Messen und Ausstellungen
Gruppenförderung
Für Messen und Ausstellungen in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der EU und EFTA (Schweiz mit Liechtenstein, Island und Norwegen) sieht die Messeförderung des Landes Hessen ausschließlich die Gruppenförderung vor. Die Zuwendung kann in unterschiedlicher Höhe gewährt werden und erreicht pro Unternehmen meist nicht die auch hier geltende Obergrenze von 2.000 Euro pro Aussteller.
Eine Gruppe ist dann vorhanden, wenn drei Firmen mit Sitz in Hessen, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind, zusammenkommen, um an einer bestimmten Veranstaltung teilzunehmen. Auch, wenn sich die Firmensitze in unterschiedlichen IHK-Bereichen befinden, übernimmt nur eine IHK die Abwicklung des Fördervorgangs für die ganze Gruppe. Existiert zunächst nur ein Interessent, ist es dessen Aufgabe, zwei oder mehr notwendige Mitaussteller zu benennen.
Wer kann eine Förderung erhalten bzw. wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich sind hessische Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes, Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe förderberechtigt, die nicht mehr als 10 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz bis zu 75 Mio. Euro beträgt. Nur Handwerksbetriebe sind von der Beschäftigtengrenze ausgenommen.
Welche Messen sind förderfähig?
Gefördert werden Messen, die in der Datenbank AUMA (Verband der deutschen Messewirtschaft) verzeichnet sind. Bei der Teilnahme an einer deutschen Messe, muss diese mit "international" gelistet sein.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
- Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport)
- Rücktransport von Exponaten bis max. 2.500,00 Euro förderfähige Kosten
- Versicherung für Stand und Exponate
- Kosten für Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas am Stand
- Obligatorischer Katalogeintrag
- Dolmetscher
- Fremdpersonal im Zusammenhang mit der Messebeteiligung, sofern von den beteiligten hessischen Firmen gemeinsam eingesetzt
Welche Ausgaben werden nicht gefördert?
- Reise- und Hotelkosten
- Umsatzsteuer, die nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist
Wie oft wird gefördert?
Ein Unternehmen hat die Möglichkeit für die selbe Messeteilnahme zwei Mal Förderung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die IHK muss die Fördermittel für ein Unternehmen mindestens vier Wochen vor Beginn der Messe bei der HTAI beantragen. Unternehmen sollten daher den Zuschussantrag so früh wie möglich bei der IHK einreichen. Bei der Teilnahme an deutschen Messen gilt, dass die Bewilligung vor der Anmeldung zur Messe erfolgen muss.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Unternehmen reicht rechtzeitig den "Zuschussantrag Messen und Ausstellungen im In- und Ausland", den “Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn” und die “De-minimis-Erklärung” (s. Downloads) bei seiner zuständigen IHK ein.
Alle weiteren Schritte regelt die IHK in Zusammenarbeit mit der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI). Nach Bewilligung der Förderung durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wird das Unternehmen von der IHK darüber informiert.
Nach der Messe reicht das Unternehmen die Originalrechnungen, Zahlungsbelege und Kontoauszüge über die förderfähigen Ausgaben sowie einen kurzen Sachbericht zur Messe bei der IHK ein. Die IHK erstellt einen Verwendungsnachweis und rechnet mit der HTAI ab. Der Zuschuss wird auf das Konto der IHK überwiesen und sofort von der IHK an das Unternehmen weitergeleitet. Im Anschluss werden die Originaldokumente an das Unternehmen zurück geschickt.
Alle weiteren Schritte regelt die IHK in Zusammenarbeit mit der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI). Nach Bewilligung der Förderung durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wird das Unternehmen von der IHK darüber informiert.
Nach der Messe reicht das Unternehmen die Originalrechnungen, Zahlungsbelege und Kontoauszüge über die förderfähigen Ausgaben sowie einen kurzen Sachbericht zur Messe bei der IHK ein. Die IHK erstellt einen Verwendungsnachweis und rechnet mit der HTAI ab. Der Zuschuss wird auf das Konto der IHK überwiesen und sofort von der IHK an das Unternehmen weitergeleitet. Im Anschluss werden die Originaldokumente an das Unternehmen zurück geschickt.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Unternehmen sollten die Förderung nicht in die Budgetplanung aufnehmen, sondern bei Bewilligung als einen außerordentlichen Zuschuss ansehen.