Frage des Monats

Kündigung im Kleinbetrieb

Ich bin Inhaber eines Einzelhandelsgeschäfts mit insgesamt 7 Beschäftigten.
Leider musste ich das Arbeitsverhältnis einer langjährigen Mitarbeiterin fristgemäß kündigen, da die Zusammenarbeit einfach nicht mehr funktionierte. Da ich ihr aber keine Steine in den Weg legen wollte, habe ich in der Kündigung angegeben, dass diese aus betriebsbedingten Gründen erfolgt. Diese Stelle soll aber wieder neu besetzt werden.
Zu meiner Überraschung hat sie nun eine Kündigungsschutzklage erhoben.
Der Rechtsanwalt trägt u.a. vor, dass ein Kleinbetrieb nicht verpflichtet sei, Kündigungsgründe anzugeben. Gebe er solche allerdings an, müssten sie der Wahrheit entsprechen, anderenfalls verstoße die Kündigung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und sei damit treu- und sittenwidrig.
Daher frage ich mich, ob die Angabe des Grundes tatsächlich dazu führt, dass auch ich als Kleinbetrieb diesen Grund vor dem Arbeitsgericht beweisen muss.
Antwort: Nein!
Die von Ihnen ausgesprochene ordentliche, fristgerechte Kündigung wird nicht am Maßstab des § 1 Abs. 2 KSchG auf ihre soziale Rechtfertigung überprüft. Es wird also nicht geprüft, ob betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen, die die Kündigung rechtfertigen.
Dies ergibt sich daraus, dass diese Regelungen gem. § 23 Abs. 1 KschG auf Betriebe keine Anwendung findet, in denen in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden (Kleinbetrieb).
Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 2. August 2022 (Az: 3 Sa 285/22) bestätigt.
Es hat insbesondere bestätigt, dass dies auch dann gelte, wenn ein Arbeitgeber ausdrücklich aus „betriebsbedingten Gründen“ kündige.
Auch der erhobene Vorwurf der willkürlichen Kündigung greift vorliegend nicht durch. Ihre Motivation für die Angabe „betriebsbedingter Gründe“ im Kündigungsschreiben, nämlich der Mitarbeiterin „keine Steine in den Weg legen zu wollen“, ist durchaus einleuchtend und daher kein Grund zur Annahme von Willkür.