Die Europäische Kommission veröffentlichte hierzu die Liste von Erzeugnissen, die unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden und im Rahmen der genannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen kumuliert werden dürfen.
Die in der Liste aufgeführten Erzeugnisse dürfen nach Artikel 5 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA und nach Artikel 6 des Protokolls 1 zum Interims-WPA zwischen Côte d‘Ivoire und der EU kumuliert werden. Sie gelten als Vormaterialien mit Ursprung in dem betreffenden AKP-WPA-Partnerland, wenn sie dort bei der Herstellung eines Erzeugnisses verwendet wurden. Voraussetzung ist, dass die dort vorgenommene Be- oder Verarbeitung über die in den jeweiligen Protokollen aufgeführten nicht ausreichenden Behandlungen hinausgeht.
Auf den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 beziehungsweise Ursprungserklärungen ist ein entsprechender Vermerk anzubringen.  (Quelle: DIHK)

EU – Konkludente Anmeldung für Umschließungen

Wer Mehrwegverpackungen leer in die EU ein- und anschließend befüllt wieder ausführt, kann dafür ab dem 14.03.2023 das weniger aufwendige Verfahren einer konkludenten Zollanmeldung nutzen. Dank dieser Änderung können Unternehmen leere (Mehrweg-)Verpackungen mündlich oder im Zuge einer so genannten konkludenten Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung in der EU abgefertigt werden. Konkludent bedeutet: Die Verpackungen gelten mit Grenzübertritt als angemeldet und automatisch überlassen. Wichtig ist hierbei, dass die leeren Verpackungen nicht als eigenständige Handelsware final in die EU eingeführt werden. Stattdessen werden sie lediglich temporär zur vorübergehenden Verwendung angemeldet, um in der EU befüllt bzw. bestückt und anschließend wieder ausgeführt zu werden.
Dies betrifft verschiedenste Behältnisse, von einfachen Containern über Flaschen oder Fässer bis hin zu Transportboxen und -gestellen aller Art.
Die Neuregelung beruht auf der Verordnung (EU) Nr. 2023/398 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-DA) (EU-Amtsblatt L 54 vom 22. Februar 2023).
Mit dieser Neuregelung wird eine langjährige IHK-Forderung umgesetzt. (Quelle: DIHK)

EU – Embargomaßnahmen

Belarus
Irak
Iran
Ukraine: Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Ukraine: Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Menschenrechtsverletzungen
Terrorismus

EU – Antidumpingmaßnahmen

Antidumping - nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China und Taiwan
Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Seit Januar 2022 führt die Kommission eine Auslaufüberprüfung durch. Die Maßnahmen gelten seit 2017.
Antidumping – Melamin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Neuausführerüberprüfung ein. Die Maßnahmen bestehen seit 2017, zurzeit läuft eine Auslaufüberprüfung.
Antidumping - Polyethylenteraphthalat (PET) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping – Fahrradteile mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ändert das Befreiungssystem.
Antisubvention – Biodiesel mit Ursprung in Argentinien
Die EU-Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die Maßnahmen bestehen seit 2019.
Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China
Wiedereinführung der Antidumping- und Ausgleichszölle für einen Hersteller. Reduzierter Antidumpingzollsatz für einen neuen ausführenden Hersteller. Die Maßnahmen gelten seit 2019.
Antisubvention - Fettsäure mit Ursprung in Indonesien
Die Europäische Kommission stellt das Antisubventionsverfahren ein.
Antidumping – Zitronensäure mit Ursprung in China und Malaysia
Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. 2021 verlängerte die Kommission die Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping - Thermopapier mit Ursprung in Südkorea
Die Europäische Kommission ändert den Antidumpingzollsatz und führt die Antidumpingzölle für einen Hersteller wieder ein. Betroffen ist leichtgewichtiges Thermopapier.

Großbritannien – Britische Immigration Rules mit leichten Änderungen

Das „Electronic Travel Authorisation Scheme“ (ETA) rückt näher. Für katarische Staatsangehörige tritt es im November 2023 in Kraft, für die anderen Staaten des Golf-Kooperationsrates im Februar 2024. Im weiteren Verlauf dieses Jahres wird es Schritt für Schritt auf weitere Staaten angewandt werden, vermutlich auch Deutschland. Das ETA gilt für diejenigen, die auf der Besucherroute ohne Visum einreisen können. Die Anmeldung soll mit Hilfe einer Smartphone-App erfolgen. Nach Erteilung gewährt sie den Reisenden in einem Zeitraum von zwei Jahren das Recht auf – auch mehrfache – Ein- und Ausreise ohne Visum.
Ab 13.04.2023 gibt es ein neues „Innovator Founder“ Visum. Dieses Visum ersetzt sowohl das alte Innovator Visum als auch das alte Start-up Visum – beide waren mit 299 beziehungsweise 377 Visumserteilungen im Jahr 2022 nicht sonderlich erfolgreich. Das neue Visum schafft zum Beispiel die bislang geforderten 50.000 GBP Startkapital ersatzlos ab. Neu geschaffen wird die Möglichkeit, nebenherzuarbeiten, solange die Arbeit eine Qualifikation von mindestens RQF3 erfordert.
Für das „Skilled Worker“ Visum gilt eine neue untere Verdienstgrenze: 26.200 GBP (bislang 25.600 GBP). Ebenfalls angehoben wurden die Mindestgehälter für das „Global Business Mobility (Senior or Specialist Worker)“ Visum auf 45.800 GBP (bislang 42.200 GBP) und für das Graduate Trainee Visum auf 24.220 GBP (bislang 23.100 GBP). (Quelle: Germany Trade & Invest)

