Messen und Ausstellungen

Einzelförderung

Die Einzelförderung des Landes Hessen ist möglich für Messen und Ausstellungen in allen Drittstaaten, ausgenommen sind die Mitgliedstaaten der EU und Rest-EFTA. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.000,00 Euro pro Unternehmen.

Wer kann eine Förderung erhalten bzw. wer ist Antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind hessische Unternehmen des gewerblichen Mittelstands, Ingenieurbüros und ähnliche freie Berufe förderberechtigt, deren Jahresumsatz bis zu 75 Mio. Euro beträgt.

Welche Messen sind förderfähig?

Gefördert werden Messen, die in der Datenbank AUMA (Verband der deutschen Messewirtschaft) verzeichnet sind.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Planungs- und Bauleitungsleistungen, Gestaltung, Transport)
  • Rücktransport von Exponaten bis max. 2.500,00 Euro förderfähige Kosten
  • Versicherung für Stand und Exponate
  • Kosten für Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas am Stand
  • Obligatorischer Katalogeintrag
  • Dolmetscher

Welche Ausgaben werden nicht gefördert?

  • Reise- und Hotelkosten
  • Umsatzsteuer, die nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist

Wie oft wird gefördert?

Ein Unternehmen hat die Möglichkeit für die selbe Messeteilnahme zwei Mal Förderung zu erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die IHK muss die Fördermittel für ein Unternehmen mindestens vier Wochen vor Beginn der Messe bei der HTAI beantragen. Unternehmen sollten daher den Zuschussantrag so früh wie möglich bei der IHK einreichen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Unternehmen reicht rechtzeitig den "Zuschussantrag Messen und Ausstellungen im In- und Ausland", den “Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn” und die “De-minimis-Erklärung” (s. Downloads) bei seiner zuständigen IHK ein.
Alle weiteren Schritte regelt die IHK in Zusammenarbeit mit der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI). Nach Bewilligung der Förderung durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wird das Unternehmen von der IHK darüber informiert.
Nach der Messe reicht das Unternehmen die Originalrechnungen, Zahlungsbelege und Kontoauszüge über die förderfähigen Ausgaben sowie einen kurzen Sachbericht zur Messe bei der IHK ein. Die IHK erstellt einen Verwendungsnachweis und rechnet mit der HTAI ab. Der Zuschuss wird auf das Konto der IHK überwiesen und sofort von der IHK an das Unternehmen weitergeleitet. Im Anschluss werden die Originaldokumente an das Unternehmen zurück geschickt.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Unternehmen sollten die Förderung nicht in die Budgetplanung aufnehmen, sondern bei Bewilligung als einen außerordentlichen Zuschuss ansehen.