Verbändeappel Kundenanlage: Energiewende und Wettbewerbsfähigkeit sichern - Bürokratieflut ohne Nutzen verhindern
Ende 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen wichtigen Teil der deutschen Energienetz-Systematik infrage gestellt: Dem Urteil zufolge verstößt die Ausgestaltung der "Kundenanlage" gegen EU-Recht. Eine Kurzumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) beleuchtet die Betroffenheit der Betriebe.
Zukunft der Kundenanlage ungewiss - BGH veröffentlicht Urteilsbegründung - Juli 2025
Quelle: DIHK
Verbändeappel Kundenanlage: Energiewende und Wettbewerbsfähigkeit sichern - Bürokratieflut ohne Nutzen verhindern
Berlin, 25. August 2025
Um erheblichen Schaden von Unternehmen und Energiewende abzuwenden, ist eine gesetzliche Lösung auf EU- und Bundesebene notwendig, die mit Augenmaß den europäischen Regulierungszusammenhang berücksichtigt. Die Möglichkeit bestimmte, nicht markterhebliche, Infrastrukturen so wie bisher zu belassen, ist für den Wirtschaftstandort Deutschland unerlässlich.
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