Schweiz – Abschaffung der Industriezölle

Zum 01.01.2024 schafft die Schweiz ihre Zölle für viele Industrieprodukte ab. Weiterhin soll die Zolltarifstruktur vereinfacht werden. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 02.02.2022 entschieden, nachdem die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes am 01.10.2021 durch das Parlament verabschiedet worden war.
Als Industrieprodukte gelten alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Zölle umfasst alle Waren der Kapitel 25-97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. (Quelle: BAZG)

Ukraine – Beitritt zum gemeinsamen Versandverfahren

Die Ukraine ist zum 01.10.2022 dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten.
Vom staatlichen Zolldienst der Ukraine wurde eine Übersicht erstellt, die sich an Wirtschaftsbeteiligte und Bürgen richtet, die das gemeinsame Versandverfahren nutzen. Es werden in Bezug auf das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren die Verpflichtungen für den Transport von Waren in oder durch das Gebiet der Ukraine dargestellt. (Quelle: Zoll)

USA – Ende der Zollkontingente auf Waschmaschinen aus der EU

Anfang 2018 hat die USA Schutzmaßnahmen für Waschmaschinen mit Ursprung EU und weiteren Ländern eingeführt. Die Zollkontingente (safeguard measures) für Haushaltswaschmaschinen und Teile davon sind zum 07.02.2023 ausgelaufen. Dies gilt für Waschmaschinen der Zolltarifpositionen 8450 11 und 8450 20 sowie Teile der US-Unterpositionen 8450 90 20 und 8450 90 60
Die USA haben der WTO die Beendigung der Schutzmaßnahmen am 20.02.2023 notifiziert.
Seit dem 07.02.2023 gelten nun wieder die regulären Zollsätze von 1,4 und 1 Prozent für Waschmaschinen und 2,6 Prozent für Teile ohne mengenmäßige Beschränkungen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

Messen und Veranstaltungen

04.05.2023 Zollforum Mittelhessen

Experten informieren in Gießen zu den aktuellsten Entwicklungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Mit dem Zollforum möchten wir Ihren Austausch zwischen Unternehmen, Verwaltung und Institutionen intensivieren. Die mittelhessischen IHKs arbeiten seit vielen Jahren vertrauensvoll und partnerschaftlich mit dem HZA Gießen zusammen und nehmen dieses als kompetenten und engagierten Ansprechpartner für die mittelhessische Wirtschaft wahr.
Das Zollforum bietet Fach- und Führungskräften aber auch Neueinsteigern die Möglichkeit, in Kürze die wichtigsten Informationen von kompetenter Stelle zu erhalten und die Chance zum persönlichen Austausch mit Vertretern der Zollverwaltung, beratenden Institutionen und anderen Unternehmen.
Veranstalter: IHK Verbund Mitellhessen
Datum:      4. Mai 2023
Zeit:           9:00 Uhr
Entgelt:     EUR 150,- inklusive Tagungsgetränke & Mittagessen
Wo:            IHK Gießen-Friedberg, Lonystraße 7, 35390 Gießen

Veranstaltungen der IHK Gießen-Friedberg

Die IHK Gießen-Friedberg organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Lehrgänge zu den verschiedensten Themengebieten. Hier finden Sie eine Übersicht unserer kommenden Veranstaltungen mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

26.04.2023 Warenursprung und Präferenzen
27.04.2023 Incoterms 2020 – Die Lieferklauseln in der Praxis
23.05.2023 Export- und Zollabwicklung in EU und Drittländer
25.05.2023 Verbrauchssteuern im Überblick – Webinar
14.06.2023 Betriebsprüfung Zoll – Webinar

Veranstaltungen der IHK Lahn-Dill

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.
Die Übersicht der Seminare und Veranstaltungen im Bereich Außenwirtschaft sehen Sie hier

Veranstaltungen der IHK Limburg

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank mit der Verlinkung zur jeweiligen Informationsseite. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

Veranstaltungen der IHK Fulda

Veranstaltungen sowie Seminare und Lehrgänge für Fach- und Führungskräfte finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank. Wir beraten Sie gerne zu den einzelnen Veranstaltungen.

Automobil-Zulieferindustrie: Einkäuferreise Bilbao am 7. Juni 2023

Das Enterprise Europe Network bietet auf der Industriezuliefermesse Subcontratación’23 am 07.06.2023 B2B-Meetings zwischen europäischen Zulieferunternehmen der Automotive-Industrie und Einkäufern an. Die Barcelona Chamber of Commerce übernimmt für Einkäufer die Kosten für Flug, Hotel und ein Abendessen

Enterprise Europe Network (EEN)

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats » April 2023

Auslandshandelskammern (AHK)

Schweden - Herstellerverantwortung für Verpackungsentsorgung

Zum 01.01.2023 tritt eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft.
Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson via Versandhandel / E-Commerce in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet Unternehmen, die von der neuen Herstellerverantwortung betroffen sind, an sowohl das laufende Meldeverfahren gegenüber einer schwedischen Recyclingorganisation abzuwickeln und auch in Zusammenarbeit mit der Recyclingorganisation das Reporting an das schwedische Verpackungsregister in Schweden zu übernehmen. Natürlich hilft die AHK Schweden auch mit der Registrierung bei der Umweltbehörde.