Frage des Monats

Provision für Personalvermittler

Ich bin Personalleiter eines mittelständischen Unternehmens mit 250 Beschäftigten. Bislang konnten wir unsere offenen Stellen gut selbst besetzen. Nun hatten wir in einem Einzelfall einen Headhunter beauftragt und an diesen nach erfolgreicher Vermittlung eine Provision von 3.500 € gezahlt. Nach Ablauf der Probezeit sollten weitere 1.500 € gezahlt werden.
Im Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter haben wir geregelt, dass dieser die Provision zu zahlen hat, wenn das Arbeitsverhältnis nicht länger als 14 Monate besteht und unter anderem aus von dem Mitarbeiter „zu vertretenden Gründen“ selbst beendet wird.
Bereits nach vier Monaten hat er das Arbeitsverhältnis gekündigt. Ich habe daher von ihm, entsprechend der Regelung im Arbeitsvertrag die Zahlung der Provision verlangt, was er strikt ablehnt. Kann ich die Zahlung verlangen?  

Antwort: Nein!
Mit einem vergleichbaren Fall hat sich aktuell das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil 20.06.2023 (Az.: 1 AZR 265/22) befasst.
Das BAG kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Abwälzungsklausel im Arbeitsvertrag den Arbeitnehmer „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen" im Sinne des § 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) benachteilige. Grundsätzlich sei es nämlich das Risiko des Arbeitgebers, wenn sich die von ihm getätigten Aufwendungen für die Personalbeschaffung nicht „lohnen“, weil der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in rechtlich zulässiger Weise ordentlich kündige. Der Arbeitnehmer habe durch das Grundgesetz ein geschütztes Recht auf freie Berufswahl.
LahnDill Wirtschaft 9/10 2023