Export

Verzicht auf Unterschriftshinterlegungen

Die IHK Lahn Dill verzichtet seit dem 1. Januar 2020 auf die Vorlage von Unterschriftsproben.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Anforderungen bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen und sonstigen außenwirtschaftlichen Bescheinigungen (z. B. Handelsrechnung, sowie Carnet ATA/CPD) hin:
  • bei der Beantragung von Exportdokumenten wird auf die Vorlage von sog. Unterschriftenproben und / oder Vollmachten verzichtet
  • eine Vollmacht für den beantragenden Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens wird künftig nur noch ausnahmsweise von der IHK Lahn-Dill zur schriftlichen Vorlage verlangt.
  • ist dagegen ein externer Dienstleister (Bank, Spediteur, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft o. ä.) mit der Beantragung dieser Dokumente für das im IHK Bezirk der IHK Lahn-Dill angehörige Unternehmen beauftragt, ist weiterhin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Alle der IHK Lahn-Dill bis dato vorgelegten Unterschriftenproben und / oder Vollmachten für eigene Mitarbeiter werden nach den Voraussetzungen der DSGVO aufbewahrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist einer Vernichtung zugeführt.
Vollmachten und Unterschriftenproben externer Dienstleister werden bis zum Widerruf durch das Vollmacht gebende Unternehmen unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben weiterhin aufbewahrt.