Beilegung von Streitigkeiten

Grundsätzliche Informationen zum Schiedsgerichtsverfahren

Was ist das Schiedsgerichtsverfahren?

Bei einem Schiedsgerichtsverfahren trifft ein vorher durch die Parteien festgelegtes Schiedsgericht als einzige Instanz eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung.

Was sind Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens?

Mit Schiedsverfahren können Wirtschaftsstreitigkeiten verbindlich entschieden werden. Die Regeln des Schiedsgerichtshofs (SGH) sind gezielt auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten. Dauer und Kosten des Verfahrens werden kalkulierbar.

Flexibilität

Sie wählen Schiedsrichter, Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schieds- und Verhandlungsort, das anwendbare Recht und können das Verfahren selbst mitgestalten.
Bei Streitwerten bis zu 250.000 € entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Bei höheren Streitwerten wird ein Gremium aus drei Schiedsrichtern gebildet.

Vertraulichkeit

Schiedsverfahren sind nicht öffentlich, wodurch Betriebsgeheimnisse geschützt bleiben und Streit nicht in die Öffentlichkeit getragen wird.

Effizienz

Durch ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement, das international erprobte Standards nutzt, werden Entscheidungen in der Regel innerhalb von 12 Monaten getroffen. Für dringende Fälle bietet der Schiedsgerichtshof ein Fast-Track-Verfahren, das Ihnen eine Entscheidung innerhalb von nur 6 Monaten ermöglicht. Diese effiziente und vertrauliche Streitbeilegung macht den SGH zum idealen Partner für Ihre wirtschaftlichen Konflikte.

Kostenkontrolle

Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der Schiedsgerichtshof für Transparenz. Außerdem: Keine Kosten durch zusätzliche Gerichtsinstanzen.

Internationale Durchsetzbarkeit

Wesentlicher Vorteil gegenüber staatlichen Gerichtsurteilen: Schiedssprüche sind grenzüberschreitend dank des sog. New Yorker Abkommens von 1958 in 172 Ländern weltweit vollstreckbar.

Qualitätssicherung

Justiziare des Schiedsgerichtshofs können das Verfahren begleiten. Der Schiedsgerichtshof kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen in der Form des Schiedsspruchs anregen.

Unterstützung durch IHKS und AHKS

Der Schiedsgerichtshof ist eng mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie den Auslandshandelskammern (AHKs) an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit vernetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier FAQs SGH-Schiedsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren der IHK Lahn-Dill

Die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) hat einen Schiedsgerichtshof (SGH) https://schiedsgerichtshof.de/ errichtet und bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine eigene Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) an.
Die Schiedsgerichtsordnung der IHK Lahn-Dill verweist auf die Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) des Schiedsgerichtshofs (SGH). Die Verfahren werden – unter Berücksichtigung des Schiedsortes Wetzlar – vom Schiedsgerichtshof (SGH) administriert.

Schiedsgerichtsordnung der IHK Lahn-Dill

Die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill ist gesetzliches Mitglied in der Deutschen
Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die DIHK hat einen Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet und bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine eigene
Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) an. Daher verweist die IHK Lahn-Dill auf die
SGH-Schiedsregeln mit folgender Maßgabe:

Artikel 1 Anwendungsbereich

Diese Schiedsgerichtsordnung findet Anwendung, wenn die Vertragsparteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben, die auf das Schiedsgericht oder die Schiedsordnung der IHK Lahn-Dill Bezug nimmt.

Artikel 2 Verweisung an den SGH

Haben die Vertragsparteien eine Schiedsvereinbarung getroffen, die auf die Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill Bezug nimmt, so finden die Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Anwendung. Das Verfahren wird durch den SGH administriert.

Artikel 3 Schiedsort und Verhandlungen

(1) Abweichend von § 16 der SGH-Schiedsregeln ist der Schiedsort Wetzlar, sofern die
Parteien nichts anderes vereinbart haben.
(2) Die Parteien können für Verhandlungen im Rahmen des Schiedsverfahrens Räumlichkeiten in der IHK Lahn-Dill anmieten, sofern diese verfügbar sind.

Artikel 4 Kommunikation

(1) Diese Schiedsgerichtsordnung verpflichtet die Parteien zur Nutzung der Verfahrensmanagementplattform des SGH. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform einzureichen.
(2) Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten sorgen für die Einhaltung der Technikvorgaben des SGH.

Artikel 5 Benennung von Schiedsrichtern durch den Präsidenten* der IHK Lahn-Dill

Schiedsrichter werden in den in § 9 und § 13 Abs. 1 der SGH-Schiedsregeln genannten Fällen nicht vom SGH, sondern vom Präsidenten der IHK Lahn-Dill benannt. Der Präsident der IHK Lahn-Dill kann beim SGH Vorschläge zur Benennung von Schiedsrichtern einholen.

Artikel 6 Haftungsausschluss

Für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem
Schiedsverfahren ist die Haftung der IHK Lahn-Dill, ihrer Organe und Mitarbeiter
ausgeschlossen, soweit sie nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
begehen.

Artikel 7 Inkrafttreten

Diese Schiedsgerichtsordnung tritt am 01.02.2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die frühere Schiedsgerichtsordnung der IHK Lahn-Dill vom 15.03.2018 außer
Kraft.

Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) des Schiedsgerichtsgerichtshof (SGH)

Hier finden Sie die Schiedsregeln des SHG nebst den Anlagen (Kostenordnung etc.): Schiedsregeln SGH - Schiedsgerichtshof

Schiedsgerichtsklausel

Wir schlagen allen Parteien, die auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Lahn-Dill in ihren Verträgen Bezug nehmen wollen, die folgende Schiedsklausel vor:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Schiedsgerichtsordnung der IHK Lahn-Dill endgültig entschieden.“

Mediations- und Schiedsgerichtsklausel:

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit zunächst eine Mediation nach den Bestimmungen der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill durchzuführen.
Sollten die Parteien innerhalb von 6 Wochen nach Einleitung des Mediationsverfahrens keine Einigung erzielt haben, kann jede Partei eine Schiedsklage nach der Schiedsgerichtordnung der IHK Lahn-Dill erheben. Über alle noch verbleibenden Streitigkeiten wird dann unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach der Schiedsgerichtsordnung der IHK Lahn-Dill endgültig entschieden.“

Optionale Ergänzungen für beide Klauseln:

Der Schiedsort ist … [bitte gewünschten Ort angeben].“
„Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … [bitte 1 oder 3 angeben].“
„Die Regelungen des „Fast-Track-Schiedsverfahrens“ gemäß § 20 der Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer sind anwendbar.“
„Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht des Landes … [bitte gewünschte Rechtsordnung angeben].“
„Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit: —€ [ bitte den von den Parteien als angemessen erachteten Betrag einsetzen].“
„Verfahrenssprache vor dem Schiedsgericht ist … [bitte Deutsch oder Englisch angeben].“
Weitere Informationen zum Schiedsgerichtshof finden Sie hier: https://schiedsgerichtshof.de/