Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung | CSRD | VSME
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa befindet sich im Wandel. 2022 wurde aus der CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) u. a. mit dem Ziel mehr Transparenz über die Nachhaltigkeitsberichtserstattung zu schaffen. Mit der Novelle der CSRD wollte die EU ursprünglich den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erweitern.
Durch die Vereinfachungen im „EU‑Omnibus‑Paket“ (2025–2026) wurde der Anwendungsbereich jedoch deutlich eingeschränkt, so dass deutlich weniger Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen sind.
Für viele Unternehmen stellt sich daher die Frage:
„Bin ich betroffen? Wenn nicht, spielt Nachhaltigkeitsberichterstattung dennoch eine Rolle für mein Unternehmen?“
Abkürzungen
CSR = Corporate Social Responsibility
CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464)
ESG = Environmental, Social, und Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
ESRS = European Sustainability Reporting Standards. Verbindlicher EU-Berichtsstandard für alle Unternehmen, die unter CSRD fallen. Kann auch freiwillig angewendet werden.
EU-Omnibus-Paket = großes Reformpaket der EU zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsregeln
Stop-the-clock = EU-Richtlinie aus April 2025. Verschiebt CSRD-Fristen um ca. 2 Jahre
VS = Voluntary Standard. Überarbeitete Form des VSME.
VSME = Voluntary European Sustainability Report Standard
CSR = Corporate Social Responsibility
CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464)
ESG = Environmental, Social, und Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung)
ESRS = European Sustainability Reporting Standards. Verbindlicher EU-Berichtsstandard für alle Unternehmen, die unter CSRD fallen. Kann auch freiwillig angewendet werden.
EU-Omnibus-Paket = großes Reformpaket der EU zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsregeln
Stop-the-clock = EU-Richtlinie aus April 2025. Verschiebt CSRD-Fristen um ca. 2 Jahre
VS = Voluntary Standard. Überarbeitete Form des VSME.
VSME = Voluntary European Sustainability Report Standard
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Richtlinie (EU) 2022/2464) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie verpflichtet bestimmte Unternehmen, neben Finanzkennzahlen auch Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenzulegen. Berichtet wird nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Ziel ist eine einheitliche, vergleichbare und verlässliche Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Der Standard (ESRS) soll ebenfalls vereinfacht werden und befindet sich aktuell in der Konsultation. Eine Veröffentlichung wird bis Ende Juni erwartet.
Wer ist aktuell von der CSRD betroffen?
Nach dem derzeitigen Stand der Omnibus-Reform gilt die Berichtspflicht künftig grundsätzlich nur noch für sehr große Unternehmen.
Betroffen sind Unternehmen, die:
- mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und
- einen Jahresumsatz von mehr als 450 Mio. Euro erzielen.
Viele mittelständische Unternehmen und börsennotierte KMU, die ursprünglich von der CSRD erfasst werden sollten, fallen nach den aktuellen EU-Beschlüssen (EU-Omnibus Paket) nicht mehr in den verpflichtenden Anwendungsbereich.
Durch den angepassten Zeitplan nach Omnibus wurde der Start der Berichtspflicht für die betroffenen Unternehmen um zwei Jahre verschoben - ursprünglich geplant: Bericht ab 2026 (für GJ 2025). Durch die sogenannten „Stop-the-clock“ EU-Richtlinie aus April 2025 beginnt die Berichtspflicht erst ab 2028 (für das GJ 2027).
Die Länder müssen die Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der CSRD bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umzusetzen.
Was bedeutet das für KMU?
Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar berichtspflichtig sind, werden in Teilen weiterhin Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen. Gründe dafür können sein:
- Anforderungen von Kunden und Auftraggebern,
- Anfragen von Banken und Investoren,
- Vorgaben innerhalb von Lieferketten,
- Nachhaltigkeitsanforderungen bei Ausschreibungen.
Für diese Unternehmen empfiehlt die Europäische Kommission den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs).
Was ist der VSME?
Der VSME wurde speziell für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Er bietet einen deutlich einfacheren Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung als die ESRS und soll den Aufwand für KMU begrenzen.
Die Europäische Kommission hat Ende Juli 2025 eine Empfehlung zur Anwendung des VSME veröffentlicht. Gleichzeitig sollen große Unternehmen und Finanzinstitute ihre Informationsanfragen an KMU möglichst auf die im VSME vorgesehenen Angaben beschränken. Der VSME‑Standard wird aktuell auch im Zuge des EU‑Omnibus‑Pakets grundlegend überarbeitet (neuer Standard wird vermutlich „Voluntary Standard“ heißen).
Ziel der Überarbeitung: die Anforderungen deutlich zu vereinfachen und gleichzeitig mehr Unternehmen einzubeziehen, insbesondere solche unterhalb der CSRD‑Schwelle, die nicht unter die Berichtspflicht fallen.
Zudem soll der Standard künftig stärker in den EU‑Rechtsrahmen eingebettet werden und als Referenz für ESG‑Anforderungen in Lieferketten dienen. Ein zentraler Zweck ist es außerdem, kleinere Unternehmen vor übermäßigen Datenanforderungen durch große, CSRD‑pflichtige Unternehmen zu schützen.
Ziel der Überarbeitung: die Anforderungen deutlich zu vereinfachen und gleichzeitig mehr Unternehmen einzubeziehen, insbesondere solche unterhalb der CSRD‑Schwelle, die nicht unter die Berichtspflicht fallen.
Zudem soll der Standard künftig stärker in den EU‑Rechtsrahmen eingebettet werden und als Referenz für ESG‑Anforderungen in Lieferketten dienen. Ein zentraler Zweck ist es außerdem, kleinere Unternehmen vor übermäßigen Datenanforderungen durch große, CSRD‑pflichtige Unternehmen zu schützen.