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Finanzierungsinstrumente des Exports

Insbesondere bei größeren Liefersummen z. B. im Bereich Maschinen und Anlagen spielt die Exportfinanzierung eine wichtige Rolle.
So ist die Auftragsvergabe häufig von einem für den ausländischen Kunden günstigen Finanzierungsangebot abhängig.
Wichtige Finanzierungsinstrumente sind:
Lieferantenkredit
Beim Lieferantenkredit wird der Kredit dem Exporteur von der inländischen Bank (z. B. des Exporteurs) gewährt, beim Bestellerkredit (gebundener Finanzkredit) dem ausländischen Importeur, gleichfalls von der inländischen Bank.
Dem Kreditnehmer wird nach Prüfung seiner Bonität eine Kreditlinie in Inlandswährung eingeräumt, die er bis zum zugesagten Höchstbetrag in Anspruch nehmen und nach Belieben tilgen kann.
Vorauszahlung, Anzahlung
Vorauszahlung bedeutet Leistung des geschuldeten Betrags in voller Höhe vor Erhalt der geschuldeten Ware.
Für den Bezieher der Ware ist die Vorauszahlung die ungünstigste, für den Verkäufer die günstigste und sicherste Zahlungsbedingung, weil das Risiko des Zahlungsausfalls vollständig ausgeschlossen wird.
Anzahlung bedeutet Leistung eines Teils des bei Lieferung geschuldeten Betrags vor Erhalt der Ware.
Es wird eine Vorleistung erbracht, der noch keine Gegenleistung gegenüber steht.
Bankkreditlinien
Ausgehend von einem Kreditvertrag, vergeben Banken verschiedene Arten von Krediten.
Im Wesentlichen unterscheidet man Bankkredite von Finanzinstituten und Privatkredite von Privatpersonen und Geschäftspartnern.
Das Kreditgeschäft ist eine der Kerntätigkeiten der Banken. In der Regel verleihen Banken dabei kein eigenes Geld, sondern nehmen diese Mittel von Kunden oder am Kapitalmarkt auf.
Die Rückzahlung an ihre Gläubiger müssen die Banken jederzeit sicherstellen können. Deshalb ist vor der Vergabe von Krediten eine genaue Kreditprüfung erforderlich.

Fragen Sie bei Ihrer Bank nach weiteren Informationen und den Konditionen.
Kreditverhandlungen erfolgreich führen
Währungskredit
Der Währungskredit ist ein in der ausländischen Währung vergebener Kredit, der ein Konto in dem Exportland voraussetzt.
Diese Kreditart lohnt sich lediglich, wenn der Exportgewinn in der gleichen Währung berechnet wird.
Euromarktfinanzierung
Die Exportbank sorgt für die Erstfinanzierung, durch eine Kreditaufnahme am Euromarkt, da dies für den Exporteur günstiger sein kann, als eine Kreditaufnahme am Inlandsmarkt.
Wechselkredit
Man unterscheidet folgende Kreditarten: Wechseldiskont, Akzeptkredit und Rembourskredit.
Wechseldiskont
Der Wechsel gewährt dem Exporteur die einfache Möglichkeit, sich von diesem Kredit durch seine Bank refinanzieren zu lassen.
Der Exporteur erhält den Wechselbetrag abzüglich eines Abschlages (Diskont) ausgezahlt.
Die Diskontierung von Wechseln ist wegen der anzuwendenden Zinssätze immer ein kostengünstigeres Finanzierungsinstrument als der Kontokorrentkredit.
Akzeptkredit
Der Akzeptkredit ist ein kurzfristiger Kredit von Banken, der dem Kreditnehmer durch Akzeptierung von auf die Bank gezogenen Wechseln unter der
Bedingung gewährt wird, dass der Gegenwert des Akzeptkredites vor Fälligkeit
(in der Regel zwei Banktage) dem Kreditgeber zur Verfügung gestellt wird.
Der Akzeptkredit ist ein Kreditleihgeschäft, bei dem die Bank keine Geldmittel einräumt.
Rembourskredit
Durch die Einschaltung der Bank des Importeurs (Akkreditivbank) kann der von
der Bank des Exporteurs gewährte Akzeptkredit bei der Fälligkeit des
Wechsels durch die Akkreditivbank bezahlt werden (Rembourskredit).
Für den Käufer entsteht ein Vorteil, wenn die Zinsen im Land des Verkäufers unter denen im Käuferland liegen.
