Frage des Monats

Außerordentliche Kündigung und Weiterbeschäftigung

Ich bin Inhaber eines kleinen Dienstleistungsunternehmens mit 25 Beschäftigten. Leider sehe ich mich gezwungen, meinem Vertriebsleiter, der seit 15 Jahren bei mir beschäftigt ist, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Er hat sich extrem geschäftsschädigend verhalten, was ich nicht hinnehmen kann. Mir ist klar, dass er gegen diese Kündigung gerichtlich vorgehen wird. Aufgrund meiner Erfahrungen, die ich im Rahmen eines anderen arbeitsgerichtlichen Prozesses gemacht habe, überlege ich daher ob ich ihm während des Kündigungsschutzprozesses eine Weiterbeschäftigung anbieten sollte. Andernfalls muss ich im Falle einer Niederlage vor Gericht das Gehalt ohne jegliche Gegenleistung zahlen. Wäre dieses Vorgehen sinnvoll?
Antwort: Nein!
Abgesehen davon, dass die Arbeitsgerichte ohnehin hohe Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 BGB stellen, wäre ein solches Verhalten widersprüchlich.
Durch eine fristlose Kündigung bringen Sie zum Ausdruck, dass das vorgeworfene Verhalten so schwer wiegt, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis während der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzten.
Die angedachte Weiterbeschäftigung stellt insofern einen Widerspruch zur fristlosen Kündigung dar und ist durchaus geeignet, diese unglaubwürdig zu machen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie ihm ein extrem geschäftsschädigendes Verhalten vorwerfen.
LahnDill Wirtschaft 7/8 2023