Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) hat an Bedeutung gewonnen, seit für die vereinfachten Zollverfahren ähnliche Voraussetzungen gelten und seit in den USA der AEO als gleichwertig mit dem C-TPAT anerkannt wird.
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)
Sicherheitserklärungen und AEO
Zu den Sicherheitsvorgaben für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) gehört häufig auch, dass Lieferanten und externe Dienstleister in das Sicherheitskonzept des AEO S oder F integriert werden. Dazu werden oft sogenannte Sicherheitserklärungen verwendet. Wir beantworten einige häufig gestellte Fragen hierzu.