Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) sukzessive durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit November 2024 zugeteilt. Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern.
Die W-IdNr. dient als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal und gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie sollen elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden. Sie ist bei allen relevanten steuerlichen und geschäftlichen Vorgängen anzugeben. Hierzu zählen unter anderem die Eröffnung von Unternehmenskonten und die Beantragung von Fördermitteln, oder Darlehen bei der WIBank oder KFW.
Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Zuteilung erfolgt entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto. Die Steuernummer und die USt-IdNr. bleiben neben der W-IdNr. bestehen.
Einen Überblick sowie einen FAQ-Katalog finden Sie auf der Seite des BZSt.
Stand: August 2025