Nr. 71354
Allgemeine Rechtsauskünfte

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Seit 1. April 2017 müssen Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), aber vor allem auch der Entleiher, die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beachten. Die Reform führt zu einer stärkeren Regulierung der Überlassungsdauer und dem Einsatz von Werkverträgen sowie zu vertraglichen Dokumentationspflichten.

Ass. jur.Christian Bernhard

Leitung | Recht | Fair Play