Nachhaltigkeit

PPWR - Liveticker

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bringt zahlreiche neue Anforderungen für Unternehmen mit sich. In unserem PPWR-Liveticker informieren wir Sie fortlaufend über aktuelle Entwicklungen, wichtige Fristen, neue Vorgaben und praxisrelevante Hinweise zur Umsetzung.
Seit dem 12. August 2026 findet die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Anwendung. Einige Vorgaben gelten bereits unmittelbar, etwa die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Viele weitere Pflichten finden in den kommenden Jahren Anwendung, darunter die Kennzeichnung von Verpackungen mittels Piktogrammen, Vorgaben zur Recyclingfähigkeit sowie Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen.
Wichtig: Zahlreiche Regelungen hängen von sogenannten sekundären Rechtsakten der Europäischen Kommission ab. So müssen Verpackungen beispielsweise ab 2030 grundsätzlich zu mindestens 70 % recyclingfähig sein. Die Kriterien zur Bewertung dieser Recyclingfähigkeit sollen bis zum 1. Januar 2028 festgelegt werden. Verzögert sich dieser Rechtsakt, verschiebt sich auch der Anwendungszeitpunkt 2030. Ähnlich verhält es sich bei der Kennzeichnung von Verpackungen mit Piktogrammen: Der erforderliche Rechtsakt wurde zum 12.08.2026 angekündigt. Bislang aber noch nicht veröffentlicht, sodass die Kennzeichnung gemäß Artikel 12 (Piktogramme) nicht ab dem 12. August 2028 verpflichtend wird.
Den aktuellen Stand der Rechtsakte können Sie z. B. über den PPWR Tracker von Europen verfolgen.
Wir bieten zudem im Rahmen der Umwelt- und Energieberatungsstelle Mittelhessen ein PPWR-Update via E-Mail an. Über das PPWR-Update werden Sie über wichtige Aktualisierungen und Veröffentlichungen rund um die PPWR informiert. Die IHK-Umwelt- und Energieberatungsstelle Mittelhessen ist ein gemeinsames Angebot der IHK Fulda, IHK Gießen-Friedberg IHK Lahn Dill sowie IHK Limburg.
Wenn Sie daran Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Kristin Bartsch: +49 2771 842-1550, bartsch@lahndill.ihk.de.