Betrug am Telefon

Telefonfallen

Neben dem klassischen Adressbuchschwindel erfreuen sich die so genannten Telefonfallen immer größerer Beliebtheit bei Betrügern. Der wirtschaftliche Schaden, der den Unternehmen dadurch entsteht, ist immens.

Die Masche

Gerade dann, wenn Sie als Unternehmer wenig Zeit haben, z. B. kurz vor Geschäftsschluss, dem Betriebsurlaub oder vor Weihnachten, melden sich die ominösen Anrufer. Sie behaupten, Sie hätten vor Jahren bereits einen Vertrag geschlossen, z. B. für die Eintragung in ein Online-Firmenregister o. ä., der nun vor der Verlängerung stünde. Man habe doch schon seit Jahren gut zusammengearbeitet. Die Verlängerung sei nur eine Formsache, das Telefonat dauere nur zwei Minuten.

Der Fehler

Um den Anrufer los zu werden und weil man ihn vielleicht auch mit einem örtlichen Anbieter verwechselt, lässt man sich auf das Telefonat ein statt einfach nur aufzulegen. Der Anrufer erklärt dann, man müsse nur „Ja“ sagen; das Gespräch werde aus Beweisgründen aufgezeichnet. Man stimmt der Vertragsverlängerung zu, indem man ein paar Fragen mit „Ja“ beantwortet und beendet das Gespräch.

Die Folge

Meistens haben die Angerufenen das Telefonat schnell wieder vergessen, bis sie einige Tage später die erste Rechnung über mehrere hundert Euro erhalten. Die Betroffenen stellen dann oft fest, dass es sich nicht um die Verlängerung eines bestehenden Vertrages gehandelt hat. Vielmehr gab es bisher gar keinen Vertrag mit dem entsprechenden Unternehmen. Meldet sich der Betrogene bei dem Unternehmen, um den Irrtum aufzuklären, wird er lapidar auf den auf Band aufgenommenen Vertragsschluss verwiesen. Somit liege ein wirksamer Vertrag vor; man müsse zahlen.

Die Reaktion

Wenn Sie auf eine solche Masche hereingefallen sind, sollten Sie auf keinen Fall zahlen. Auch die Aufnahme des Telefonats beweist nicht immer, dass tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde. Außerdem wird oft nur der Teil des Telefonats mit den Fragen und Antworten aufgezeichnet. Die wahrheitswidrigen Behauptungen des Anrufers am Beginn des Gesprächs fehlen häufig. Es gab auch Fälle, bei denen die Aufnahmen gefälscht wurden, indem nachträglich andere Fragen „hineingeschnitten“ wurden.
Tipp: Fechten Sie den Vertragsschluss aufgrund arglistiger Täuschung schriftlich an und lassen Sie sich nicht von Drohschreiben oder Drohanrufen beeindrucken. Als Vorlage kann Ihnen das Muster eines Anfechtungs- und Kündigungsschreibens dienen, das die IHK beim Adressbuchschwindel entwickelt hat.
Es gibt bereits einige Gerichtsentscheidungen, die zugunsten der Betrogenen ausgefallen sind, wenn solche Unternehmen versucht haben, die Beträge einzuklagen. In den meisten Fällen aber kommt es gar nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Den meisten Betreibern solcher Telefonfallen geht es nur darum, dass die Betroffenen schnell zahlen. Deshalb droht man mit Inkassobüros und gerichtlichen Schritten.
Melden Sie sich bei Ihrer IHK, wenn Sie Betroffener sind. Wir geben Ihnen Tipps für das weitere Vorgehen.