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Risikoanalyse: Bewertung der Unternehmen

Die deutsche Zollverwaltung hat seit vielen Jahren eine Risikoanalyse eingeführt, um durch gezielte Kontrollen das Gros der Wirtschaftsteilnehmer von Überwachungsmaßnahmen entlasten zu können, den Personaleinsatz effizienter zu steuern und gleichwertige Kontrollstandards zu schaffen. Der Risikoanalyse unterliegen die Waren und die Zollbeteiligten (Unternehmen) gleichermaßen. Der Arbeitsbereich Risikoanalyse Zoll in Münster erarbeitet Risikoprofile für die einzelnen Warengruppen, die an die Kontrolleinheiten weitergegeben werden. So können Waren identifiziert werden, bei denen die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und das Betrugsrisiko überdurchschnittlich hoch sind.
Zweiter Bestandteil der Risikoanalyse ist die dezentrale Beteiligtenbewertung. Während die zentrale Risikoanalyse einzelne, anhand von Risikoparametern darstellbare Warensendungen in das Blickfeld des Interesses stellt, stehen bei der dezentralen Beteiligtenbewertung, die im Rahmen der Zollabwicklung auftretenden Beteiligten (Unternehmen) im Vordergrund. Es soll unabhängig vom Risikopotential einzelner Warensendungen untersucht werden, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Beteiligte direkt oder indirekt Zollvorschriften verletzen.
Das IT-Verfahren DEBBI dient der Umsetzung der dezentralen Beteiligtenbewertung. DEBBI ermöglicht es bei den Bundesfinanzdirektionen und den Hauptzollämtern sowie zusätzlich die ZORA Beteiligtenbewertungen (z.B. Ergebnisse von Prüfberichten, aber auch eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren) elektronisch zu erfassen und für Zwecke der Sachbearbeitung anzuzeigen. So wird bei der Beantragung von vereinfachten Zollverfahren auch die dezentrale Beteiligtenbewertung überprüft. Falls ein Unternehmen ein vereinfachtes Zollverfahren oder den Status als AEO hat, sollte dies auch zu einer besseren DEBBI-Bewertung führen. Ab der Einführung des Zollkodex der Union (UZK) ist dies zwingend.

Dem Abfertigungsdienst in den Zollämtern werden die Beteiligtenbewertungen über eine Schnittstelle direkt während der laufenden Warenabfertigung in ATLAS angezeigt. Die mit elektronischen Vorabanmeldungen oder mit elektronischen Zollanmeldungen gesammelten Daten werden der Risikoanalyse unterzogen. Deren Ergebnis entscheidet darüber, ob eine Sendung beschaut wird.
Generell gilt: das Warenrisiko sticht das Beteiligtenrisiko. Das bedeutet, dass bislang beim Import zöllnerischer Hochrisikowaren häufig und wiederholt eine Beschau erfolgt, auch wenn der Importeur eine erstklassige Beteiligtenbewertung hat. Die Lernfähigkeit von ATLAS zu verbessern ist ein lohnendes Projekt.

Stand : Februar 2020