Serie Duale Ausbildung Teil II

Wie wird man eigentlich Ausbilder?

Die Firma Elkamet Kunststofftechnik GmbH in Biedenkopf stellt jedes Jahr zwischen 25 und 35 Auszubildende in sieben verschiedenen Ausbildungsberufen ein. Das entspricht einer für die Region überdurchschnittlichen Ausbildungsquote von bis zu 15 Prozent. Wie man bei so vielen jungen Menschen den Überblick behält und eine gute Ausbildung durchführt, verrät uns Ralf Schmidt, Ausbildungsleiter bei Elkamet, im Interview.

Was sind Ihre Aufgaben als Ausbildungsleiter bei Elkamet?

Ralf Schmidt: Die wichtigste Aufgabe ist die Sicherstellung der sach- und fachgerechten Ausbildung. Viele Firmen leiden unter dem bestehenden Fachkräftemangel. Wir bei Elkamet sorgen durch die eigene Ausbildung von Fachkräften dafür, auch in Zukunft gut aufgestellt zu sein. Wir unternehmen große Anstrengungen, um gute Auszubildende zu finden, und sind bislang auch gut aufgestellt. Eine Besonderheit meiner Position ist, dass ich zusätzlich ein Mal pro Woche an den Beruflichen Schulen in Biedenkopf für das Projekt Vertiefte Berufsorientierung (VBO), Schwerpunkt Kunststoff, tätig bin. Das ist eine Win-Win-Situation: Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen praxisnahen Einblick, und die kunststoffverarbeitenden Betriebe knüpfen frühzeitig Kontakte zu potenziellen Praktikanten oder Auszubildenden.

Wie wird man Ausbilder/-in? Welche Voraussetzungen sollte man mitbringen?

Ralf Schmidt: Man wacht nicht morgens auf und ist Ausbilder. Der Weg ist ein Prozess, der bei jedem Menschen unterschiedlich verläuft. Ich habe schon in meiner früheren Position als Fertigungsleiter über viele Jahre hinweg Auszubildende betreut. In meiner Bundeswehrzeit war ich als Fahrlehrer tätig. Ich habe schon immer gerne mit jungen Menschen zu tun gehabt und habe in 2013 gerne die Aufgabe des Ausbildungsleiters für die Elkamet GmbH übernommen.

Welche Aufgaben hat ein Ausbilder?

Ralf Schmidt: Das Wichtigste ist, dass Ausbilderinnen und Ausbilder die jungen Menschen bestmöglich für einen erfolgreichen Abschluss begleiten.  Die Auszubildenden sollen gut für das spätere Arbeitsleben vorbereitet werden. Auch die Zusammenarbeit mit den Schulen und der direkte Kontakt zu den Lehrkräften ist nicht zu vernachlässigen. Besonders wichtig und wertvoll ist für mich persönlich die Mitarbeit im Prüfungsausschuss. Hier steht man im Austausch mit den anderen Ausbildungsbetrieben und muss sich mit den ständig wechselnden Anforderungen in den Berufen auseinandersetzen. So entwickelt man sich stetig weiter.

Was macht für Sie einen guten Ausbilder aus?

Ralf Schmidt: Ein guter Ausbilder muss ein guter „Kümmerer“ sein. Er muss immer ansprechbar für den Azubi sein, ein offenes Ohr haben, die Azubis fordern und fördern. Fachliches Wissen muss natürlich ebenfalls vorhanden sein, noch wichtiger aber ist die menschliche Kompetenz. Einfach ausgedrückt, er muss ein hohes Maß an Empathie mitbringen.

Hat ein Ausbilder Mitspracherecht bei der Bewerberauswahl?

Ralf Schmidt: Das ist in jedem Betrieb unterschiedlich. Bei Elkamet läuft der Bewerbungseingang über die Personalabteilung. Von dort werden die Bewerbungen an die zuständigen Fachausbilder verteilt. Jeder Fachausbilder wählt dann die Auszubildenden für seinen Bereich selbst aus. Das hat den Vorteil, dass man sich von Anfang an kennt.

Wie kann ein Ausbilder seine Auszubildenden auch in schwierigen Phasen unterstützen?

Ralf Schmidt: Das ist ein ganz wichtiges Thema. Wir haben uns im letzten Jahr in einem ersten Workshop mit externer Unterstützung intensiv damit befasst. Mit alten Strukturen und Vorgehensweisen kommt man heute nicht mehr weiter. Die heutige „Generation Z“ ist auch durch die veränderten Medien ganz anders aufgestellt als wir, die Generation „Babyboomer“. Wichtig ist es, dass ich den Auszubildenden zuhöre. Sie müssen immer das Gefühl haben: „Jemand ist für mich da, und mein Anliegen ist wichtig“. Nur so entsteht gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen. Durch viele kleine Fragen muss man sich gemeinsam dem Problem annähern und daraufhin eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Wenn schulische Defizite vorliegen, bieten wir unseren Azubis neben der Unterstützung im Betrieb noch zusätzliche ausbildungsbegleitende Hilfen (kurz ABH) an. Diese finden normalerweise bei einem Bildungsinstitut nach Feierabend statt. Trotzdem werden sie von unseren Auszubildenden gerne angenommen.
Wer Auszubildende ausbilden möchte,

muss persönlich (§29 BBIG) und fachlich (§30 BBiG) geeignet sein.

Persönlich nicht geeignet ist, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wiederholt und schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.

Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Die fachliche Eignung setzt sich aus zwei Teilen zusammen, aus der „Beruflichen Eignung“ und der „Berufs- und arbeitspädagogischen Eignung“ gem. Ausbildereignungsverordnung (AEVO), umgangssprachlich Ausbilderschein genannt.

Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer z. B. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung eine Abschlussprüfung bestanden hat. (z. B. Techniker oder Meister)

Einen Abschluss an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat ( z. B. Bachelor oder Master) oder im Ausland einen Bildungsabschluss erworben hat, dessen Gleichwertigkeit gegeben ist und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen und
4. Ausbildung abschließen.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung ist durch eine Prüfung nachzuweisen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.