Nr. 84514
International

Der AEO (Authorized Economic Operator)

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) hat an Bedeutung gewonnen, seit für die vereinfachten Zollverfahren ähnliche Voraussetzungen gelten und seit in den USA der AEO als gleichwertig mit dem C-TPAT anerkannt wird.

Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)

Zu den Sicherheitsvorgaben für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) gehört häufig auch, dass Lieferanten und externe Dienstleister in das Sicherheitskonzept des AEO S oder F integriert werden. Dazu werden oft sogenannte Sicherheitserklärungen verwendet. Wir beantworten einige häufig gestellte Fragen hierzu.