Frage des Monats

Kurzarbeit und Abschlussprüfung

Ich bin Inhaber eines mittelständischen Unternehmens im Bereich des Werkzeugbaus. Erstmals in unserer Unternehmensgeschichte mussten wir während der Coronapandemie einen Teil unserer 150 Beschäftigten in Kurzarbeit schicken. Da wir mit diesem Instrument bislang keine Erfahrung hatten, war die Abwicklung anfangs herausfordernd, wurde aber zunehmend besser. Aktuell stellt sich für mich die Frage, ob in jedem Fall eine Abschlussprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt, und wie diese konkret abläuft?
ANTWORT: Ja!
Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgt im Rahmen einer vorläufigen Entscheidung. Nach dem Ende des Bezugs des Kurzarbeitergeldes werden die abgerechneten Bezugszeiträume abschließend geprüft. Das Ergebnis der Abschlussprüfung führt zu einer endgültigen Entscheidung, dies Ihnen regelmäßig schriftlich mitgeteilt wird. Trotz des aktuell hohen Aufkommens strebt die Bundesagentur für Arbeit an, die Prüfung zeitnah nach der Beendigung der Bezugsdauer durchzuführen. Dabei werden in der Regel Unterlagen der Entgeltabrechnung, wie Arbeitszeitnachweise, Entgeltabrechnungen und Lohnjournale sowie fehlende Angaben angefordert, die bisher nicht in den monatlichen Abrechnungen enthalten waren. Im Rahmen der Abschlussprüfung wird die Begründung zum Arbeitsausfall plausibilisiert, alle Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls fehlende Unterlagen beziehungsweise Angaben nachgefordert. Weiterhin wird die von Ihnen vorgenommene Berechnung anhand betrieblicher Unterlagen (zum Beispiel Entgeltabrechnung, Arbeitszeitnachweise) nachvollzogen.

Kontakt

Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill
Am Nebelsberg 1
35685 Dillenburg
Telefon: +49 2771 842-0
Telefax: +49 2771 842-5399
E-Mail: info@lahndill.ihk.de