Allgemeine Rechtsauskünfte

Gewerbliche Schutzrechte

Rechte wie Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sind gewerbliche Schutzrechte. Sie gewähren dem Inhaber das Recht, andere von der gewerblichen Nutzung der Idee auszuschließen. Sie schützen also grob gesagt (technische) Ideen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung weltweit neu und der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind.
Diese Informationen auf den Web-Seiten der IHK Lahn-Dill bieten Ihnen eine Orientierung über die verschiedenen Schutz- und Verwertungsrechte. Das Rechtsgebiet (gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Lizenzrecht) ist jedoch komplex und unterliegt – auch aufgrund europäischer Einflüsse – immer wieder Veränderungen.
Sofern Sie sich näher für die Möglichkeiten des Rechtsschutzes interessieren, können Ihnen zunächst die Internet-Links zu den (amtlichen) Merkblättern und Institutionen helfen. Weitere Informationen erhalten Sie aus der Literatur.
Sofern Sie selbst ein Schutzrecht beantragen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem Rechts- beziehungsweise Patentanwalt zu beraten.