STOFFE UND GEMISCHE

CLP-Verordnung

EU-Chemikalien-Verordnung CLP (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) vom 20. Januar 2009

Ziele der CLP-Verordnung:
  • Umgang mit gefährlichen Chemikalien sicher gestalten
  • freier Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten Erzeugnissen
  • weltweite Harmonisierung und Vereinfachung des Welthandels im internationalen Chemikalienhandel
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Nach ihr müssen gefährliche Stoffe und Gemische eingestuft und mit Gefahrensymbolen sowie Sicherheitshinweisen versehen werden. Der nationalen REACH-CLP-Biozid-Helpdesk gibt umfangreiche Informationen zur CLP-Verordnung. Zur Einstufung, Kennzeichnung, Gefahrenhinweisen sowie Arbeitsschutzaspekten von vielen Stoffen und Gemischen lassen sich in der GESTIS-Stoffdatenbank recherchieren.