EORI-Nummer

Für Zollanmeldungen ist Registrierung beim Zoll erforderlich

1. Was ist EORI?

EORI (Economic Operators' Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mithilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist.

2. Wer braucht eine EORI-Nummer?

Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA ist eine EORI erforderlich. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, können den Antrag auf Registrierung und Erteilung bislang während der Abwicklung ihres ersten Vorgangs stellen (Artikel 4l, Zollkodex-Durchführungsverordnung). Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anmeldung über einen Dienstleister erfolgt. Sowohl ATLAS Ausfuhr (Release 8.4) als auch die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) funktionieren nur mit gültiger EORI-Nummer.
Entsprechend den EU-rechtlichen Vorschriften dürfen nur rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer erhalten. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine vierstellige Niederlassungsnummer identifiziert.

3. Wie sieht die EORI-Nummer aus?

In Allen EU-Staaten wird das jewelige Länderkürzel vorangestell, in Deutschland also DE. Danach folgt eine 15stellige Nummernkombination, also z. B. DE000000001234567.
EORIs mit der Länderkennung GB werden in der EU nach dem Brexit ungültig.

4. Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?

Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import). Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.

5. Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?

Schriftlicher Antrag

Die EORI-Nummer erhalten Sie kostenlos auf Antrag von der Generalzolldirektion, Dienstort Dresden, Stammdatenmanagement.  Die Antragsformulare 0870a (Unternehmen) 0870b (Niederlassungsnummer und 0870c (Privatpersonen) sowie Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls. Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform o.ä.) müssen Sie die Stammdaten aktualisieren.

Elektronischer Antrag

Sie können die EORI-Nummer auch über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) des Zolls elektronisch beantragen. Hierfür benötigen Sie lediglich ein gültiges ELSTER-Zertifikat. Änderungen von Stammdaten erfolgen auch auf diesem Weg. Vorteil des BuG ist, dass Sie Änderungen der Stammdaten selbst vornehmen können und dass die Erteilung der EORI bedeutend schneller funktionieren soll als bei der Beantragung auf Papier.

6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine (gültige) EORI-Nummer habe?

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die Zollverwaltung klären (info.eori@zoll.de). Alternativ kann die Abfrage direkt über die Datenbank der EU erfolgen.

7. Wo finde ich weitere Details, auch über die Nutzung ausländischer EORI-Nummern?