CBAM: Vereinfachungen beim CO2-Grenzausgleich auf der Zielgeraden

Die im Omnibus 1-Paket vorgeschlagenen Vereinfachungen sind vom EU-Parlament (Ende Mai 2025) verabschiedet worden und werden im Rat der EU gutgeheißen. Damit steht einem baldigen Beschluss im Trilogverfahren nichts im Wege.
Das Europäische Parlament hat letzte Woche den Vorschlag der Kommission zur Vereinfachung des CBAM ohne substanzielle Änderungen angenommen. Von Seiten des Rats der EU soll ebenfalls keine weitgehenden Änderungen am Vorschlag der Kommission vorgenommen werden.
Im Zentrum steht die neue Meldeschwelle von 50 Tonnen jährlich für die Einfuhr von CBAM-Waren, mit der große Mehrheit der Unternehmen von der Melde- und Zahlpflicht ausgenommen werden.
Quelle: DIHK

CBAM: Vereinfachungsregeln aus dem Omnibus-Paket sind beschlossen - Juni 2025

Ungewöhnlich schnell ist das Vereinfachungspaket zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM von Rat, Parlament und Kommission am 18. Juni 2025 inhaltlich beschlossen worden. Es enthält als Kernelement die neue Freigrenze für CBAM-Meldungen von 50 Tonnen im Jahr.
Die Vereinfachungen treten in Kraft, wenn sie im Amtsblatt stehen. Davor müssen Rat und Parlament noch formal zustimmen. Der abgestimmte Gesetzestext wird derzeit formal geprüft. Die Veröffentlichung könnte im Sommer erfolgen (Parlamentssitzung Anfang Juli). Die Veröffentlichung wird dann unter "Konsolidierte Fassungen" hier erfolgen: Verordnung - 2023/956 - DE - cbam verordnung - EUR-Lex
Die Änderungsverordnung im Entwurf findet sich hier: EUR-Lex - 52025PC0087 - DE - EUR-Lex
Den Vorschlag für die Änderung der CBAM-Verordnung hatte die EU-Kommission Ende Februar vorgelegt. Er war Teil des ersten „Omnibus“-Gesetzespakets zur Vereinfachung von EU-Vorgaben.
Quelle: DIHK