Haben Sie an alles gedacht?
Checkliste: das IHK-Ursprungszeugnis
| Position | Frage | Erledigt? |
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| 1. | Ist ein Zugang zum eUZweb vorhanden? Sind die Formulare für den Druck im Unternehmen vorhanden? Hinweis: Die Zugangsdaten zum eUZweb erhalten Se bei Ihrer örtlich zuständigen IHK. Die Anmeldung beim eUZ und die Formularbestellung sind über unsere Homepage möglich. Falls Sie das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) nutzen, benötigen Sie keine Formulare mehr. Dann können Sie sich das Ursprungszeugnis direkt als PDF herunterladen. |
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| 2. |
Haben Sie die offizielle Bezeichnung für die Ursprungsländer verwendet?
Beispiele: Großbritannien, nicht England; Niederlande, nicht Holland; Europäische Union, nicht Europäische Gemeinschaft.
Tipp: Nutzen Sie in der Webanwendung für das elektronische Ursprungszeugnis die Flaggen für die Felder 2 + 3.
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| 3. |
Wurden die Waren „im eigenen Betrieb in Deutschland“ und/oder „in einem anderen Betrieb“ hergestellt?
Bitte in Feld 8 die jeweilige Erklärung zur Warenherkunft angeben.
Falls beide Fälle zutreffen, bitte die entsprechenden Positionen der Fremdfertigung in dem dafür vorgesehenen Feld 8 angeben
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| 4. |
Sind für alle, nicht im eigenen Betrieb hergestellten Waren, Ursprungsnachweise beigefügt?
Bitte beachten, es gibt KEINE Wert- bzw. Bagatellgrenzen!
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| 5. |
Können die Ursprungsnachweise eindeutig und leicht den Warenpositionen zugeordnet werden?
Die beigefügten Nachweise sind entsprechend zu kennzeichnen.
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| 6. |
Ist die Warenbeschreibung (Feld 6) nachvollziehbar?
Die Warenbeschreibung soll für Dritte verständlich sein und eine eindeutige Zuordnung zu den Ursprungsnachweisen ermöglichen. Unzulässig sind Angaben wie Zolltarifnummern oder Herstellerhinweise. Ferner dürfen nur solche Waren aufgeführt werden, deren Ursprungsland bekannt und belegbar ist.
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| 7. |
Wenn hinsichtlich der Warenbeschreibung auf eine Handelsrechnung verwiesen wird:
a) Ist die Handelsrechnung als Anlage zu Feld 6 hochgeladen?
b) Ist in Feld 6 ein eindeutiger Bezug (Rechnungs-Nr., Datum) auf die Handelsrechnung vorhanden?
c) Sind die Ursprungsländer im Feld 3 oder im Feld 6 aufgeführt?
d) Ist eine eindeutige und leichte Zuordnung der Ursprungsländer zu den Warenpositionen der Handelsrechnung ersichtlich?
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| 8. |
Sind für das Bestimmungsland Kopien erforderlich?
Falls ja, müssen Sie die gelben Durchschriften verwenden. Die Anzahl können Sie im Feld 8 beantragen.
Hinweis: Hilfreich sind die Konsulats- und Mustervorschriften (K und M) bzw. die Datenbank Access2Markets
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| 9. |
Sind Angaben auf der Rückseite erforderlich?
Für manche Bestimmungsländer sind zusätzlich Angaben auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses erforderlich. Achten Sie darauf, dass nur der erste Eintrag in Feld 8 von der IHK bescheinigt wird. Das zweite Feld ist nur für Einträge gedacht, die nicht von der IHK bescheinigt werden.
Hinweis: Hilfreich sind die Konsulats- und Mustervorschriften (K und M) bzw. die Datenbank Access2Markets
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| 10. |
Widerspricht der Text auf der Rückseite den Ursprungsangaben auf dem Ursprungszeugnis (Vorderseite)?
Die Angaben auf der Vorderseite müssen mit den Angaben auf der Rückseite übereinstimmen. Achten Sie darauf, dass Ihre Firma als Absender der Erklärung aus dem Text hervorgeht.
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| 11. |
Wie reiche ich den Antrag ein?
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| 12. |
Wie geht es jetzt weiter?
Die IHK prüft Ihren Antrag und kann ihn entweder zur Korrektur kommentieren oder wenn alles ordnungsgemäß beantragt wurde bewilligen.
Nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie diesen …
a) … herunterladen. Es wird automatisch eine PDF-Datei generiert.
b) … ausdrucken. Achten Sie darauf, dass Sie die richtigen Formulare verwenden. Sollte der Druck fehlerhaft sein, können Sie über den Button „Fehldrucke melden“ eine neue Druckfreigabe auslösen.
Anschließend kann das Dokument an Ihren Kunden per Mail oder Post versendet werden.
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