Klimaschutz

EU Green Deal

Mit dem "Green Deal" stellt die Europäische Union Politik und Wirtschaft vor eine anspruchsvolle Agenda. Die Europäische Union (EU) strebt mit dem Green Deal unter anderem den kompletten Umbau der europäischen Wirtschaft an. Bis zum Jahr 2050 möchte die EU die Treibhausgasneutralität erreichen, und bereits bis 2030 sollen viel mehr CO2-Emissionen eingespart werden als bislang geplant.

Die DIHK-Broschüre "Green Deal der Europäischen Union" hält kompakte Antworten für die Betriebe bereit und illustriert sie mit übersichtlichen Grafiken.

Einen Überblick über Ziele und die wichtigsten Vorhaben, rechtliche und praktische Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft bietet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) jetzt in einer neuen Veröffentlichung.
  • Welche Maßnahmen will die Politik ergreifen, um diese Ziele umzusetzen, und wie wirken sich diese auf die Unternehmen aus?
  • Wie soll das europäische Emissionshandelssystem reformiert werden, welche Flottengrenzwerte für Pkw sind vorgesehen?
  • Inwieweit müssen nationale Klimaziele angepasst werden?
  • Wie sieht der CO2-Grenzausgleich aus, der die Wettbewerbsfähigkeit einiger Branchen schützen soll?
  • Und welche umweltpolitischen Initiativen sind geplant?
Nationale Klimaschutzregelungen werden ebenso angesprochen wie die Transformationsaufgaben für die Wirtschaft, der erforderliche Umbau der Energieversorgung und Themen wie beispielsweise Wasserstoff, Sustainable Finance, Kreislaufwirtschaft oder Chemikalien. Die Veröffentlichung steht hier zum Download auf der Homepage des DIHK bereit.

Was auf die Unternehmen zukommt: EU Taxonomie

Im Laufe dieses Jahres werden dutzende Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt, um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen - mit weitreichenden Auswirkungen für viele Unternehmen. Dazu gehören nicht nur steigende CO2- und Energiepreise.   
Neu zum klimapolitischen Instrumentenkasten hinzugekommen ist die gezielte Regulierung des Finanzmarktes unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit. Ursprünglich verfolgte die „Sustainable-Finance“-Strategie der EU das Ziel, mehr Transparenz für Anleger zu schaffen. Daraus hat sich inzwischen der Anspruch entwickelt, Kapitalströme stärker in Unternehmen zu lenken, die aus Klima- und Umweltschutzperspektive nachhaltig wirtschaften. Die damit verbundenen Folgen für die Breite der Wirtschaft werden bislang oft unterschätzt. Denn mit der jetzt konkretisierten „Taxonomie“ setzt die EU ein weitreichendes Regelwerk um, mit dem die Europäische Kommission festlegt, unter welchen Bedingungen eine spezifische wirtschaftliche Tätigkeit wie die Herstellung einer Tonne Stahl, eines PKWs oder der Betrieb eines Kraftwerks als nachhaltig gilt – oder nicht.
Erste sehr detaillierte Bewertungsmaßstäbe für die Klimaschutzziele hat die Kommission jetzt im April 2021 für etwa 100 Wirtschaftstätigkeiten auf mehreren hundert Seiten definiert. Danach gilt die Produktion von PKW mit Verbrennungsmotor ab 2026 nicht mehr als nachhaltig, selbst wenn sie mit E-Fuels betrieben werden. In den Grundstoffindustrien müssen die Anlagen effizienter sein als die zehn Prozent der effizientesten Fabriken im Schnitt, um die angestrebte Einstufung als nachhaltig zu erhalten. Hinzu kommen oft noch weitere Bedingungen, wie der Einsatz von CO2-armem Strom. Bis Ende des Jahres sollen für Umweltziele wie die Kreislaufwirtschaft oder die Vermeidung von Schadstoffemissionen weitere Kriterien folgen. 
Angewandt werden die Kriterien von Banken oder Investment-Firmen, die „grüne“ Finanzprodukte anbieten. Sie werden sich in Zukunft an der Taxonomie orientieren müssen, wenn sie beispielsweise einen neuen Fonds auflegen und als nachhaltige Anlage bewerben wollen.
Aber auch die Unternehmen der Realwirtschaft, die der EU-Richtlinie gemäß unter die CSR-Berichtspflicht fallen, müssen darin ab 2022 offen legen, wieviel des eigenen Umsatzes den Taxonomie-Kriterien entspricht. Gleiches gilt für alle Investitions- und Betriebsausgaben. Der administrative Aufwand dürfte enorm sein. Durch die von der Kommission im April vorgeschlagene Ausweitung des Anwendungsbereichs der CSR-Richtlinie wären hiervon nicht mehr 11.000, sondern 50.000 Unternehmen in der EU betroffen, insbesondere im größten Mitgliedsstaat Deutschland mit seinem vergleichsweise hohen Industrieanteil.
Weitere Auswirkungen kommen hinzu: Da auch die Banken ihrerseits angeben müssen, welcher Anteil ihres eigenen Finanzierungsportfolios den Taxonomie-Kriterien entspricht, werden diese ein wichtiges Element bei Finanzierungsfragen. Auch kleine und mittlere Unternehmen werden dabei offenlegen müssen, ob sie die Kriterien einhalten. Perspektivisch dürfte sich die Einstufung als „nachhaltig“ oder „nicht nachhaltig“ zu einem wesentlichen oder gar entscheidenden Faktor für das Ob und Wie einer Finanzierung entwickeln.
Das wirft in der Umsetzung bislang ungeklärte Fragen auf: Wie werden Unternehmen unterstützt werden, die sich in einem Wandel befinden? Was geschieht mit einem mittelständischen Betrieb, den der Strukturwandel in der Automobilwirtschaft hart trifft und der sein Produktportfolio unter großen Mühen umstellen will? Wie wird ein Hersteller bewertet, dessen Ventile sowohl in mit fossilen als auch in mit erneuerbaren Energien betriebenen Kraftwerken eingesetzt werden? Wie lässt sich der administrative Aufwand überhaupt stemmen, wenn es in einem kleinen oder mittleren Unternehmen keine große CSR-Abteilung gibt. Ganz abgesehen von der heikelsten Frage: Lässt sich die Wirtschaft trennscharf von der Politik in nachhaltig und nicht nachhaltig aufteilen?
Julian Schorpp, DIHK