CBAM: Aktuelle Informationen der DEHSt zum CO2-Grenzausgleichmechanismus
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat in den vergangenen Tagen über einige wichtige Änderungen bei Anträgen und Pflichten beim CBAM informiert. Unter anderem wurden die FAQs aktualisiert und die beliehene Stelle für den CBAM-Anmelder bekannt gegeben. (Juli 2025)
Wichtige Infos (Juli 2025):
Quelle: DIHK
CBAM: Vereinfachungsregeln aus dem Omnibus-Paket sind beschlossen - Juni 2025
Ungewöhnlich schnell ist das Vereinfachungspaket zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM von Rat, Parlament und Kommission am 18. Juni 2025 inhaltlich beschlossen worden. Es enthält als Kernelement die neue Freigrenze für CBAM-Meldungen von 50 Tonnen im Jahr.
Die im Omnibus 1-Paket vorgeschlagenen Vereinfachungen sind vom EU-Parlament (Ende Mai 2025) verabschiedet worden
und werden im Rat der EU gutgeheißen. Damit steht einem baldigen Beschluss im Trilogverfahren nichts im Wege.
Quelle: DIHK