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Ihre Stimme zählt!
Was macht die Vollversammlung?
Die Industrie- und Handelskammern sind Ausdruck gelebter Mitbestimmung im Bereich der Wirtschaft. Sie sind die Selbstverwaltungseinrichtung, in der Unternehmerinnen und Unternehmer das Sagen haben. Ihr wichtigstes Gremium ist die Vollversammlung. Mit der Zusammensetzung der Vollversammlung bildet jede IHK die Wirtschaftsstruktur ihres jeweiligen Kammerbezirks ab. So sollen die Anliegen und Blickwinkel eines jeden Wirtschaftszweigs und jeder Branche in die Entscheidungen der Vollversammlung einfließen.
Um die Wirtschaftsstruktur des jeweiligen Standorts in der Vollversammlung realitätsgetreu abzubilden, werden die Mitglieder der Vollversammlung in Wahlgruppen gewählt. Die Mitglieder einer Wahlgruppe vertreten in der Vollversammlung die Interessen ihrer Wahlgruppe, sind dabei aber dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft an ihrem Standort verpflichtet.
Bei der IHK Lahn-Dill bewerben sich 86 Kandidaten um einen von 45 Sitzen in der Vollversammlung.
Wie funktioniert die Wahl?
Hessen wählt gemeinsam: Rund 450.000 IHK-Mitglieder in Hessen wählen im Zeitraum vom 18. Januar bis 20. Februar 2024 in zehn IHKs die Mitglieder ihrer Vollversammlungen. Im Bezirk der IHK Lahn-Dill sind rund 21.000 IHK-Mitglieder zur Wahl aufgerufen.
Die 86 Kandidaten haben wir auf einer Liste im Internet und in dieser Ausgabe der Lahn-Dill Wirtschaft veröffentlicht. Ab dem 17. Januar verschickt die IHK Lahn-Dill die Wahlunterlagen, damit diese den Wahlberechtigten ab dem 18. Januar 2024 zugehen. Es kann jedoch zu Abweichungen aufgrund verzögerter Postlaufzeiten kommen.
Die IHK Lahn-Dill macht parallel über verschiedene Kanäle auf die Wahl aufmerksam. Ziel ist es, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Jedes IHK-Mitglied ist wahlberechtigt und hat eine Stimme, um über die Kandidaten in seiner Wahlgruppe zu entscheiden – unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Die Wahl ist hybrid
Die IHK Lahn-Dill bietet neben der traditionellen schriftlichen Wahl auch eine Online-Wahl an. Auf der Seite www.ihk.de/lahn-dill/wahl kann jeder Wahlberechtigte mit seinem ihm persönlich zugeschickten Wahlzugang zur virtuellen Urne gehen und seine Stimme abgeben. Die ausgefüllten Wahlunterlagen beziehungsweise die Stimmabgaben online müssen am 20. Februar 2024, um 12 Uhr, in der IHK Lahn-Dill vorliegen.
Anschließend werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis fest und macht die Namen der Gewählten bekannt. Im April 2024 treten die gewählten Mitglieder der neuen Vollversammlung zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählen aus ihrer Mitte das Präsidium für die neue fünfjährige Amtsperiode.
Warum wählen?
Die Gesamtinteressenvertretung der Wirtschaft ist eine der wesentlichen Aufgabe der Industrie- und Handelskammern. Die Teilnahme an der Wahl und die Stimmabgabe sind ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Entscheidungsfindung der Wirtschaft und aktiv gelebte Standortgestaltung. Demokratisch vor allem deshalb, weil jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – genau eine Stimme hat, um diejenigen Vertreter in den Wahlgruppen und der Vollversammlung zu bestimmen, die in den kommenden fünf Jahren über die Belange der Wirtschaft sachkundig mitentscheiden.
LahnDill Wirtschaft Januar/Februar 2024
Kontakt

Ass. jur. Christian Bernhard