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Entsendung von Mitarbeitern nach Schweden

Für Unternehmen, die Mitarbeiter zur Abwicklung geschlossener Dienstleistungsverträge nach Schweden entsenden, gibt es verschiedene Anzeige- und Meldepflichten. Was im Einzelfall zu tun ist, muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit in Schweden überprüft werden.

Meldepflicht

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in Schweden geltenden Arbeitsbedingungen durch ausländische Unternehmen ist das Schwedische Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbeidsmiljöverket), die ausführliche Informationen in englischer Sprache, oder automatisiert auch in deutscher Sprache bereitstellt:
Ein Mitarbeitereinsatz zur Ausführung eines Auftrages oder einer Dienstleistung muss vorab gemeldet werden, ab dem 30. Juli 2020 bereits ab dem ersten Tag. Die Meldung kann bei der Arbeidsmiljöverket auch in deutscher Sprache erfolgen.
Es muss eine Kontaktperson als Ansprechpartner zur Vorlage notwendiger Unterlagen für Arbeidsmiljöverket angegeben werden, die sich während des gesamten Arbeitseinsatzes in Schweden aufhält. Diese ist Anlaufstelle für die schwedische Arbeitsbehörde und Schnittstelle zum Entsendeunternehmen. Ein Aufenthalt in Schweden, der 3 Monate überschreitet, muss dem Schwedischen Ein- und Auswanderungsamt („Migrationsverket“) gemeldet werden.

Entlohnung der Mitarbeiter

Es gibt in Schweden keine allgemeinverbindlichen Mindestlöhne. Die auch für ausländische Unternehmen geltenden Mindestlohnsätze ergeben sich aus der für eine bestimmte Branche geltenden Kollektivvereinbarung, die zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ausgehandelt wird.

Bau- und Montagearbeiten

Ausführliche Informationen zur Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten, und damit verbundene Voraussetzungen von Ausführung von Elektroarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten insbesondere zur ID06-Karte, sind in deutscher Sprache auf der Internetseite der Handwerkskammer Flensburg hinterlegt.

Mautpflicht für Lastkraftwagen (LKW) über 12 Tonnen

Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen benötigen für die Nutzung der Autobahnen in Schweden, wie auch in Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden, die elektronische Eurovignette.

Adressen und Beratung

Die nötigen Adressen der Kontaktbehörde in Schweden finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union. In der Broschüre „Arbeiten in Schweden – Information zur Sozialversicherung“ des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) finden Sie weitere wertvolle Informationen.
Wenn Sie bei der Registrierung Ihrer Entsendung bei der zuständigen Behörde ab dem ersten Tag oder der Zurverfügungstellung der notwendeigen Kontaktperson Unterstützung beziehungsweise zu den Änderungen im Entsendungsgesetz Beratung benötigen, hilft Ihnen die Rechtsberatung der Deutsch-Schwedischen Handelskammer unter recht@handelskammer.se gerne weiter.
Stand: August 2021