CO2-Bepreisung nach BEHG
CO2-Kosten nach BEHG mit Webtool der DIHK schnell berechnen
Der CO2-Preisrechner soll Unternehmen dabei helfen, besser abzuschätzen, welche Änderungen ihrer Energiekosten sie in den kommenden Jahren erwarten müssen.
Bitte geben Sie dazu die Verbräuche Ihrer Energieträger an, optional auch die von Ihnen gezahlten Energiepreise (netto). Weitere Erläuterungen finden Sie rechts oben im Pop-up Fenster. Alle Preisangaben verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.
Hintergrund:
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung ist die Einführung einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe ab 2021 beschlossen und im Januar 2022 novelliert worden.
Energieverbräuche von Produktionsanlagen, die bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teilnehmen, werden nicht mit dem CO2-Preis belastet. Im Fall der Verwendung von Erdgas in EU-ETS-Anlagen stellt ein Nachweisverfahren sicher, dass das Erdgas CO2-preisfrei geliefert und abgerechnet wird. Andernfalls erfolgt eine nachträgliche Erstattung.
Die DIHK möchte die Politik kontinuierlich über die Auswirkungen der CO2-Bepreisung in der Praxis auf die deutsche Wirtschaft informieren. Dafür benötigen wir Unternehmensbeispiele. Wenn Sie mitwirken möchten, können Sie uns gern Ihr Beispiel schicken. Nutzen Sie dafür einfach die Funktion „Daten mit DIHK teilen“ im Bereich „Besondere Betroffenheit (Carbon Leakage)“.
Sie finden den Rechner unter https://www.ihk.de/themen/umwelt-und-energie/co2-preisrechner-5507620
Quelle: DIHK