Firmenrecht

Mit dem Wunsch-Firmennamen schneller ins Handelsregister

Sie sind auf der Suche nach einem unterscheidungskräftigen Firmennamen für die Handelsregistereintragung? Wir zeigen Ihnen in nur fünf Schritten, wie Sie zu einer eintragungsfähigen Wunschfirma gelangen.
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1. Schritt: Regeln zur Firmenbildung beachten

Der Firmenname sollte sich von anderen Firmen abheben und einprägsam sein. Allgemeinbezeichnungen wie „Hausverwaltung“ oder „Saftbar“ sind ohne ergänzenden Zusatz nicht zulässig. Arbeiten Sie daher mit Buchstabenkombinationen (z.B. „ABC Hausverwaltung GmbH“) oder einem Gesellschafternamen (z.B. „Xaver Meier Hausverwaltung GmbH“) oder Phantasiebezeichnungen (z.B. „Safterine GmbH“). Denken Sie daran, dass eine Firma bzw. Geschäftsbezeichnung wie ein Markenzeichen ist. Weitere Informationen finden Sie hier:

2. Schritt: Den Namen im Internet recherchieren

Überprüfen Sie, ob es Ihre Firmierung oder einen ähnlich lautenden Namen bereits gibt und ob Sie ggf. Rechte Dritter verletzen.Recherchieren Sie hierzu im Internet.

3. Schritt: Den Namen im Unternehmensregister suchen

Suchen Sie anschließend im Unternehmensregister oder unter Handelsregisterportal ob Ihr Wunschname bereits verwendet wird.

4. Schritt: Beim Deutschen Patent- und Markenamt recherchieren

Beim Deutschen Patent- und Markenamt sollten Sie überprüfen, ob eine andere Person den Namen bereits markenrechtlich geschützt hat.

5. Schritt: Den Unternehmensgegenstand richtig formulieren

Formulieren Sie den Unternehmensgenstand aussagekräftig und konkret. Der Gegenstand muss detailliert die Tätigkeiten wiedergeben, die das Unternehmen ausführt. Ungenaue Tätigkeitsbeschreibungen, wie „Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen, Handel mit Waren verschiedener Art“ etc., stoßen auf Bedenken.
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich an Ihren Notar oder an die IHK Lahn-Dill.