Export-Akkreditiv
Das Dokumentenakkreditiv (kurz Akkreditiv genannt) ist im Außenhandel ein beliebtes Zahlungssicherungsinstrument für Warenlieferungen.
Wenn auch heute das Akkreditiv im europäischen Raum, besonders innerhalb der EU, nur noch selten benutzt wird, so ist es im Überseehandel und auch im Handel mit den ost- und südosteuropäischen Ländern sehr gebräuchlich und heute wieder verstärkt im Einsatz.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass es in den ehemaligen Staatshandelsländern nur wenige staatliche Betriebe gab, die Importe durchführten. An deren Stelle ist eine bedeutende Anzahl privater Betriebe getreten, mit denen die Abwicklung der Transaktionen nur per Akkreditiv erfolgen kann.
Ankauf und Bevorschussung bei Dokumenten - Inkassi
Inkasso ist die Bearbeitung von Dokumenten durch Banken, die entsprechende Weisungen von Kunden erhalten haben, mit dem Ziel
  • ein Akzept oder eine Zahlung zu erlangen bzw.
  • Handelspapiere gegen Akzept bzw. Zahlung auszuhändigen oder
  • Dokumente unter anderen Bedingungen auszuhändigen.
Mit dem Dokumentären Inkasso (englisch: collection, französisch: encaissement) werden die Banken beauftragt, wenn zwischen den Geschäftspartnern im Kaufvertrag die Zahlungsbedingungen "Dokumente gegen Zahlung" (documents against payment, abgekürzt: d/p) oder "Dokumente gegen Akzept" (documents against acceptance, abgekürzt: d/a) vereinbart wurden.
"Dokumente gegen Zahlung" wird im Kaufvertrag vereinbart, wenn der Exporteur kein Zahlungsziel gewährt, "Dokumente gegen Akzept" hingegen, wenn der Exporteur dem Importeur ein Zahlungsziel gewähren will, das durch das Akzept des Importeurs abgesichert ist.
Anstelle des Akzepts des Importeurs wird heute aus Gründen der Sicherheit gelegentlich auch das Aval (Einlöseversprechen) der Inkassobank verlangt.
Zessionskredit
Zessionskredite sind Bankkredite, die mit Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen unterlegt sind.
Zession ist die Übertragung einer Forderung aus dem Vermögen des ursprünglichen Gläubigers (des Zedenten) in das Vermögen eines anderen (des Zessionars).
Der Zessionar tritt an die Stelle des Zedenten.
Die Abtretung zwischen Zedent (z. B. Lieferant) und Zessionar (z. B. Bank) erfolgt treuhänderisch, d.h. die Bank darf sich aus der abgetretenen Forderung nur in Höhe des bei ihr offenen Saldos befriedigen. Ein etwaiger Überschussbetrag steht dem Kreditnehmer (Zedent) zu, der auch das Ausfallrisiko trägt.
Mantel-Zession ist eine Form der Sicherungsabtretung gegenüber Kreditinstituten, bei der der Kreditnehmer dem Kreditinstitut Teile seiner Forderungen abtritt und sich verpflichtet, von ihm eingezogene Forderungen durch andere rechtsbeständige Forderungen zu ersetzen.
Als „Mantel“ bezeichnet man den Rahmenvertrag, der laufend ergänzt wird durch aktuelle Listen der abgetretenen Forderungen. Erst mit Einreichung der Forderungslisten wird die Abtretung wirksam.
Global-Zession ist die Abtretung genügend bestimmter oder bestimmbarer gegenwärtiger und zukünftig entstehender Forderungen (z. B. alle Forderungen gegen Kunden mit den Anfangsbuchstaben A-K). Die Einreichung der Forderungslisten hat für die Abtretung nur noch deklaratorische Bedeutung.
Der Zessionskredit wird im allgemeinen nur in Höhe von maximal 70% bis 80% des Fakturenwertes gewährt.
Im Gegensatz zur Forderungsverpfändung ist die Anzeige an den Drittschuldner keine Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit der Abtretung. Diese Abtretung bezeichnet man als stille Zession.
Die Bank behält sich grundsätzlich das Recht vor, die Zession offenzulegen, wenn der Kredit gefährdet erscheint oder notleidend wird.
Diese Form der Abtretung bezeichnet man als offene Zession.
Ein schwerwiegendes Hindernis bildete lange Zeit die restriktive Haltung von Großkonzernen und Handelsfirmen, die die Abtretung von Forderungen ihrer Lieferanten an Dritte in ihren Einkaufsbedingungen untersagten.
