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Carnet ATA - Der Reisepass für Waren

Erhältlich ist das Carnet ausschließlich bei der IHK. Hier gibt es auch kompetente Beratung, denn nicht in jedem Land gelten für das Carnet ATA die gleichen Regeln.
„Das Carnet gilt hauptsächlich für drei Bereiche: für Berufsausrüstung, für Ausstellung und Messen sowie für Warenmuster. Manche Staaten gestatten zusätzlich die Verwendung eines Carnets auch zu anderen Zwecken, zum Beispiel für internationale Sportveranstaltungen“, erklärt Nathalie Aurin, Referentin für das Bescheinigungswesen bei der IHK Lahn-Dill. Wer beispielsweise für Reparaturdienste in ein Drittland fahren muss, hat meist einen Werkzeugkoffer dabei - seine Berufsausrüstung. Ohne Carnet ATA müsste dieser verzollt werden und eine Sicherheitsleistung oder Kaution beim Einfuhrland hinterlegt werden, auch wenn er bei der Rückreise wieder mitgebracht wird, erklärt Nathalie Aurin. Zwar könne man sich die Zollgebühren im Anschluss zurückerstatten lassen, doch, so Nathalie Aurin weiter: „Das ist ein aufwändiger Prozess, der oft auch noch Gebühren kostet.“
Internationales Abkommen
Das Carnet ATA ist ein internationales Abkommen, an dem 77 Länder beteiligt sind. „Erste Überlegungen für so ein Abkommen gab es bereits nach dem ersten Weltkrieg“, erzählt Amin Moawad, Leiter des Referats International bei der IHK Lahn-Dill. Nach dem zweiten Weltkrieg kam es dann zu einem ersten bilateralen Abkommen mit den Nachbarländern Schweiz und Österreich. Moawad: „Das hat schließlich die Weltzollorganisation zum Anlass genommen, das Carnet ATA in der Form, wie wir es heute kennen, aufzulegen. Das erste Carnet wurde 1961 ausgefüllt.“
Das Heft ist jeweils für ein Jahr gültig, der Besitzer eines Carnets kann beliebig oft verreisen, nur die Blätter für die Warenpositionen, die mit auf die Reise gehen, müssen jeweils neu ausgefüllt werden. Der DIHK bürgt für die deutschen Carnet-Besitzer und wird zur Kasse gebeten, falls es einmal nicht ordnungsgemäß zugeht, und plötzlich nicht mehr alle Waren wieder über die Grenze zurückgehen oder das Ausfuhrblatt fehlt.
77 Länder sind beteiligt
Die 77 am Abkommen beteiligten Ländern handhaben das Carnet unterschiedlich. Nicht in jedem Land gilt das bunte DIN-A-4-Heft als Freifahrschein für alle drei Bereiche Berufsausrüstung, Ausstellung und Messen sowie Warenmuster. Darf man beispielsweise Berufsausrüstung unverzollt mit nach Bahrain nehmen? Bei diesen und anderen Fragen hilft die IHK und berät direkt, was geht und was nicht. Auch, in welchen Sprachen das Carnet ausgefüllt werden muss, ob man es handschriftlich oder nur maschinell ausfüllen darf, wissen die Fachleute von der Kammer.
Einbruch im Coronajahr
190.181 Carnets sind 2019 weltweit ausgestellt worden, Deutschland lag mit 25.725 Carnets auf Platz 2 – direkt nach der Schweiz. „Der Anteil des Lahn-Dill-Kreises an den deutschen Zahlen ist allerdings sehr gering. 2019 haben wir 70 Carnets ausgefüllt, das sind 0,3 Prozent gemessen an allen in Deutschland ausgestellten Carnets“, so Moawad.
Vor allem Messebauer nutzen das Formular. Dass die Corona-Pandemie diese Berufsgruppe besonders getroffen hat, sieht man am Einbruch der Zahlen im vergangenen Jahr. Moawad: „Deutschlandweit wurden 2020 nur 13.311 Carnets ausgestellt, das ist ein Einbruch um 48 Prozent.“ Die IHK Lahn-Dill stellte 20 der Formulare aus. Für 2021 zeigt sich bereits Entspannung: Die Carnet-Zahlen steigen wieder.
Noch funktioniert das Formular nur auf dem Papier, doch die Tage sind gezählt: Laut Online-Zugangsgesetz muss zumindest die Antragsstellung bei so genannten hoheitlichen Tätigkeiten – darunter fällt das Carnet - bis Ende 2022 digital möglich sein. Pilotkammern testen die entsprechende Software bereits seit 2019. Über die Grenze geht das Carnet dann aber nach wie vor noch als Papier. Doch Nathalie Aurin und Amin Moawad wissen bereits: „Der Plan ist, das Carnet komplett zu digitalisieren.“                                                                    
Ihre IHK-Ansprechpartner:
Nathalie Aurin
Tel.: 02771 842 1620
aurin@lahndill.ihk.de
Amin Moawad
Tel.: 02771 842 1610
moawad@lahndill.ihk.de