Web-Seminar „Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und Ihre Sorgfaltspflichten “ – 13.11., 10:00 - 11:30 Uhr
Mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) kommen auf Unternehmen aufwändige Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Über 350.000 Unternehmen sind in etwa 850 Produktkategorien von der EUDR betroffen.
Ab dem 30. Dezember 2025 muss die EUDR angewendet werden, ansonsten drohen empfindliche Sanktionen, die von Bußgeldern über den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zum Verkaufsverbot von Produkten reichen. KMU müssen die EUDR ab Juni 2026 umsetzen, faktisch werden sie jedoch bereits 2025 durch ihre Geschäftspartner in die Pflicht genommen.
Insbesondere werden die folgenden Themen beleuchtet:
- Betroffenheit/Anwendungsbereich: Wann fällt mein Unternehmen in den Anwendungsbereich?
- Welche Folgen hat es, wenn mein Unternehmen nur mittelbar von der EUDR betroffen ist (z. B. KMU, Anforderungen werden seitens des Geschäftspartners abgewälzt), und wie kann man mit solchen Situationen pragmatisch umgehen?
- Welche Erzeugnisse und Produkte fallen in den Anwendungsbereich, und welche EUDR-relevanten Produkte sind (in welchen Situationen) vom Anwendungsbereich ausgeschlossen?
- Wie können die Sorgfaltspflichten der EUDR rechtssicher und gleichzeitig pragmatisch umgesetzt werden?
- Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen der EUDR, dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz/EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sowie der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSDR)?
Referenten
- Clemens Bauer, Rechtsanwalt bei PwC Legal: Experte im Bereich nachhaltiger Lieferketten
- Justus Baars Nachhaltigkeitsberater bei PwC WPG und Experte für die EUDR
Veranstalter
IHK-Verbund Mittelhessen/ PwC
Wir laden Sie herzlich ein, an unserem kostenlosen Webinar am Donnerstag, 13. November 2025 von 10:00 – 11:30 Uhr teilzunehmen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.