Durch das im Herbst 1994 durch den BGH gefällte Urteil und die daraus abgeleitete neue Vorschrift des §354a HGB steht nunmehr der gesamte Forderungsbestand für Finanzierungszwecke zur Verfügung.
Diese Forderungen dürfen nun auch entgegen einem möglichen Abtretungsverbot zediert werden, sowohl an eine Bank zum Zweck der Kreditsicherung als auch im Wege des Forderungsverkaufs an ein Factoring-Institut.
Lombardkredit
Ein Lombardkredit beinhaltet die Verpfändung von Sachgütern (u.a. Rohstoffe, Kaffee oder Tabak).
Diese Güter sind sowohl an der Börse handelbar als auch leicht versteigerbar.
Bei einer Wertpapierverpfändung, verkauft das Kreditinstitut diese mit einer Rückkaufsverpflichtung an die EZB, um kurzfristige Kredite vergeben zu können. (Pensionsgeschäfte).
Export-Factoring
Aus der Sicht des Exporteurs ist Exportfactoring als laufender Verkauf von kurzfristigen Exportforderungen an eine Factoringgesellschaft (an einen Factor) zu charakterisieren.
Gegenstand des Factoring sind nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Abnehmer; Forderungen an Verbraucher werden nicht angekauft.
Factoringgesellschaften übernehmen auch bei echtem Factoring im Allgemeinen nur das (wirtschaftliche) Delkredererisiko im Sinne der Zahlungsunfähigkeit des Importeurs, nicht jedoch die Politischen Risiken und nur ausnahmsweise Wechselkursrisiken.
Das Factoring umfasst i.d.R. die drei Teilbereiche: Dienstleistungsfunktion, Delkrederefunktion und Finanzierungsfunktion.
Ware gegen Ware
Beim Kompensationsgeschäft werden Waren gegen Waren (bzw. Dienstleistungen) getauscht, z. B. werden Arzneimittel geliefert und in Fußbällen "bezahlt".
Dabei werden Lieferung und Gegenlieferung im Rahmen ein und desselben Vertrags in einer Währung bewertet und unter Umständen sogar formal fakturiert und gegeneinander aufgerechnet.
Bei Gegengeschäften verpflichtet sich der Verkäufer der Exportware, für einen Teil des Exporterlöses Waren aus dem Abnehmerland abzunehmen.
Es handelt sich dabei um zwei sich wertmäßig entsprechende, formal aber getrennte Verträge.
Exportgarantien des Bundes
Die Exportkreditgarantien des Bundes, die sogenannten Hermes-Deckungen, dienen als Unterstützung für den Export in schwierige Märkte.
Mit ihnen können deutsche Unternehmen ihre Exporte gegen Länder- und Käuferrisiken absichern.
Da der Bund keine marktfähigen Risiken übernimmt, d. h. solche Geschäfte nicht deckt, die üblicherweise von privaten Versicherern abgesichert werden, können im Kurzfristgeschäft nur Ausfuhren an Abnehmer versichert werden, die ihren Sitz außerhalb der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) haben sowie in den Ländern Korea, Mexiko und Türkei.
Je nach Art des Exportgeschäftes bieten sich unterschiedliche Deckungsformen an.
Die Wichtigsten sind:
  • Ausfuhrpauschalgewährleistungen für Unternehmen, die regelmäßig verschiedene Abnehmer beliefern
  • Einzeldeckungen für einmalige Lieferungen
  • Revolvierende Einzeldeckungen für wiederkehrende Lieferungen an einen Abnehmer
Hinzu kommt eine Reihe von weiteren Deckungsformen. Umfangreiche und aktuelle Informationen zu diesem Instrumentarium erhalten Sie auf dem Portal zur Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland.
Hermes Deckung
Die Euler Hermes Deutschland AG und die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) bearbeiten im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland die staatlichen Exportkreditgarantien. In diesem Konsortium ist Euler Hermes der Federführer.
Voraussetzungen für Hermes-Deckungen
  • Die Ware muss überwiegend deutschen Ursprungs sein.
  • Der Käufer muss kreditwürdig sein.
  • Die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Käuferland müssen ausreichend stabil sein.
  • Zwischen Exporteur und Käufer müssen handelsübliche Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein.
  • Die Hermes-Deckung muss vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt worden sein.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal zur Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland.