International

Entsendung nach Norwegen

Registrierung im Handelsregister

Wer in Norwegen wirtschaftlich tätig werden möchte, braucht eine sogenannte Organisationsnummer, die zur Identifizierung bei den norwegischen Behörden dient. Auch Unternehmen, die lediglich Arbeitnehmer nach Norwegen entsenden oder überlassen, benötigen diese Organisationsnummer.
Die Organisationsnummer erhält, wer eine norwegische Firma oder eine unselbstständige Filiale einer deutschen Firma im zentralen norwegischen Handelsregister in Brønnøysund registriert. Die Pflicht zur Eintragung ist unabhängig von Ort, Dauer des Einsatzes und der Höhe des zu erwartenden Umsatzes.
Die Registrierung erfolgt dabei über ein entsprechendes Onlineportal des norwegischen Handelsregisters.

Entsendemeldung

Spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsausführungsbeginn müssen umfängliche Angaben an die norwegischen Arbeitsschutzbehörden gemacht werden. Die Meldepflicht gilt dabei sowohl für Gewerbetreibende als auch für öffentliche Organe. Handelt es sich dagegen beim Auftraggeber um eine Privatperson oder beläuft sich der Auftragswert auf weniger als 20.000 NOK, besteht keine Pflicht, diese Angaben zu machen.
Die Erfüllung der Meldepflicht geschieht durch Einsenden des Formulars „RF-1199“ über die Online-Plattform „altinn“. Dabei sind unter anderem Angaben zu Auftraggeber, Hauptauftraggeber, Baustelle, Auftragsdauer, Gewerk, Art des Vertrages sowie eingesetzte Subunternehmen zu machen. Hierzu finden Sie nützliche Informationen auf der Webseite des sua (service center for foreign workers). Die Entsendemeldung kann elektronisch durchgeführt werden
Deutsche Unternehmen dürfen vorübergehend in Norwegen ihre Dienstleistung ‎erbringen. Einige Tätigkeiten sind jedoch reglementiert. Die Internetseite der Europäischen Kommission enthält eine Datenbank der reglementierten Berufe.
Unterbleibt die Meldung, gehen die norwegischen Steuerbehörden davon aus, dass das betreffende Unternehmen nicht nur eine Entsendung durchführt, sondern permanent in Norwegen tätig ist, mit der Folge, dass sowohl das Unternehmen selbst als auch seine Arbeitnehmer als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen werden. Es folgt eine pauschale Steuerfestsetzung, die in Deutschland auf dem Wege der Amtshilfe vollstreckt wird.

Norwegische Lohn- und Arbeitsschutzbedingungen

Bei der Entsendung sind zwingend auch die lokalen Lohn- und Arbeitsschutzbedingungen einzuhalten. Insbesondere Mindestlöhne und Tarifverträge müssen beachtet werden. Unsere Partner von Germany Trade & Invest (GTAI) haben eine Information zu norwegischen Lohn- und Arbeitsbedingen zusammengestellt. 
Wie Sie dem UDI Application Portal entnehmen können, müssen Sie, bei einem Aufenthalt von über drei Monaten, für Norwegen eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Sozialversicherung

Sie und Ihre Mitarbeiter bleiben in Deutschland sozialversichert, solange:
  • die Entsendung die Dauer von 24 Monaten nicht überschreitet,
  • der Entsandte keinen anderen ablöst, dessen Entsendezeitraum abgelaufen ist und
  • mindestens 25 Prozent der Geschäftstätigkeit in Deutschland liegen.
Beantragen Sie für sich und Ihre Mitarbeiter die A1-Bescheinigung bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung. Besteht keine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse, wenden Sie sich an den Rentenversicherungsträger. Eine Kopie der A1-Bescheinigung senden Sie an die Berufsgenossenschaft. Senden Sie die A1-Bescheinigung außerdem an die norwegische Sozialversicherungsbehörde NAV, um eine Freistellung in Norwegen zu beantragen:
NAV Internasjonalt, Postboks 8138 Dep., 0033 Oslo

Weitere Informationen

Unterstützung bei offenen Fragen und den Entsendeformalitäten erhalten Sie von der Deutschen Handelskammer in Norwegen.
Mehr Einblick über die Arbeitsbedingungen erhalten Sie von der Norwegischen Arbeitsinspektion.
Die Germany Trade & Invest (GTAI) bietet auf ihrer Webseite auch weitere Länderinformationen zu Dienstleistungen in Norwegen.
Die Europäischen Kommission hat umfangreiche Informationen zur Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland zusammengestellt.
In der Broschüre „Arbeiten in Norwegen – Information zur Sozialversicherung” des Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) finden Sie weitere wertvolle Informationen.