Energie

Energiegesetze / Energiepolitik

Gesetze und Verordnungen zur >Energiewende< werden in einem hohen Tempo verabschiedet und novelliert. Die Erstellung einer Überischt ist eine Herausforderung für sich. Dieser Artikel versucht die wichtigsten Strategien, Gesetze und Verordnungen kurz zu skizzieren und verweist auf die Fundstelle für laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Zu allen laufenden Gesetzgebungsverfahren, für die die Länder- und Verbändeanhörung nach dem 14.12.2016 eingeleitet wurden, werden die Textentwürfe und Stellungnahmen der Länder und Verbände online zur Verfügung gestellt. Abgeschlossene Gesetze und Verordnungen sowie weitere Informationen, Stellungnahmen und Referentenentwürfe zu den dazugehörigen Verfahren finden Sie hier.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist das „Grundgesetz“ der deutschen Energiewirtschaft. Es regelt seit April 1998 den diskriminierungsfreien Netzzugang und setzt die Vorgaben der europäischen Beschleunigungsrichtlinien in nationales Recht um. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die deutsche Energiepolitik auf das sogenannte energiepolitische Zieldreieck:
  • Versorgungssicherheit,
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Umweltschutz.
In seinem Paragrafen 1 heißt es wörtlich: „Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas" (mit dem Zusatz der Novelle in 2005)", die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“
Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung.

Die oben genannten Ziele des energiepolitischen Zieldreiecks stehen nicht unabhängig nebeneinander. Teilweise gibt es klare Zielkonflikte.
  • Eine höhere Umweltverträglichkeit oder eine gesteigerte Versorgungssicherheit ist in vielen Fällen mit höheren Preisen verbunden.
  • Einige besonders umweltfreundliche Energieträger bringen Probleme bei der Versorgungssicherheit mit sich.
  • Wer ausschließlich auf die Preise schaut, verliert schnell die Ziele Umweltschutz und Versorgungssicherheit aus dem Auge.

Deutsche Energiepolitik

(Quelle: BMWi)
Die deutsche Energiepolitik wird maßgeblich von der Bundesregierung bestimmt. Auch wenn die EU wichtige Regulierungsfragen festlegt, gibt der Bund mit nationalen Entscheidungen den Weg für die Gestaltung der  Energieversorgung vor.

Energiekonzept der Bundesregierung

Das >Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung<  legte die Bundesregierung am 28.09.2010 vor, welches wie folgt gegliedert ist:
A. Erneuerbare Energien als eine tragende Säule zukünftiger Energieversorgung
B. Schlüsselfrage Energieeffizienz
C. Kernenergie und fossile Kraftwerke
D. Leistungsfähige Netzinfrastruktur für Strom und Integration erneuerbarer Energien
E. Energetische Gebäudesanierung und energieeffizientes Bauen
F. Herausforderung Mobilität
G. Energieforschung für Innovationen und neue Technologien
H. Energieversorgung im europäischen und internationalen Kontext
I. Akzeptanz und Transparenz


Die Zielarchitektur priorisiert die unterschiedlichen quantitativen Ziele des Energiekonzeptes der Bundesregierung (siehe untenstehende Grafik).
Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/zielarchitektur.html

Das Energiekonzept verfolgt zwei grundlegende Strategien - die sogenannten "Kernziele" - um die Energiewende voranzubringen: erneuerbaren Energien ausbauen und Energieeffizienz erhöhen. Die beiden Kernziele sollen in den zentralen Bereichen Strom, Wärme und Verkehr erreicht werden.

Sie werden daher nochmals in sogenannten "Steuerungszielen" für die drei genannten Bereiche konkretisiert. Die Steuerungsziele in den drei Bereichen Strom, Wärme und Verkehr sollen durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, z. B. Gesetze, Verordnungen oder Förderprogramme.

Gesetze, Verordnungen im Überblick

(Quelle: BMWi)
Die wichtigsten Gesetze im Bereich der Erneuerbaren Energien sind auf Bundesebene das:
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Vorrang für erneuerbaren Strom und Vergütungssätze für deren Einspeisung festschreibt.
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt seit Januar 2009 einen definierten Anteil von regenerativer Wärmeproduktion für Neubauten vor. 
  • Die Biokraftstoffgesetzgebung der letzten Jahre setzte widersprüchliche Signale und verhinderte so eine optimale Entfaltung der Branche.

Innerhalb der Bundesregierung sind mehrere Ministerien für die Energiepolitik zuständig,

die sich mit Fragen der Energieversorgung, der Energiesicherheit und des Umwelt- und Klimaschutzes befassen. In erster Linie sind dies folgende drei Ministerien:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist das federführende Ressort für die Energiepolitik und setzt damit die politischen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es verantwortet die Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung ebenso wie die Steigerung der Energieeffizienz.
Informationsportal Erneuerbare Energien (des BMWi)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)  ist das federführende Ressort für die Klimapolitik und setzt die politischen Rahmenbedingungen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erfüllen. Im Dezember 2013 wurden dem BMUB zusätzlich die Zuständigkeiten für Stadtentwicklung, Wohnen, öffentliches Baurecht, Bauwesen sowie Bundesbauten übertragen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entwickelt strategische Politikkonzepte für die bedarfsgerechte Planung der Bundesverkehrswege, ihre kosten- und termintreue Realisierung bei umfassender Bürgerbeteiligung sowie für eine umwelt- und klimafreundliche Ausgestaltung der Mobilität. Weitere Themen sind (u.a.) Breitbandausbau, Frequenzpolitik, Netzallianz.

Das Umweltbundesamt (UBA), als obere Bundesbehörde im Zuständigkeitsbereich des BMUB, forscht, berät die Politik und informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der umweltverträglichen Gestaltung der Energieversorgung.

Bundesland Hessen

Am 20. November 2012 hat der Landtag das Hessische Energiezukunftsgesetz verabschiedet. Das Gesetz dient der Festschreibung der im Rahmen des Hessischen Energiegipfels definierten  Ziele. Zur Erfüllung dieser Ziele - Deckung des Energieverbrauchs von Strom und Wärme möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2050 sowie Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 Prozent bis 3 Prozent - ist ein hoher Aufwand an Finanzmitteln und Investitionen erforderlich. Durch finanzielle Förderungen sollen Anreize für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen und Unternehmen gegeben werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten (externe Links):
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Energiewende in Hessen
Landesplanungsportal Hessen: Regionalpläne für Nord-, Mittel- und Südhessen
Energieportal Mittelhessen
HEG Hessisches Energie Gesetz 2012/2023
(1-2024)