Frage des Monats

Arbeits- und Pausenzeiten

Ich bin Inhaber eines mittelständischen Unternehmens im Bereich IT-Dienstleistungen. Wir sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Derzeit beschäftige ich rund 80 Mitarbeiter. Bereits vor der Corona-Pandemie hatten wir flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Nun habe ich vermehrt Hinweise der Mitarbeiter erhalten, die der Auffassung sind, dass bei uns die Mindestanforderungen bezüglich der Pausen nicht eingehalten werden. Abgesehen davon, dass ich natürlich die gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten möchte, ist mir der Gesundheitsschutz meiner Mitarbeiter sehr wichtig. Daher frage ich mich, was die Mindestanforderungen sind, und ob diese auch beim mobilen Arbeiten gelten.
ANTWORT: Ja!
Pausen dienen der Erholung und sind für die Arbeitsproduktivität ebenso wichtig wie für den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter. Aus diesem Grund sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Mindestvorschriften vor, die auch für das mobile Arbeiten gelten.
Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Konkret sind die Ruhepausen in § 4 ArbZG geregelt. Danach muss eine gesetzliche Pause mindestens 15 Minuten dauern. Dies schließt kürzere Pausen nicht aus, allerdings zählen sie bei den gesetzlichen Mindestpausenzeiten grundsätzlich nicht mit. Es darf maximal 6 Stunden ohne gesetzliche Pause gearbeitet werden. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit müssen mindestens 30 Minuten, beziehungsweise 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Pausenzeit eingelegt werden. Dabei ist eine Aufteilung möglich, wobei die Mindestdauer von 15 Minuten zu beachten ist. Weiterhin muss die Lage der gesetzlichen Pausen im Voraus feststehen.
Bei eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung, insbesondere auch bei mobiler Arbeit, müssen die Mitarbeiter selbst angehalten werden, ihre Pausen, je nach geplanter Arbeitszeitdauer des betreffenden Tages, selbst einzuplanen. Kurze Arbeitstage, bis zu maximal sechs Stunden Arbeitszeit, können die Mitarbeiter ohne gesetzliche Pausenzeit planen. An „normalen Arbeitstagen“ mit mehr als 6 Stunden bis maximal 9 Stunden Arbeitszeit müssen die Mitarbeiter entweder eine mindestens 30 Minuten dauernde Pause oder zwei Pausen von mindestens 15 Minuten einlegen. An langen Arbeitstagen mit mehr als 9 Stunden Arbeitszeit müssen sie mindestens 45 Minuten Pausenzeit einplanen.