Konflikte lösen

Wenn Kollegen sich streiten - die Mediation

Der Konfliktfall
Herr Voss und Herr Zender arbeiteten viele Jahre als Kollegen in einem Unternehmen zusammen. Im Rahmen eines Projektes kam es zu Differenzen zwischen den beiden. Es ging um ein Projekt, das wegen öffentlicher Zuschüsse an Fristen gebunden war. Dem Projektleiter Voss dauerte die Zuarbeit von Zender zu lange, so dass er die Sache selbst in die Hand nahm. Zender empfand dies als Eingriff in seine Zuständigkeit und stellte Voss zur Rede. Es kam in der Folge mehrfach zu lautstarken Wortwechseln mit massiven Vorwürfen und als beleidigend und herabsetzend empfundenen Äußerungen. Die Kontrahenten, deren Büros Tür an Tür liegen, redeten seit zwei Jahren kaum mehr miteinander.
Gesundheitliche Folgen
Zender musste sich wegen auftretender psychosomatischer Symptome (Stress, Schlaflosigkeit, Ängste) in ärztliche Behandlung begeben. Er konnte ohne Medikamente seinen Beruf nicht mehr ausüben. Der Konflikt wirkte sich nicht nur auf die unmittelbar Beteiligten aus, sondern beeinflusste das Arbeitsklima im ganzen Team negativ.
Die Entscheidung
Der Vorgesetze versuchte, den Streit in Einzelgesprächen beizulegen, was aber nicht den gewünschten Erfolg brachte. Er dachte daran, einen der Beteiligten zu versetzen. Keiner von beiden war bereit, an einen anderen Standort zu wechseln, sondern drohte für diesen Fall mit dem Arbeitsgericht. Vor diesem Hintergrund nahm der Vorgesetzte Kontakt zum Mediator auf.
Aufklärungsgespräch: Der Mediator nimmt seine Arbeit auf
Der Mediator klärte den Vorgesetzten über den Ablauf einer Mediation auf, namentlich über die Grundsätze der Vertraulichkeit, Allparteilichkeit, Freiwilligkeit/Bereitwilligkeit. Überdies bat er darum, dass während des Verfahrens keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Als Minimalergebnis wünschte sich der Vorgesetzte, dass sich Voss und Zender nicht mehr aus dem Wege gehen. Optimal wäre es, wenn wieder ein fachlicher Austausch und eine Zusammenarbeit zwischen beiden stattfände.
Klare Ansage
Der Mediator empfahl dem Vorgesetzten in einem Gespräch mit den Parteien, mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass es ihm mit der Beilegung des Konfliktes sehr ernst sei und er im Falle eines Scheiterns arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht auszuschließe. In einem dreiviertelstündigen Einzelgespräch mit jeder Partei wurde auf das Gespräch mit dem Vorgesetzten Bezug genommen, der Ablauf und die Grundsätze der Mediation geklärt und die Bereitschaft zur Mitarbeit geprüft.
Die erste Sitzung: Darstellung der Sichtweisen und Festlegung der Konfliktthemen
Zur ersten gemeinsamen Sitzung reisten beide Parteien mit getrennten Fahrzeugen an und grüßten sich nicht. In dieser Sitzung ging es darum, ein Arbeitsbündnis zu schließen und jeder Partei die Gelegenheit zu geben, ungestört die eigene Sichtweise darzulegen. Destruktive Äußerungen oder ins Wort fallen wurden vom Mediator sofort mit Hinweis auf die Fairness-Vereinbarung unterbunden. Des Weiteren arbeitete der Mediator mit den Parteien die zu klärenden Konfliktthemen heraus und hielt diese am Flipchart fest. Vor Abschluss der Sitzung wurde vereinbart, dass dem Vorgesetzen keine Informationen aus der Sitzung mitgeteilt werden dürfen. Um einen möglichst konfliktarmen Umgang miteinander bis zum nächsten Termin zu fördern, vereinbarten die Medianden auf Anregung des Mediators, sich bei Begegnungen durch Zunicken zu grüßen, aber sonst keine Worte miteinander zu wechseln.
Die zweite Sitzung: Themenbearbeitung und Motivation zur Verhaltensänderung
Die Parteien reisten auch zur zweiten Sitzung mit getrennten Fahrzeugen an. Hauptthema dieser Sitzung war die Bearbeitung der in der ersten Sitzung genannten Konfliktthemen. Da mehrere Themen genannt wurden, war eine Priorisierung erforderlich. Die Parteien einigten sich auf das Thema: „Wie kommen wir wieder zu einem normalen Umgang miteinander?“
Um die Motivation zur Verhaltensänderung zu befördern, befragte der Mediator die Parteien, welche Auswirkungen mit einem Scheitern der Mediation verbunden seien. Beide waren sich einig in der Einschätzung, dass es zu einer weiteren Verschlechterung des Arbeitsklimas kommen würde bis hin zu negativen Folgen für die Gesundheit. Schließlich müsse der Vorgesetzte im Interesse des Betriebsfriedens und aus Fürsorgegründen reagieren und letztlich eine räumliche Trennung anstreben. Dabei sei noch offen, wer letztlich seinen Standort wechseln müsse.
Erste Schritte zu Verhaltensänderung
Der Mediator bittet die Parteien sich in die Rolle eines Beraters zu versetzen und darüber nachzudenken, welchen ersten Schritt jeder selbst gehen könnte, damit die befürchteten negativen Auswirkungen nicht eintreten. Zender antwortete, er halte eine Entschuldigung für verletzende Äußerungen als hilfreich und setzte diese Idee gleich in die Tat um, in dem er sich bei Voss entschuldigte.  Dieser reagierte emotional sehr bewegt und entschuldigte sich seinerseits für verletzende Äußerungen gegenüber Zender. Dieser erste Schritt aufeinander zu änderte die Atmosphäre entscheidend.
Die dritte Sitzung: Abschluss der Mediation
Die Parteien reisten gemeinsam mit einem Auto an und berichteten, dass sich das Verhältnis zwischen ihnen entspannt habe, sie miteinander reden würden und die Zusammenarbeit wieder aufgenommen hätten. Der Vorgesetzte wurde über das Ergebnis informiert. Eine schriftliche Vereinbarung über den Umgang miteinander wurde als unnötig angesehen, es genüge das Sitzungsprotokoll.
Es wird vereinbart, dass sich der Mediator in drei Monaten noch einmal nach dem Sachstand erkundigt. Nach Ablauf dieser Frist meldeten beide Parteien zurück, dass sich die Atmosphäre insgesamt entspannt habe. Zender berichtete, keine Medikamente mehr zu benötigen. Der Vorgesetzte bestätigte, dass die Zusammenarbeit wieder funktioniere.
Zeitaufwand ohne Fahrtzeiten
Etwa acht Stunden für Vorgespräche und Mediationssitzungen zur Beilegung eines zwei Jahre andauernden Konflikts.
Bei dem vorliegenden Beispiel handelt es sich um einen authentischen Fall. Aus Gründen des Datenschutzes und zur Wahrung der Vertraulichkeit wurden die Namen geändert, auch wurde auf die Angabe der Branche verzichtet.